Beiträge von stanglwirt

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    OT: ich hab noch nie gehört/gesehen/erlebt, daß die Polizei wegen einer Geschwindigkeitsübertretung (egal, wie hoch sie war) von Tür zu Tür tingelt...


    doch das tun sie. spätestens wenn fahrverbot winkt und der fahrer nicht ermittelt werden kann. selbst schon erlebt.

    ja das ist doch aber keine doppelbesteuerung. du versteuert erst die beiträge und später nurnoch deine zinsen.
    meinst du bei riester & rürup zahlst du keine steuern auf die erträge? da zahlst du hald steuern auf beiträge und zinsen später auf einmal.


    bezüglich steuersatz im alter: ich bin mir ziemlich sicher, dass ich später einen höheren steuersatz zahle (dazu auch von 100% der einkünfte, da ich leider zu jung bin um von der derzeitigen regelung zu profitieren) und allgemein mehr zu versteuern habe, als jetzt aktuell :)
    bei jemanden der 50 jahre als arbeitnehmer in der selben firma vergammelt, mag das vielleicht nicht zutreffen und da ist eine nachgelagerte versteuerung in der tat wahrscheinlich besser.


    bezüglich riester und rürup: ich mag die vorstellung absolut nicht, jahrzehntelang einzuzahlen um dann mit 66 jahren zu sterben und weder ich, noch meine erben haben etwas von meiner sparerei. sicher gibt es verträge bei denen man dieses szenario ausschließen kann, dafür zahlt man aber garantiert extra.


    p.s. die gesetzliche rentenversicherung ist in der tat schlecht. wahrscheinlich das schlechteste was man überhaupt machen kann. ich kann nur jedem raten so wenig wie möglich dort einzuzahlen und so schnell wie möglich da rauszukommen.

    ja das ist richtig, dass man die beiträge bereits versteuert hat.
    das ist aber bei riester, rürup & co. nicht anders - nur wird da hald später versteuert.


    deine aussage war aber, dass man zweifach versteuert, was faktisch falsch ist.


    bezüglich der nachteile von rürup, zitiere ich einfach mal wikipedia.
    wobei man die gleichen nachteile auch bei riester hat, weshalb ich auch absolut kein riester-fan bin. da locken eigentlich nur die zulagen für frau und kinder welche bei rürup jedoch komplett fehlen...


    * Kein Kapitalwahlrecht – die Leistung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
    * Rentenzahlungen müssen abhängig vom Rentenbeginnjahr versteuert werden (Kohortenprinzip).
    * Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitragsfreistellung.
    * Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital.Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
    * Auch bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
    * Für zugezahlte Beiträge (um die geförderte Jahreshöchstgrenze auszunutzen) werden zusätzlich Gebühren erhoben, die sofort anfallen.
    * Während bei Riesterrenten eine Übertragung des Sparguthabenes abzüglich einer tarifabhängigen Bearbeitungsgebühr auf einen anderen Anbieter stets möglich sein muss, gibt es nur wenige Anbieter von Basisrenten, die eine Übertragung des Kapitals auf andere ermöglichen. Meist besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
    * Die Rendite kommt erst mit sehr hohem Alter zum Tragen. Bis dahin wird nur der einbezahlte Betrag wieder ausbezahlt. Somit ist dies lange Zeit ein Null-auf-Null Geschäft. Bei manchen Anbietern muss der Rürup-Rentner 92 Jahre alt werden, um den ersten Cent an Rendite zu erhalten.

    Merlin


    da haste doch selbst ein beispiel geliefert. und bei monatlicher auszahlung wird nur der zinsanteil besteuert, also keine doppelbesteuerung der eingezahlten beiträge.


    bei dem zweiteren habe ich ja bereits geschrieben, dass man mich gerne korrigieren kann. ändert aber nix daran, dass die meisten mit rürup draufzahlen würden ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Dafür hast du aber die Beiträge dafür bereits aus voll versteuertem Einkommen gezahlt ;). Von daher zahlst du dafür *zwei Mal* Steuern.


    nur auf den ertragsanteil, sprich zinsen, zahlt man dann später steuern. bei diversen altprodukten ist sogar der ertragsanteil komplett steuerfrei.
    auf die einlagen gibt es logischerweise keine doppelbesteuerung.


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Gerade für Besserverdienende ist eine Rürup-Rente eine sehr gute Möglichkeit Steuern zu sparen, da ja die Höchstegrenzen bei Riester z.B. bei jährlich 2100,00€, bei der BAV bei rd. 2640€ (+ nochmals 1800€ unter bestimmten Voraussetzungen, die aber dann nicht Sozialversicherungsfrei sind). Bei der Rürup-Rente kann man dagegen nochmal 14.000€ (70% von 20.000, 2%ige Steigerung bis 2025) absetzen.


    imho kann ein normaler arbeitnehmer nix mehr aus der rürup-rente absetzen, weil die grenze bereits durch die gesetzliche versicherung ausgeschöpft ist.
    die rürup-rente ist daher nur für selbständige interessant.
    korrigiert mich bitte, falls das falsch ist.

    @meany
    erst wenn 7 jahre ab beginn rum sind. und der vertrag muss natürlich zuteilungsreif sein.


    @all


    wie lange kann man eigentlich einen bausparvertrag ohne erhöhung der bausparsumme laufen lassen?


    beispiel: bausparsumme 8000€
    eingezahlt sind 5000€, die 7 jahre sind um, der vertrag zuteilungsreif.
    aufs darlehen wird verzichtet und wird auch später nicht anspruch genommen werden.


    kann man den vertrag theoretisch umbegrenzt weiterlaufen lassen / weiterhin einzahlen ohne erhöhung der bausparsumme und das guthaben wird wie vereinbart weiter verzinst? oder muss man spätestens nach erreichen der bausparsumme den vertrag dann aufstocken?

    die finden den kerl doch sowieso ganz schnell. ist doch bei dem vermieter als zweitfahrer eingetragen.
    es können nur diese zwei personen in frage kommen, weil alle anderen nicht berechtigt sind, das fahrzeug zu fahren.


    die eine person ist eine frau, die andere ist ein mann. hmm nun die große frage: wer könnte es wohl gewesen sein :D