der deutsche hat die daten bei der zulassung zur verfügung gestellt.
der ausländer machts an der tanke oder sonstwo er auch immer die plakette kaufen wird. er legt die fahrzeugpapiere vor und der verkäufer schaut in seiner liste, wieviel er bezahlen muss. da sehe ich jetzt keine großen probleme oder gar diskriminierungen...
Beiträge von stanglwirt
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Original geschrieben von phonefux
Wenn der ausländische Fahrer allerdings ebenso unproblematisch eine kostenfreie Jahresvignette wie eine kostenpflichtige Kurzzeitvignette kaufen kann, dann sollte es wiederum rechtlich ok sein.na dann ist doch alles in butter. hat ja auch niemand gesagt, dass die ausländer nur die teuren kurzzeitvignetten kaufen können. die jahresvignette wird aber wohl eher nicht kostenfrei sein. allenfalls für elektrofahrzeuge zeitlich begrenzt.
zu den "lächerlichen" erträgen: man kann es auch so sehen, dass wir derzeit jährlich 500 mio. herschenken.
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Original geschrieben von phonefux
Das europarechtliche Problem ist, dass der inländische Autofahrer typischerweise die Jahresvignette kauft (für umme), der ausländische hingegen die Kurzzeitvignette (für Geld). Nennt sich mittelbare Diskriminierung und ist - wenn nicht gerechtfertigt - verboten.was da "typischerweise" passiert interessiert hier aber IMHO nicht. es kommt darauf an, was möglich ist. und solange der deutsche die kurzzeitvignette kaufen kann und der ausländer auch die jahresvignette wird wohl niemand mittelbar diskriminiert.
und zumindest das ist auch in anderen ländern üblich, dass es eine günstige jahresvignette gibt und eine vergleichsweise teure kurzzeitvignette.
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jetzt wissen wir auch, wieso reus nun doch zu bayern will: nur hier bekommt er als führerschein-straftäter in absehbarer zeit den führerschein. wechsel noch im winter möglich, damits im sommer mit dem cabrio losgehen kann

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wo ist das Problem, wenn mehrere Tarife angeboten werden? jahresvignetten nach schadstoffausstoss. kurzzeitvignetten als Flatrate

solange auch der ösi eine jahresvignette bekommen kann, ist doch alles in butter. -
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Der allgemeine Beitragssatz sinkt 2015.
Beispiel 3000,- brutto
2014:
AG: 232,50
AN: 232,502015:
AG: 219,00
AN: 219,00
AN Zusatzbeitrag 0,7%: 21,00
= AN gesamt: 240,00Juhu es wird billiger. Für die Arbeitgeber

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Wenn du nicht nachweisen kannst, wann die Unterlagen der Bank vorgelegen haben, dann hast du keine Chance.
Und den Nachweis wirst du nur führen können, wenn dir ein kontoeröffnungsschreiben der Bank vom 30.6. vorliegt. -
Meine Meinung:
Wer wirklich nur damit surft und ein paar Apps installiert, für den reichen die 16gb locker aus. Das Gerät ist deswegen nicht langsamer und bis sich das "für die Zukunft" bemerkbar macht, gibt es sowieso schon wieder zig neue Generationen und wahrscheinlich ein ios welches auf diesem ipad schon nicht mehr laufen wird...
Die normalen Apps der Websites sind auch nur wenige Megabyte groß. Selbst da kann einiges installiert werden...
Mehr Speicher braucht es nur, wenn aufwendige Spiele und Videos dauerhaft gespeichert werden sollen.
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Normalerweise "teilt" man einen Bausparvertrag in folgender Situation:
Man benötigt jetzt einen Kredit, hat aber noch nicht weit genug angespart. Dann nimmt man einen Teil raus, damit dieser Teil möglichst schnell zuteilungsreif ist.
Ich würde mir mal vorrechnen lassen, wie lange es bei einer späteren Einmalzahlungen dauert, bis der Vertrag dann zuteilungsreif ist und welche darlehenskonditionen dann gelten. Um die nötige bewertungszahl zu bekommen wird ja neben dem mindestbausarguthaben auch ein gewisser Teil an zinsgutschriften verlangt, welche natürlich fehlen, wenn du 1 Monat vor gewünschten darlehensbeginn das Guthaben einzahlst... (Beispiel)
Auch ist evtl. Die abschlussgebühr futsch für den Teil, den du jetzt rausnimmst.
generell glaube ich nicht, dass die Rechnung zu deinen Gunsten aufgehen wird, weil das würde die ansparphase der finazierungstarife bei den Bausparkassen ja obsolet machen.
