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überlicherweise ist es so, daß durch eure monatlichen zahlungen die komplette hausanlage über X jahre finanziert wird. sonst hätte die eigentümergemeinschaft einen hohen betrag aufeinmal zahlen müssen.
ihr könnt euch da nicht abkapseln. ausser alle stimmen zu und zahlen künftig deinen beitrag mit (unwahrscheinlich).
es gibt auch keinen "filter" der aus nem kabelanschluss nen normalen antennenanschluss macht. das signal für ard/zdf würde dennoch vom kabelanbieter kommen, der dafür geld will.
wenn das problem mit der eigentümergemeinschaft nicht wäre, könntet ihr höchstens ne strippe vom dach zu eurer wohnung ziehen, und am dach ne dvb-t/sat-anlage antenne installieren. das wird jedoch nicht möglich sein.
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Zitat
Original geschrieben von qwer640
gilt das auch für den Fall, dass eine Füllung statt einer Krone gemacht wurde? Aber eine Krone in den nächsten Jahren empfohlen wird...
Hast du damit Erfahrungen oder erweiterte Kenntnisse?
du kannst dir auch beton reinmachen lassen. die behandlung ist damit erstmal abgeschlossen, da der zahn damit ja "erstmal" versorgt und in ordnung ist. wie lange das dann hält, spielt keine rolle.
für weitere fragen empfehle ich euch diese seite und das dazugehörige forum:
http://www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de/forum/
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behandlung angeraten = versicherungsfall eingetreten.
wenn der zahn bei der kiefernhöhlenbehandlung rauskommt, ist die folge davon (implantate etc.) nicht versichert.
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ja, es gibt versicherungen ohne wartezeit
ABER:
es gibt keine zahnzusatzversicherung welche für einen bereits eingetretenen versicherungsfall (dies ist hier der fall) leistet!
wenn ein zahnarzt "mauschelt" ist das versicherungsbetrug, was eine straftat ist. wobei hier nicht nur der zahnarzt sondern auch der kunde probleme bekommt...
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das musst du alles mit deinem zahnarzt besprechen.
wenn du zweifel an der diagnose des arztes hast, würde ich auch noch woanders hingehen...
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sowas interessiert doch keinen ?!?
und von belegen müssen, kann keine rede sein. dann lass ich die bewerbung hald fallen...
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so ein quatsch, ich seh das nicht so dramatisch.
lass das jahr komplett ausfallen und lass dir dafür was anderes einfallen. gibt genug plausible sachen bei denen es keine nachweise gibt (z.b. auslandsjahr bei verwandten oder irgendwas in der richtung). oder aufgrund fehlender ausbildungsstellen mit gelegenheitsjobs geld verdient (da kriegste auch so gut wie nie ein zeugnis)...
DAS wird nicht ein hinderungsgrund sein. problematischer wirds vielleicht eher aufgrund dem nur durchschnittlichen realschulabschluss.
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naja das ganze mit dem nachsendeauftrag funktioniert ja schon bei der post eigentlich nur unzureichend. wie solls dann erst funktionieren, wenn noch ein dritter involviert ist?
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beendigung ist beendigung. wenn nichts weiter da steht (z.b. dass dies bei einer kündigung seitens des AN nicht so ist), dann brauchts keine erklärung dafür.
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Zitat
Original geschrieben von Der_Freak
wo kann ich das im Vertrag denn einlesen ???
am besten fängst du auf der ersten seite an und liest bis zum ende 
mal scherz beiseite, woher sollen wir das wissen? jeder vertrag ist anders.
wenn du den vertrag nicht von a-z verstehst, solltest du ihn nicht unterschreiben...