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Re: Re: in Sachen Postbank Aktion / HUK24
Zitat
Original geschrieben von lola13
Hilf mir mal auf die Sprünge, welche Aktion war das?
Mir fällt zzt. nur die 100-€-Aktion der HUK ein
das war kfz-versicherung bei huk24 abschließen, dafür von der postbank 25,- amazon gutschein + 25,- shell gutschein
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in Sachen Postbank Aktion / HUK24
... kam heute eine email mit dem amazon gutschein. der shell-gutschein kommt ende februar per post.
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wie gesagt, bei den versicherungen ist es definitiv nicht so.
es geht hier um die nutzungsart und nicht wer das fahrzeug nutzt.
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bei versicherungen muss man auch angegeben ob private oder gewerbliche nutzung.
nur weil das fahrzeug auf ne firma zugelassen/versichert/genutzt wird, muss hier mitnichten immer "gewerblich" angegeben werden.
dies ist da auch nur der fall, wenn das fahrzeug im direkten sinne umsatz generiert.
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es gibt durchaus auch internet-händler die bis zum aufstellungsort liefern. manche generell, wie z.b. amazon.de. manche verlangen einen gewissen aufschlag dafür.
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Re: Was bitteschön ist Anixe?
Zitat
Original geschrieben von farilari
dafür dass die so relativ hochwertige Programminhalte haben?
wann denn? jedesmal wenn ich zufällig hinschalte, läuft irgendein schrott.
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richtet doch ne premium-sms-nummer ein und teilt ihm mit, dass sich eure nummer geändert hat 
dann habta wenigstens was von dem trottel.
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Zitat
Der Bonus wird bis zu einer Ersteinlage von max. 100.000 € gezahlt. Der Bonus wird für Neugeld gezahlt. Das ist Geld, welches in den letzten 3 Monaten nicht bei der Postbank oder bei einer Postbank Tochtergesellschaft angelegt war. Guthaben auf Postbank Girokonten und Anlagekonten gelten als Neugeld.
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postbank happy hour sparcard
mal ne frage zu der postbank happy hour aktion für die sparcard:
in den bedingungen steht, dass das angebot nur für neugeld gilt, welches vorher nicht bei der postbank war. guthaben auf dem girokonto gilt aber ebenfalls als neugeld.
wenn ich die kohle nun auf bereits bestehenden postbank sparcards hab, muss ich das geld sowieso vorher aufs girokonto transferieren und wäre damit neugeld?
ist sicher nicht so von der postbank gedacht, aber wenn sie es so formulieren, müsste doch das geld der sparcards auch neugeld sein, wenn man es aufs girokonto umbucht?
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Irgendwas mit einer so nicht existenten gesetzlichen Vorschrift zu beschreiben dürfte wohl kaum möglich sein.
Wo steht denn, dass es sich um "Kurse" handelt und nicht etwa um Knöteriche oder sonst irgend etwas?
1. den § 20 SGB V gibt es
2. warum sollte man eine Sache/Dienstleistung/Leistungsumfang nicht anhand eines gesetzlichen Paragraphen beschreiben dürfen?