ich habe beim media markt auch schon lange nix mehr von "geld zurück" gehört. klar machen es manche trotzdem, aber verbindlich geworben wurde damit imho schon lange nicht mehr.
Beiträge von stanglwirt
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nö, er hat dadurch hald ausnahmsweise eine fristverlängerung um 1 monat bekommen.
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in der haftpflicht kann sie trotz falscher angabe der km-leistung die zahlung nicht verweigern.
dennoch solltest du statt "kann ich 15000 km angeben?" einfach den tatsächlichen wert angeben. der km-stand steht auf jeder reparaturrechnung. früher oder später kommt das raus. die paar % mehr beitrag machen das kraut wohl nicht fett...
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
stanglwirt: D.h. ich koennte dieses Jahr auch noch eine Steuererklaerung fuer 2005 abgeben?imho ja.
hier die info vom finanzamt: http://www.finanzamt.bayern.de…t-Arbeitnehmer-Antrag.htm
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sin-4711: das ist richtig und gilt für veranlagungszeiträume ab 2005
das kommt dadurch, weil du eigentlich garnicht verpflichtet bist eine steuererklärung abzugeben (insofern sich in dem jahr nix aussergewöhnliches ereignet hat). du hast aber 4 jahre das recht darauf eine abzugeben, bevor deine eventuelle erstattung verjährt.
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lieber frank,
wie du an meinen worten erkennen kannst, war das lediglich eine these die ich aufgestellt habe.
diese besagt, dass du eventuell schon früher auf ähnliche weise mit der generali in kontakt getreten bist (in einem anderen zusammenhang) und dass es deswegen nicht verwunderlich wäre, wenn die generali jeden strohhalm zieht um sich zu trennen.ich arbeite übrigens weder bei generali noch generell in der versicherungsbranche (nicht mehr). da verdient man zu wenig.
es steht dir natürlich frei dich an den vorstand zu wenden. nur bitte, laß wenigstens den aufsichtsrat in ruhe, denn der hat damit herzlich wenig zu tun.
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Zitat
Original geschrieben von Applied
:confused:Arbeitslos werden, oder mit dem Einkommen zeitweilig unter die Versicherungspflichtgrenze (und die ist immer noch nicht niedrigst) rutschen - das ist alles (bis 55 Jahre). "So gut wie unmöglich" ist wahrlich was anderes.
naja für die selbständigen (ich würde mal behaupten das ist der größte teil der privat versicherten) ist das aber nicht so einfach.
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also ich verstehe die aufregung auch nicht wirklich.
wenn du wegen so einer lapalie (die man in einem 3 min. telefonat klärt) immer so reagierst, wüßte ich aber schon den grund, wieso dich die versicherung loswerden will...
wenn meine mitarbeiter ständig beschäftigt wären so einen nonsense zu beantworten, würde ich den kunden auch kicken. -
wir hatten damals nen mietwagen von centauron gebucht über einen vermittler.
war mit abstand das günstigste und der wagen war fast neu. der vermieter kam uns sehr seriös vor. shuttle vom airport inkl.8 Tage ford fiesta hätte knappe 135€ gekostet. wir hatten nen focus diesel für 180€.
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die pfändungsfreigrenzen gelten aber immer und unabhängig davon, ob du durch nen vollstreckungstitel (mahnbescheid) oder urteil (anwalt / klage) pfändest.
von den pfändungsfreigrenzen würde ich mich zunächst nicht abschrecken lassen. diese gilt ja nur für den lohn und nicht für pfändbare vermögensgegenstände oder bankguthaben.da gibt es keine legale alternative. ich denke mal du suchst hier keine tel-nr. von russisch inkasso.
der mahnbescheid ist für dich noch die kostengünstigste möglichkeit. der anwalt kostet erstmal geld, auch das gericht will erstmal geld und dann besteht bei einer klage immer ein gewisses risiko dass der richter nen schlechten tag hat...
edit: handelt es sich hier um unterhaltsansprüche? wenn ja, gibt es ein urteil? normalerweise sind diese direkt pfändbar wenn nicht gezahlt wird. wenn es kein urteil gibt, bleibt dir nix anderes als der anwalt übrig, stell dich auf einen langen kampf ein...