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nun 50% würde dir die versicherung ja auszahlen, also sind die anderen 50% von 1840€ strittig. um 920€ möchtest du dich streiten. (das ist keine wertung von mir, ob das nun sinn macht oder nicht!)
und "recht" bekommst du im zweifel erst vor gericht, das entscheidet nicht dein anwalt. bei gericht hast du ein hohes kostenrisiko. das musst ins verhältnis zu den 920€ setzen.
auf jeden fall würde ich den anwalt vorher fragen was seine erstberatung denn so kostet. imho kann diese bis zu 190,- + MwSt. betragen. das zahlst du schon alleine dafür um zu sehen ob du überhaupt chancen hast.
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letztlich gehts hier wohl um 950 €. muss man sich hald überlegen ob man sich der sache so sicher ist, ein gerichtsverfahren in kauf zu nehmen.
außergerichtlich sehe ich wenig chancen, dass deine anwaltskosten übernommen werden.
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
2. Wäre nach deiner Argumentation das Gerichtliche Mahnverfahren ad absurdum geführt, da dieses doch gerade dem Schuldner einen Titel beschaffen soll ohne dass streitig verhandelt wird. Genau deswegen ist das Verfahren auch nur für relativ einfach gelagerte Sachverhalte (Zahlungsansprüche, die nicht in Abhängigkeit einer Gegenleistung stehen oder deren Gegenleistung bereits ebracht worden ist) statthaft, so dass das Bestehen der geltend gemachten Forderung doch mit einiger Sicherheit prognostiziert werden kann.
3. Wäre nach deiner Argumentation das Instrument der Vorläufigen Vollstreckbarkeit generell sinnlos.
zu 2. das gerichtliche mahnverfahren ist nicht ad absurdum geführt. wenn man die frist nach dem vollstreckungsbescheid abwartet, kann man vollstrecken (und das sicher ohne risiko von schadensersatz) soviel man möchte. im übrigen erhält man den titel vom gericht nicht zeitgleich mit der zustellung beim gläubiger... so dass es schon technisch oft schon garkeine möglichkeit gibt, innerhalb der einspruchsfrist zu vollstrecken (ein gerichtsvollzieher wird ohne titel wohl eher nicht losziehen).
zu 3. es gibt szenarien, da macht die vorläufige vollstreckbarkeit durchaus sinn.
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kannst du bitte für 4 personen anbauen und den bielefelder aus diesem forum mit aufnehmen?
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Original geschrieben von Matchacom
Ja nach Kroatien werde ich auch machen, habe mein Studium fertig gemacht und mache jetzt eine verkürzte Handwerksausbildung und dann geht es nach Kroatien^^
das nenn ich mal ne gesunde einstellung. die vorteile dieses systems mitnehmen und die nachteile nicht mittragen wollen. ja so gehört es sich für einen zivilisierten menschen.
aber weil kroatien unbedingt in die EU und diesem system beitreten will, wirst du dich nicht lange davor drücken können 
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seit wann kommen denn die VL-Leistungen? wenn das zum ersten mal nach deinem 18. Geburtstag kam, kann man das IMHO durchaus so auslegen, wie es der volkswohlbund jetzt macht. (nachträgliche zustimmung deinerseits)
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Original geschrieben von brasax
Wieder was gelernt.. Danke für die Info!
ein vollstreckungsbescheid wird aber in der praxis nur sehr selten gleich vollstreckt, da es wie bereits mehrfach erwähnt, gegen diesen noch eine widerspruchsfrist gibt. der bescheid alleine ist zwar vorläufig vollstreckbar, aber wenn man vollstreckt, der schuldner legt widerspruch ein und später wird festgestellt, dass die forderung nicht gerechtfertigt ist, kann man sich viel ärger und kosten (schadensersatzpflicht) einhandeln.
von daher wird üblicherweise erst mit dem titel vollstreckt.
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so ein quatsch. so eine anzeige wird garnicht erst aufgenommen (ausser man macht sie feige online). man kann mit einem hämischen lächeln des beamten rechnen.
anzeige kann man vielleicht erstatten, wenn hier in irgendeiner weise vorsatz vorliegt. das kann man hier aber mal noch sowas von überhaupt nicht sagen. fehler können aber überall passieren und hier gleich mit strafanzeigen (die hier sowieso erstmal nichts bringen) rumzuwerfen ist ja mal sowas von daneben.
und ob eine forderung unberechtigt ist, entscheidet nicht derjenige der die vermeintliche forderung erfüllen soll sondern letztendlich das gericht. dazu gibt es ja die mahnbescheide und ggf. die anschließenden gerichtsverfahren.
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auch gegen den vollstreckungsbescheid kann man fristgerecht widerspruch einlegen.
das müsst ihr auf jeden fall machen, wenn ihr mit der firma nichts zu tun habt. auch egal ob da "nur" eine namensverwechslung oder sonstwas ist, auf jeden fall widerspruch einlegen.
danach kann man immernoch alles mit der firma klären.
wenn kein widerspruch eingelegt wird (fristgerecht!) kommt bald der gerichtsvollzieher.
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ich denke das hauptproblem war, dass du dir keinen kopf darum gemacht hast.
davon zeugt auch die aussage "mal eben in die geldbörse gesehen und 470€ gefunden, im sparschwein sind auch noch 200-300". jemand der verantwortungsvoll mit seinem geld umgeht weil er keins hat, läuft nicht mit knapp 500€ in der tasche rum...
ich hoffe (und denke) dass du den ernst der lage nun erkannt hast und nun sorgsam wirtschaftest. IMHO sind deine schulden mit deinem einkommen "machbar".
schau vielleicht dass du bei schwester und freund etwas aufschub bekommst, damit du mit diesen kreditkarten abhebungen aufhören kannst (damit bescheisst du dich selber) und schnellstmöglich vom dispo wegkommst.
der bank würde ich eine umschuldung des dispos vorschlagen und aber auch - ganz wichtig - gleichzeitige reduzierung des dispo-rahmens.