man kann das ganze so oder so sehen.
aus sicht des möglichen opfers, ist es nicht verwerflich, dass man zu dem arzt geht, in der vielleicht die schwägerin arbeitet.
und das auch nicht zwingend mit dem gedanken, dass man dort etwas bestätigt bekommt, was man woanders nicht bestätigt bekommt. man geht doch generell lieber dort hin, wo man jemanden kennt.
war das attest wirklich freihändig in den pc getippt worden? wurde das von ihm so bestätigt? ansonsten würde ich generell - wie in der praxis üblich - davon ausgehen, dass eine entsprechende vorlage existierte, welche dann beschrieben worden ist. da es nicht seine praxis war, war das dann eben die vorlage seiner dr. mutter.
wobei es wohl auch nicht unüblich ist, dass andere ärzte unter dem praxisnamen der praxisinhaberin auftreten. bei meiner hausärztin z.b. ist auch eine vertretungsärztin zu gegend. diese unterschreibt auch sämtliche rezepte, formulare etc. pp. auf dem stempel und briefbogen der praxisinhaberin. ist das somit alles ungültig? würde ich vielleicht die medikamente garnicht benötigen?
davon ab geht es für Mollath jetzt aber wohl auch darum, dass er nicht noch einmal in der psychiatrie landet. jemand der seit mehreren jahren in der psychiatrie sitzt, kann auch zwischenzeitlich "geheilt" sein und eine weitere unterbringung nicht mehr erforderlich machen. dazu kann dann nur ein aktuelles gutachten dienen und dieses muss hr. mollath dann auch mal zulassen...