Beiträge von stanglwirt

    Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    Übrigens reicht es nicht im Antrag beim Heini Kasko anzukreuzen, denn es ist ja nur ein Antrag. Und ich glaube nicht, dass ein Heini die Vollmacht hat, einen solchen Schutz rechtsverbindlich zuzusagen.


    Doch, dadurch entsteht die vorläufige Deckung. Jeder Hinz-und-Kunz-Versicherungsmakler ist berechtigt, diese VORLÄUFIGE Deckung im Namen der Versicherung zu erteilen. (Von "richtigen" Agenturen ganz zu schweigen)
    Sonst dürfte er auch garkeine Doppelkarten - pardon: Versicherungsbestätigungen - aushändigen.


    Das Problem ist häufig nur die Beweisbarkeit, weil man ja blanko (Haftpflicht-) Versicherungsbestätigungen vom lieben Versicherungsheini bekommt... daher immer schriftlich geben lassen - die Police der Versicherung ist für die vorläufige Deckung NICHT erforderlich und auch nicht praktikabel, weil manche Versicherungen - gerade zum Jahreswechsel - oft mehrere Monate brauchen um zu policieren.

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wobei ich das "normalerweise" so überhaupt nicht kenne.


    Entweder bekomme ich vollkommen ungefragt eine blanko Karte, oder ich rufe an und sage, "schickt mal eine" und dann bekomme ich ebenfalls eine blanko Karte.


    und genau damit hast du pech falls was passiert und dein versicherungsheini dann plötzlich nicht mehr so zuvorkommend ist...

    jo, hat schon nen grund wieso private altervorsorge so gefördert wird. in 30 jahren kann man dann sagen: wir schaffen die rente komplett ab, die braucht ihr ja sowieso nicht, weil ihr eh alle selbst vorgesorgt habt.
    und diejenigen die jahrelang massig geld in die rentenversicherung eingezahlt haben, werden so dermaßen verarscht werden...
    diese entwicklung ist aber eigentlich unausweichlich und kommt leider zu dem zeitpunkt zu dem die meisten hier in rente gehen und bereits viel geld in die rentenversicherung gepumpt haben.

    ja gut, wenn jemand fährt obwohl er rechtlich nicht fahren dürfte (alkohol, drogen) ist es ja was vollkommen anderes.
    das selbe gilt ja, wenn jemand an seinem auto ein teil anbaut ohne zulassung, dann gibts auch keinen versicherungsschutz.


    aber wo es steht (im VVG bitte und nicht irgendeine Aussage hier), daß bei falschen Angaben zu den weichen merkmalen (km-Leistung, Fahrer etc), der Fahrer (welcher laut Vertrag nicht fahren dürfte) in regress genommen werden kann, konnte mir hier noch keiner zeigen...

    wie schon gesagt, gibt es diese vorläufige deckung (versicherungsschutz bevor die police ausgestellt ist) auch bei der vollkasko. diese gilt UNABHÄNGIG davon ob die versicherung später die vollkasko abschließt (bei hochwertigen fahrzeugen wie ferrari etc. kann es durchaus vorkommen, daß die deckung abgelehnt wird).


    das ganze funktioniert normalerweise so, daß man bereits einen vertrag unterschreibt wenn man sich die doppelkarte holt. ansonsten ist es aber oft auch so, daß der versicherungsheini bei aushändigung der doppelkarte fragt, welche deckung gewünscht ist. das gilt dann auch als vereinbart und verbindlich - vorzugsweise lässt man sich das dann auch schriftlich geben zwecks der beweisbarkeit. diese aussage des versicherungsheini ist verbindlich, da er dazu von der versicherung bevollmächtigt ist.


    sprich: wenn der versicherungsheini jetzt sagt, es wurde nie gesagt, daß vollkasko gewünscht ist, dann gibts auch keine vollkasko...
    und von wegen "er dachte, es wäre klar, daß bei einem neuwagen eine vollkasko abgeschlossen wird"... das bringt garnix, weil das überhaupt nicht klar ist, wenn nicht ausdrücklich vorher vereinbart.


    aber wenn es jemand nach 300m fertig bringt, seinen neuen mercedes zu schrotten, wundert es mich auch nicht, daß er verpeilt hat, ordentlich die versicherung abzuschließen...

    RICHTIG: die Haftpflicht muss bei sowas auf jeden Fall zahlen und darf den Schaden dann nicht einfach an den Versicherungsnehmer weiterreichen. (gesetzlich geregelt)
    ABER: Sie kann zumindest den Aufschlag für Zusatzfahrer, Kilometerleistung etc. rückwirkend verlangen (und ggf. mehr je nach Vertrag).


    UND: bei Kasko sieht das anders aus. Da kann die Leistung verweigert werden. (je nach Vertrag)