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Mein Weg für B wäre (das Einschreiben dürfte ja an B gegangen sein):
- Schreiben aufsetzen, dass kein Kaufvertrag bekannt sei und sie sollen eine Kopie davon schicken.
- Prüfen ob das überhaupt ein Kaufvertrag ist.
- Wenn darauf nicht die Unterschrift von B ersichtlich ist, weiteres Schreiben, dass die Unterschrift nicht von B stammt und daher kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Dann nicht weiter reagieren.
Im Falle einer Klage kann man es dann auf ein graphologisches Gutachten ankommen lassen, falls der Verkäufer behauptet, dass B etwas unterschrieben hätte.
Ohne schriftliche Vollmacht darf der Verkäufer nicht davon ausgehen, dass A von B bevollmächtigt gewesen ist einen Kaufvertrag zu unterzeichnen.
A hätte evtl. ein Problem, wenn dem Verkäufer dessen Name+Adresse bekannt ist. Schön wäre es, wenn er diese Daten nicht hat.
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
In St. Peter-Ording war heute um 7:01 Uhr Hochwasser.
Glück gehabt. In Turin ist gegen 8:17 Uhr ein Sack Risotto-Reis umgefallen.
Auf Quellen wird verzichtet.
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Zitat
Original geschrieben von Braindead
http://www.bild.de/sport/fussb…taucht-50656210.bild.html
Die Bild hat irgendwo Fotos herbekommen. Der scheint ja ordentlich zugerichtet worden zu sein... uiuiui würd jetzt der Fritz von TuT sagen.
Es gleicht sich im Leben eben alles aus. 
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Zitat
Original geschrieben von Braindead
Der zieht auch den Ärger an.
Dafür kann er bald im Dschungelcamp erzählen wie er von ein paar Kindern verdroschen worden ist 
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Go Box 100 = aktuelle Basis mit VOIP
Box 100 = ? dürfte Basis ohne VOIP sein, also nur altes Festnetz
S450IP = alte Basis (keine Firmware Updates seit Jahren) mit VOIP und mit Handteil.
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mit solch schönen Schuhen fällst du eben überall auf. 
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Ich würde da auf jeden Fall die 10 Jahre im Blick behalten und vorher rechtzeitig um Auszahlung bitten...
Dass nun konsequent nach 10 Jahren seitens der Bausparkassen gekündigt wird, darf als sicher gelten. Von daher vergibt man mit einer eigenen Kündigung nichts, erspart sich aber garantiert weiteren Ärger.
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Wobei das letztlich nur ein Schritt weniger Gefrickel ist als ein Raspi.
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Das ist richtig und ich denke, wenn eine Bausparkasse das jetzt noch so bewerben würde, dann gäbe es auch Ärger.
Aber wenn man differenziert und logisch nachdenkt, dann ist das mit den 10 Jahren ab Zuteilung durchaus vertretbar. Im Normalfall ist der Vertrag dann bereits 17 Jahre alt. Es kann nunmal keine ewigen Sparverträge geben.
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Original geschrieben von geos
das kann man so pauschal nicht sagen. Dort wo mit DKB und Ing-Diba kein Geld kommt, funktioniert die PB problemlos.