Beiträge von stanglwirt

    Re: Wüstenrot BSV Achtung Verjährung droht


    Zitat

    Original geschrieben von hgkg-felix
    Ist Deine Logik wirklich so Naiv, dass Du mit einer Vertragsänderung = Erhöhung der Bausparsumme kalkulierst und das Dir der Ombudsmann bei diesem Vorhaben zur Seite springt??


    Eine Vertragsänderung bedarf immer noch die Zustimmung beider Vertragspartnern, das ist soviel ich weiß in der ABB geregelt, dies hat mich nie interessiert, weil ich nie der Meinung war, dies mit der Wüstenrot zu meinem Vorteil durchsetzen zu können. Du kannst gerne dein "Glück" weiter versuchen, Du wirst zu 100% Schiffbruch erleiden, oder Du akzeptierst eine Vertragsänderung die Dir nur Nachteile bringt. Zum Thema wurde hier im Forum schon viel Blödsinn geschrieben. (alles nur Ablenkungsmanöver)


    ich kalkuliere hierbei nicht mit einem Goodwill der Bausparkasse bzw. natürlich will die Bausparkasse diese Erhöhung nicht (zumindest nicht mit bonuszins). die Bausparkasse sieht dies selbst als "hintertür", die ich aber sehr gerne benutzen werde. darum läuft auch bereits ein verfahren.


    die Erhöhung der Bausparsumme ist in *meinen* abb klar geregelt. es ist in *meinen* abb auch klar geregelt, wann die Bausparkasse der Erhöhung nicht zustimmen wird und welche Auswirkungen das auf den Bonus hat (bei mir: keine, ausser dass der neue vertragsbeginn auch der beginn der bonusverzinsung ist, das ist bei mir aber zu vernachlässigen angesichts der zinsvorteile).
    im übrigen gibt es bereits positive ombudsentscheidungen welche auf die Erhöhung der Bausparsumme abzielten. dies freilich nur, wenn die ABB dies zulassen. in neueren Bedingungen ist das imho nicht mehr so einfach möglich, weil hier in der tat die Bausparkasse ohne Begründung die Erhöhung verweigern kann ;)

    Re: Wüstenrot BSV Achtung Verjährung droht



    Strohmänner, weil wir in manchen ansichten etwas logischer denken?
    sorry aber ich halte es für unklug, jemanden einfach mein Geld "hinzuschieben" ohne rechtlich auf der sicheren seite zu sein, was mit dem Geld passiert.


    dazu brauche ich auch keinen § 195 BGB um dies zu erkennen. die Gefahr dieses §§ besteht sicher und ich selbst würde mich in diese Gefahr nicht begeben wollen, aber ich denke nicht, dass die Bausparkassen diesen ziehen werden. der imageverlust wäre gigantisch, aber ich würde in die wette einbeziehen, dass es wahrscheinlich keine weiteren zinsen gibt.


    ich selbst halte mich bei meinen bausparverträgen strikt an die ABB und aktuelle Entscheidungen (keine übersparung mit bonuszinsen, keine 10 jahre nach zuteilungsreife etc), deswegen bin ich auch zuversichtlich, dass mein laufendes ombudsverfahren erwirkt, dass meine Bausparsumme erhöht wird. Wie ich schon hier dargelegt habe, sehe ich hier bei einigen verträgen die einzige Möglichkeit, die sparphase noch etwas in die länge zu ziehen :)

    ja finde ich auch.


    dass das bei normalen strafzetteln nicht auffällt, ok. die schreiben gehen ja erstmal nur an den halter des fahrzeugs und der muss auch keinen führerschein haben.


    aber sobald da punkte im spiel sind, die einem fahrer zugeordnet werden, könnte man schon meinen, da leuchtet ein lämpchen auf, wenn derjenige garkeine fahrerlaubnis besitzt bzw. sogar noch nie eine hatte...