sicher dass man nicht die kenntnis des preisverzeichnisses unterschreibt?
Beiträge von stanglwirt
-
-
ist dieses verified by visa nicht eigentlich nur fürs online shopping gedacht? oder hat das garnix mit dem chip zu tun?
-
was kann denn die bank dafür, dass du dort ein konto eröffnest obwohl du 120km entfernt wohnst? das ist doch dein problem.
du kannst die kosten auch nicht mit den kosten eines girokontos vergleichen. geh mal zur bank und zahl auf ein fremdes konto ein, dann siehste was das kostet. 10€ sind da absolut nicht unüblich. -
es hat hier wohl bisher jeder nur seine meinung gepostet weil niemand fakten gebracht hat.
daher war die sache auch nicht "schon oben geklärt". nur weil zwei das posten, heisst das noch lange nicht, dass sie recht haben.
nun hast du dankenswerterweise entsprechende fakten geracht. dafür bedanke ich mich und denke, daß diese fakten nun auch dem TO etwas bringen.
ich nehme auch gerne an, daß meine meinung anscheinend falsch war (hatte ich ja auch schon geschrieben, dass ich mich gerne anhand von fakten eines besseren belehren lasse)
-
wieso gebühren für die kontoauflösung? sie haben doch eindeutig geschrieben, dass das kosten für den überweisungsservice sind. solange sie eine alternative anbieten, ist das legitim.
-
wieso tritt er in ALLE rechte und pflichten ein? er unterschreibt mit dem kaufvertrag keinen versicherungsvertrag. er kann die versicherung garnicht wollen oder umgekehrt kann die versicherung den käufer auch nicht wollen...
wieso unkorrektes verhalten? eine versicherung kann idR nur jährlich gekündigt werden, bei einem schaden, oder erlischt wenn das fahrzeug ABGEMELDET wird.
Nenn mir doch bitte den §§ wonach eine Versicherung erlischt, wenn das Fahrzeug verkauft wird - dann glaube ich dir das auch.Nach deiner logik kann man der versicherung ja einfach sagen, "ich habs verkauft", wird die versicherung so los und kann sich jederzeit eine andere versicherung suchen. nene, das erfordert immer eine meldung der zulassungsstelle, dass das fahrzeug ab- oder umgemeldet worden ist.
-
das mag ja durchaus sein, dass deine versicherung dir kulanterweise einen teil deines beitrags erstattet hat - für diese paar tage.
aber was wäre bei einem unfall passiert? imho war die versicherung im hintergrund noch "aktiv".
ich sehe da aber auch seitens der versicherung nichts verwerfliches. man kann das fahrzeug auch abmelden bevor man es verkauft... damit ist man auf jeden fall auf der sicheren seite.
-
ich kenne das ehrlich gesagt auch nur so, wie dir die versicherung das nun bestätigt. zivilrechtliche ansprüche von dir gegen den käufer mal aussen vor gelassen. imho hättest du erstmal den ärger mit der versicherung.
lasse mich aber gern eines besseren belehren. für gegenteilige behauptungen wären entsprechende §§ nicht schlecht.
-
die gier war einfach zu groß. war doch eh nur kurzfristig gedacht, reicht da eine verdreifachung nicht? jetzt kannste dir in den hintern beissen, am montag nicht verkauft zu haben.
-
ich hab jetzt schon 3x den anbieter gewechselt und nie musste jemand in meine wohnung. das wurde immer im keller am verteiler erledigt ohne meine anwesenheit.
es gibt hier aber auch wohnungsnummern, so daß da die zuordnung recht einfach sein dürfte.
von daher ist wohl die angabe des wohnungsstandorts nicht so unerheblich.