ja so würde ich das auch sehen, die DAB hat ja aber anscheinend selbst nichts dagegen sondern meint, dass das finanzamt probleme machen würde :confused:
Beiträge von stanglwirt
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würde mich mal interessieren, was die damit überhaupt meinen bzw. wo sie meinen, dass das finanzamt ein problem macht?
theoretisch ist es doch sogar möglich, als einzelunternehmer für geschäftliche und private zwecke ein einziges konto zu verwenden.
und wenn für privat und geschäftlich jeweils ein eigenes konto besteht, sollte es doch erst recht egal sein, ob das konto bei der bank nun als privat- oder geschäftskonto deklariert ist? -
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Original geschrieben von ChickenHawk
Du bist Deutschland...ein noch blöderer spruch ist dir jetzt auch nicht eingefallen oder?
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ich würde das auch nicht zahlen. der fahrer kann maximal 8 minuten gefahren sein.
dafür sind 46 € definitiv zu viel.
die aussage, dass der grad noch bei nem anderen kunden ist, lässt eher darauf schließen, dass er noch garnicht losgefahren ist.nicht reagieren, vor allem nicht mit einem schreiben versuchen, die situation zu klären und ggf. zuzugeben dort angerufen und bestellt zu haben. maximal dort anrufen und erklären nicht zahlen zu wollen.
wenn ein mahnbescheid kommen sollte, widersprechen.p.s. wenn sie nur deinen nachnamen und adresse haben sollten, können sie eh nix machen. wenn es vor gericht gehen soll, brauchen sie den vornamen der person die angerufen hat. nur für den fall, dass du deinen namen beim anruf nicht genannt hast (normalerweise sagt man ja nur nachname und strasse)
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rücksendung ist auf jeden fall kostengünstiger, solange die karte noch funktioniert, sollte simply auch nicht meckern.
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Original geschrieben von knocker
Ich meinte damit, dass man mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen kann. Wenn ich also erst im April kündige, wird die Kündigung zum 30.06. wirksam und ich kann zum 01.07. einer neuen KK beitreten.das geht dann so aber nicht im rahmen deines sonderkündigungsrechts wegen dem zusatzbeitrag sondern nur innerhalb der normalen kündigungsfristen und deren vorgaben (18 monate zugehörigkeit etc).
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die SIM KARTE ist ganz sicher nicht von D2. höchstens die rufnummer die du portiert hast.
hol sie mal raus und kuck was drauf steht... -
die meisten hersteller raten davon ab.
es gibt pfannen, die werden ausdrücklich als "spülmaschinenfest" beworben. ich würde es dennoch nicht machen, wobei ich auch nur pfannen jenseits der 100€ kaufe und mir die dafür zu schade sind. -
ich würde als erstes mal dringend von der spülmaschine abraten.
das macht jede beschichtete pfanne aufgrund der scharfen reiniger kaputt und ist noch dazu total unnötig.
beschichtete pfannen lassen sich super schnell und einfach per hand reinigen und nehmen dann auch nicht die halbe spülmaschine in beschlag. -
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Original geschrieben von knocker
Nun, die Erhebung des Zusatzbeitrags bei der DAK galt seit dem 01.02.2010. Erhoben wurde dieser dann zum ersten Mal am 01.03.2010, jedenfalls sind auf der Märzabbuchung diese 8€ Aufschlag zu sehen. Warum gehst Du (sowie anscheinend auch "zauberfee" vom 15.03.2010 aus? Edit: Beitrag wird wohl erst im Folgemonat fällig...).
Ich kann aber auch zum 30.04.2010 kündigen und wäre dann ab 07/2010 bei der neuen KK gemeldet, richtig?wieso zum 30.4. kündigen und dann ab 7/10 eine neue kasse?
wenn du zum 30.4. kündigst, hast du ab 1.5. keine versicherung mehr.wie du fristgerecht kündigen musst, steht in dem schreiben der dak mit dem der zusatzbeitrag erhoben wird. ich weiss es nicht mehr genau, weils mich nicht betrifft. hab das nur bei meiner freundin gesehen.
und imho war das so, dass man die kündigung bis zum 15.3. einreichen muss und diese gilt dann zum 31.5.