hmm mein Fazit: Als Gameboy zu teuer, als Konsole viel zu schwach.
Letztlich geben die meisten einen Haufen Kohle aus um ein einziges Spiel oder vielleicht irgendwann ein zweites zu spielen...
Beiträge von stanglwirt
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Original geschrieben von drueckerdruecker
Bin ich das, der bislang und aktuell etwas Grundsätzliches missverstehe? Ich war der festen Ansicht - und bin's eigentlich immer noch - daß laufende Verträge nicht durch ein ausbleibendes "Nein" geändert werden können, sondern eines expliziten "Ja"s bedürfen.Ich habe die Drillisch-AGB jetzt nicht studiert. Aber siehe Bankgebühren. Änderungen werden irgendwo versteckt im Beiblatt des Kontoauszugs mitgeteilt. Wer da nicht widerspricht, ist ebenfalls einverstanden.
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ich kannte die neue tagebuchfunktion im tt nicht. interessant.
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Original geschrieben von peterdoo
Und was soll das bringen? Wie man sehen kann, erhöht Drillisch allen, auch während der Mindestvertragsdauer. Die mit 24 Monatsverträgen werden nicht verschont.dann widerspricht man eben und schaut was in 24 Monaten ist...
Sie erhöhen nicht einfach. Sie fragen ob man damit einverstanden ist, ihnen freiwillig mehr zu bezahlen ...

Wer nicht "nein" sagt, ist damit einverstanden und hat automatisch verloren. -
Wer Angst hat sollte einfach in einen Vertrag mit 24 Mon. Laufzeit wechseln...
Ich persönlich finde es dreist einen 3,99€ Vertrag auf 5,99€ zu erhöhen. Sind ja nur 2 Euro, aber eben doch mal eben 50% Preiserhöhung. Von daher habe ich auch widersprochen trotz monatlicher Kündigungsfrist. Ob ich dann 5,99€ oder 9,99€ für dann aber wesentlich mehr Leistung bezahle, ist dann auch schon egal.
Zumal das o2-Netz sowieso grottig geworden ist, seitdem dieses die Leistung des eplus-Netzes bekommen hat. -
Ich denke ohne Info, was da für ein Kabel liegt, kommst du nicht weiter...
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Original geschrieben von rmol
Es dürfte dann leider so ausgelegt werden, dass A auf eigenen Namen & Rechnung, aber mit Lieferadresse B bestellt hat - dafür ist keine Vollmacht nötig.Ich kenne keinen gültigen Kaufvertrag der nicht die Daten des Käufers enthält sondern nur eine Lieferanschrift.
Offensichtlich stehen da nur die Daten von B drin mit einer Unterschrift von jemanden, der keine Vollmacht von B vorgelegt hat. Somit ist dieser Kaufvertrag mit B erstmal grundsätzlich unwirksam.
Ob dann Ersatz-Ansprüche gegen A bestehen, ist dann wieder eine andere Baustelle. Aber wie gesagt: Man müsste erstmal A ausfindig machen um da überhaupt weiter machen zu können. -
Unfassbar dieses Barcelona. Die sind einfach nicht tot zu kriegen.
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Original geschrieben von mostwanted
was ist wenn der Verkäufer behauptet, A habe sich als B ausgegeben?
Die können ja behaupten was sie wollen. Aber B kann das vollkommen egal sein.
Einzig A kann evtl. herangezogen werden, wobei ich selbst das nicht besiegelt sehe. Und dann ist da noch erstmal das Problem, wen wollen sie eigentlich verklagen... eine Handynummer mit Klagezustellung per SMS?
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Original geschrieben von NiEb
Möbelhaus ist egal, ob eine Vollmacht vorliegt. Sie meinen, es geht auch das A für B unterschreibt.selbstverständlich. und gestern hat ein obdachloser eine schenkunsurkunde über sämtliches inventar des möbelhauses zu euren gunsten unterschrieben. das gehört jetzt alles euch...

probieren kann man es ja mal.