Beiträge von stanglwirt

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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Bin ich das, der bislang und aktuell etwas Grundsätzliches missverstehe? Ich war der festen Ansicht - und bin's eigentlich immer noch - daß laufende Verträge nicht durch ein ausbleibendes "Nein" geändert werden können, sondern eines expliziten "Ja"s bedürfen.


    Ich habe die Drillisch-AGB jetzt nicht studiert. Aber siehe Bankgebühren. Änderungen werden irgendwo versteckt im Beiblatt des Kontoauszugs mitgeteilt. Wer da nicht widerspricht, ist ebenfalls einverstanden.

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    Original geschrieben von peterdoo
    Und was soll das bringen? Wie man sehen kann, erhöht Drillisch allen, auch während der Mindestvertragsdauer. Die mit 24 Monatsverträgen werden nicht verschont.


    dann widerspricht man eben und schaut was in 24 Monaten ist...


    Sie erhöhen nicht einfach. Sie fragen ob man damit einverstanden ist, ihnen freiwillig mehr zu bezahlen ... :D
    Wer nicht "nein" sagt, ist damit einverstanden und hat automatisch verloren.

    Wer Angst hat sollte einfach in einen Vertrag mit 24 Mon. Laufzeit wechseln...


    Ich persönlich finde es dreist einen 3,99€ Vertrag auf 5,99€ zu erhöhen. Sind ja nur 2 Euro, aber eben doch mal eben 50% Preiserhöhung. Von daher habe ich auch widersprochen trotz monatlicher Kündigungsfrist. Ob ich dann 5,99€ oder 9,99€ für dann aber wesentlich mehr Leistung bezahle, ist dann auch schon egal.
    Zumal das o2-Netz sowieso grottig geworden ist, seitdem dieses die Leistung des eplus-Netzes bekommen hat.

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    Original geschrieben von rmol
    Es dürfte dann leider so ausgelegt werden, dass A auf eigenen Namen & Rechnung, aber mit Lieferadresse B bestellt hat - dafür ist keine Vollmacht nötig.


    Ich kenne keinen gültigen Kaufvertrag der nicht die Daten des Käufers enthält sondern nur eine Lieferanschrift.
    Offensichtlich stehen da nur die Daten von B drin mit einer Unterschrift von jemanden, der keine Vollmacht von B vorgelegt hat. Somit ist dieser Kaufvertrag mit B erstmal grundsätzlich unwirksam.
    Ob dann Ersatz-Ansprüche gegen A bestehen, ist dann wieder eine andere Baustelle. Aber wie gesagt: Man müsste erstmal A ausfindig machen um da überhaupt weiter machen zu können.

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    Original geschrieben von mostwanted
    was ist wenn der Verkäufer behauptet, A habe sich als B ausgegeben? :-)


    Die können ja behaupten was sie wollen. Aber B kann das vollkommen egal sein.
    Einzig A kann evtl. herangezogen werden, wobei ich selbst das nicht besiegelt sehe. Und dann ist da noch erstmal das Problem, wen wollen sie eigentlich verklagen... eine Handynummer mit Klagezustellung per SMS? :D

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    Original geschrieben von NiEb
    Möbelhaus ist egal, ob eine Vollmacht vorliegt. Sie meinen, es geht auch das A für B unterschreibt.


    selbstverständlich. und gestern hat ein obdachloser eine schenkunsurkunde über sämtliches inventar des möbelhauses zu euren gunsten unterschrieben. das gehört jetzt alles euch... :D
    probieren kann man es ja mal.