Beiträge von stanglwirt

    da kein vertrag zu stande kam, ist die abbuchung nicht berechtigt.
    etwaige kosten für die rücklastschrift können daher nicht "abgewälzt" werden. man muss auch keine frist o.ä. setzen und erst danach die lastschrift stornieren lassen.


    einfach zurückgehen lassen und abwarten. entweder sie checken dann, dass der vertrag garnicht existiert oder sie schicken eine mahnung auf die du dann immernoch reagieren kannst.
    wenn du jetzt mit der stornierung wartest, läufst du deinem geld ewig hinterher...

    ****vorsicht**** vor diesen datenbanken. man kann sich darauf nicht beschränken, nachzusehen, ob irgendwo schon eine marke im gleichen wortlaut eingetragen ist.


    man kann auch gegen markenrechte verstoßen, welche nicht in einem markenregister eingetragen sind. markenschutz besteht nicht nur durch eintragung! (zumindest in deutschland)


    auch kann man durch verwendung (und vorherige recherche) von "deutsche teelekom" ebenso gegen die rechte von "deutsche telekom" verstoßen! (nur als beispiel)


    speziell zur "oami-datenbank". meine seit jahren im dpma eingetragene marke wird dort schonmal nicht gefunden...
    meine eintragung hat übrigens 3 monate gedauert (ohne "express-verfahren).


    hier mal ein paar infos vom dpma zur recherche: markenrecherche

    Re: Frage zur Markenanmeldung - wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von Mezkal


    Aber kann sein, wenn man eine Wort-Bildmarke eintragen lässt, dass es dann nur gemeinsam geschützt ist? Kann dann ein Fremder das Logo oder den Firmennamen getrennt eintragen? Versteht ihr wie ich es meine?


    du kannst generell alles eintragen lassen. du kannst auch "telekom" eintragen lassen obwohl dieser name schon bekanntlich in verwendung ist. es wird seitens des markenamtes NICHT geprüft, ob der name/das logo in verwendung ist.


    daher ist es nach der eintragung genauso wichtig regelmäßig nachzusehen, ob jemand versucht deinen namen / logo zu registrieren. dann kannst du innerhalb einer gewissen frist dann widerspruch einlegen, welcher noch relativ "günstig" ist. wenn eine marke erstmal eingetragen ist, kann das ein teurer spass werden...


    achja: wenn du noch keine markenanmeldung gemacht hast oder jemanden dabei über die schulter geschaut hast, würde ich dir dringend raten, nen anwalt damit zu betrauen.


    gründlichste recherche ist die eine sache, die richtige klassifizierung ist dann aber auch ziemlich wichtig um den gewünschten schutz zu bekommen.

    Zitat

    Original geschrieben von DrMac
    dort sind die Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen um eine Rückerstattung zu erhalten, im Bonuspunkteheft für jeden Versicherten klar ersichtlich dargestellt.


    ja im bonuspunkteheft wird das auch überall drin stehen. das nützt aber nichts, da man dieses heft ja erst bekommt, wenn man mitglied ist.


    die infos wären hald vorher interessant, wenn man wechseln und die krankenkassen vergleichen will. und da sind die verfügbaren infos von manchen krankenkassen leider sehr dürftig. siehe siemens bkk - da bekommt man die infos anscheinend nur als mitglied.