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der vermieter haftet natürlich nicht für irgendwelche gegenstände die ein vormieter entgeltlich oder unentgeltlich in der wohnung lässt.
das ist ein entgegenkommen des vormieters, dass er es dir schenkt.
wie kommt man auf die idee, dass der vermieter dafür zuständig ist, dass das funktioniert / benutzbar ist? lässt der vormieter nen fernseher drin stehen, soll auch der vermieter zuständig sein, wenn das ding kaputt geht?
also wenn das so ist, wie von dir dargestellt, gehört das ding nun dir und ist dein bier.
der einzige ansatzpunkt ist, beim vermieter auf die tränendrüse zu drücken, dass ja mit den neuen fenstern dein sonnenschutz nicht mehr funktioniert und es ja auch für kommende mieter einen mehrwert darstellen würde, wenn er sowas anbringt. vielleicht bezahlt er es dann oder zumindest einen teil.
ansonsten keine chance, da der austausch der fenster ja wohl auch eine notwendige renovierungs- / modernisierungsmaßnahme ist.
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öhm das ist aber nur ein teil...
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das ist ja mal totaler schwachsinn. wenn du glattleder schuhe in wasser tauchst und danach nicht einfettest, sind sie ziemlich schnell kaputt. das leder wird hart und brüchig.
ob creme oder wachs ist mir egal. das einzige was garnicht geht, sind diese "saubermach"-schwämme die mit creme getränkt sind. damit übermalt man den dreck immer nur.
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vielleicht eine anzahlung vereinbaren, die sofort fällig wird und bei rücktritt nicht zurück gewährt wird?
sollte der deal dann doch noch platzen, hast du immer noch die anzahlung als entschädigung.
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es ist verboten. punkt.
bitte hier keine diskussion ob und warum hakenkreuze verboten sind.
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was ist eine "blaue ericsson" fahne?
ist da werbung von sony ericsson drauf? wenn ja, könnte die sache schon anders aussehen, da man dir z.b. gewerbliche nutzung der räume unterstellen könnte.
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was ist aus rooney geworden? ist er nun verletzt?
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vielleicht zählt das unter "sieht sich selbst als gefährdet an" (diebstahl)
welche autos piepsen denn serienmäßig? bei einigen kann man es in der software aktivieren, aber bei welchem ist das standardmäßig aktiviert (bei deutschen autos, keine imports)?
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
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ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht erlaubt ist. hatte vor nen paar jahren sowas vor. nachdem ich aber irgendwo gelesen hatte, dass das nicht erlaubt sei, hab ich das wieder verworfen.
meine quellen waren damals aber, soweit ich mich erinnern kann, auch nur irgendwelche aussagen in foren.
zur sicherheit könntest du z.b. mal beim tüv nachfragen.