Beiträge von stanglwirt

    ich würde den vermieter unter setzung einer frist mal schriftlich auffordern, das objekt mängelfrei zu übergeben, andernfalls trittst du vom mietvertrag wegen nichterfüllung seinerseits zurück.


    desweiteren würde ich ihn darüber informieren, dass er bei verstreichung der frist ohne mängelbeseitigung schadensersatzpflichtig ist. des friedens willen, verzichtest du auf schadensersatz wenn der mietvertrag beidseitig komplett ohne leistungen aufgehoben wird.


    die sache eurer kündigung würde ich mal nicht erwähnen und erstmal schauen ob er versucht, daraus ein zustandekommen des vertrages herabzuleiten.


    das würde ich machen, aber ich bin kein jurist.

    das übergabeprotokoll ist für den vermieter der beweis, dass die mietsache wie vereinbart übergeben worden ist. damit hat er seinen part des mietvertrages erfüllt und du musst dann erstmal deinen part erfüllen, ansonsten kann er die miete einklagen.


    ohne erfolgte übergabe der mietsache dürfte es für dich wesentlich einfacher sein, aus der sache rauszukommen, als das objekt erst mit den mängeln zu übernehmen und dann zu schauen, dass die mängel beseitigt werden oder du den mietvertrag wieder los wirst. ohne übergabe muss dir der vermieter hinterher laufen. mit übergabe musst du dem vermieter hinterherlaufen, was wesentlich unangenehmer sein dürfte...


    von daher nochmals der hinweis, die wohnung in diesem zustand auf keinen fall zu übernehmen und keine schlüssel annehmen etc.

    grundsätzlich ist die mietsache mängelfrei zu übergeben ausser es wurde ausdrücklich anders vereinbart. über das wellige laminat kann man sich vielleicht streiten, je nachdem wie wellig das teil ist.


    ganz sicher ist jedoch der schimmel zu entfernen. und zwar auf kosten des vermieters.


    hast du ein übergabeprotokoll unterschrieben oder wurde die übergabe bis zur klärung verschoben? wenn noch nicht zu spät: auf keinen fall die wohnung so übernehmen und nichts unterschreiben!
    entweder der vermieter erklärt schriftlich, die mängel auf seine kosten zu beseitigen oder du trittst vom mietvertrag zurück und übernimmst die wohnung so erst garnicht.