wie "geringfügig" teurer als ihre 49 m² wohnung ist deine wohnung denn?
ist die miete der 49 m² bereits marktgerecht oder vergleichsweise teuer/billig zu anderen wohnungen der gleichen größe?
für h4 ist in erster linie die höhe der miete entscheidend und nicht die größe der wohnung. es wird geschaut, was eine bedarfsgerechte wohnung kostet und dies wird bezahlt. bei wohnungsgenossenschaften wird als bedarf oft mit 1 zimmer pro im haushalt lebende person gerechnet. bei einem single-haushalt gibt es ggf. eine abweichung davon auf 1,5 zimmer. ich könnte mir vorstellen, dass bei h4 ähnliches gerechnet wird.
wenn eine größere wohnung durch persönliche umstände genauso viel kostet, dann wird man nicht dazu gedrängt werden, in eine kleinere wohnung mit gleichen kosten zu ziehen... davon hat niemand was.
auch bei einer geringfügig höheren miete wird man sich genau überlegen, ob man dafür lieber einen umzug bezahlt, der ja auch nicht billig ist. das dann wohl eher, wenn keine aussicht besteht, dass jemand in absehbarer zeit h4 verlässt.
wenn deine wohnung sowieso schon "billig" ist bzw. du im fall der fälle auch noch mit einer geringeren miete einverstanden wärst, glaube ich nicht, dass es diesbezüglich probleme geben wird. wenn der vermieter ein familienmitglied ist, würde ich aber bereits jetzt penibel darauf achten, alles ganz offiziell mit mietvertrag und monatlichen banküberweisungen zu machen...