die aussage würde ich mir aber schriftlich geben lassen, dass es im garantiefall dann keine probleme gibt.
Beiträge von stanglwirt
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naja letztlich "outet" er sich auch erst, nachdem seine karriere zu ende ist...
wenn jürgen klopp zugeben würde, er hätte sich seinen fiffi für klaus aus osterwalden annähen lassen. DAS wäre respektabel

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IMHO ist dann die erste inspektion nur dafür nötig um die garantiebedingungen des herstellers einzuhalten.
technisch ist sie imho nicht erforderlich, auch wenn womöglich jemand der meinung ist, dass das öl ja dann schon so alt ist...ich würde daher die erste inspektion in das angebot reinverhandeln bzw. zumindest den stempel ins serviceheft.
insofern die erste inspektion überhaupt nach 12 monaten fällig ist... -
Gebote der Vernunft? Argumentiere so mal vor Gericht. Der Lacher ist dir sicher

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tja das ist umgekehrt aber genauso.
da muss man fristsachen z.b. an banken und versicherungen auch stets per einschreiben versenden, weil sonst die briefe "nicht ankommen"... -
Zitat
Original geschrieben von Merlin
Nochmal - garantierst du ihm das? Vor allem, dass er eine *preiswertere* Versicherung, rückwirkend abschliessen kann?wo soll das problem darin liegen, rückwirkend zum 1.1. eine versicherung abzuschließen?
dass es günstigere versicherungen gibt, davon gehe ich mal aus, sonst würde sich der TE nicht über die beitragserhöhung aufregen und wechseln wollen.ZitatOriginal geschrieben von Timba69
@stangelwirt:
Auch wieder Quatsch. Gemahnt werden muss GAR nicht mehr, wenn das Zahlungsziel genau benannt ist.ja quatsch von deiner seite. les dir mal die allgemeinen bedingungen zur kraftfahrtversicherung durch.
wenn es ein folgebeitrag ist, besteht bei nichtzahlung der versicherungsschutz weiter fort bis die versicherung den versicherungsschutz kündigt. dies MUSS wiederum schriftlich erfolgen.
es ist mitnichten so, dass wenn der beitrag nicht bezahlt wird, automatisch und sofort kein versicherungsschutz mehr besteht.In der Praxis (ich weiss hier tummeln sich viele schlaumeier-theoretiker) ist es so, dass keine Versicherung SOFORT kündigt sondern den rückständigen Beitrag erstmal ein oder mehrere male anmahnt. danach folgt die kündigung, die wiederum ebenfalls schriftlich zu erfolgen hat. und erst mit dieser kündigung folgt die meldung an die zulassungsstelle.
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so ein quatsch mit der Entstempelung wieder...
entstempelt wird, wenn der Zulassungsstelle mitgeteilt wird, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. und das dauert. die außerordentliche Kündigung muss erstmal bearbeitet werden... auch muss die rücklastschrift erstmal bearbeitet werden (bevor da irgendwas an die Zulassungsstelle gemeldet wird, werden erstmal Mahnungen verschickt!!)und wenn man jetzt eine andere Versicherung woanders abschließt, dann besteht das "Problem" schon überhaupt nicht mehr, weil die neue Versicherung sofort eine Meldung an die Zulassungsstelle macht, dass dort Versicherungsschutz besteht. dann kann die alte Versicherung melden was sie will, da passiert rein garnix!
das sind hier alles so die typischen Einschüchterungsversuche der versicherungsfuzzies...
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Um eine Kündigung durchzudrücken müsste man den Klageweg einschlagen. Ohne Rechtschutzversicherung auch wieder eine unsichere und teuere Sache, die vermutlich den Aufpreis deutlich übersteigt.das ist falsch. der Versicherungsnehmer muss überhaupt nichts einklagen, schon garnicht um eine außerordentliche Kündigung aufgrund Beitragserhöhung "durchzudrücken".
es folgt eine außerordentliche Kündigung und der beitrag wird nicht bezahlt. damit ist die Sache für den Versicherungsnehmer erledigt. sieht die Versicherung das anders und will den beitrag bezahlt haben, muss die Versicherung klagen und nicht der versicherungsnehmer.
@ hecke
ich würde der Versicherung die außerordentliche Kündigung schicken, mit dem hinweis, dass du von der Beitragserhöhung erst durch die Bankabbuchung erfahren hast. eine beitragsrechnung hast du bis dato nicht erhalten.
das ganze schickst du vorab per fax und dann noch per einschreiben. ferner lässt du die Lastschrift zurück gehen.weiter suchst du dir zum 1.1. eine neue Versicherung und wartest ab. ich bin mir fast 100% sicher, die Itzehoer wird dir die Kündigung ohne weiteres bestätigen.
mit dem ganzen freundlichen rumgetue und betteln läufst du nur Gefahr deine Kündigungsfrist zu versäumen.
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wenn, dann muss die Versicherung den Rechtsstreit anfangen, denn die will letztlich die prämie. und das wird sie sich ganz genau überlegen ob sie sich darauf einlässt.
ich wäre da ganz gelassen.es gibt auch nicht sowas wie ein fixdatum und wenn der private (!) Versicherungsnehmer erst bei Abbuchung die Sache bemerkt, finde ich das auch nicht ungewöhnlich oder gar "zu spät".
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kannst du alle VOIP zugänge evtl. in einer einzigen fritzbox einrichten und verwalten?
oder lassen die Provider keine zugriffe aus fremdnetzen zu?