Beiträge von stanglwirt

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich kenne den buchungstechnischen Ablauf bei T-Online Internetzugängen i.V.m. T-Com Festnetzanschlüssen nicht.


    Meines Erachtens ist es aber auch treuwidrig, wenn die Kündigung des Festnetzanschlusses (dessen Bestehen ja scheinbar notwendige Voraussetzung für eine Nutzbarkeit des T-Onlinetraifs ist) einerseits T-Online nichts angeht, andererseits aber ein im selben Zuge erfolgter Widerruf der Lastschriftermächtigung ggü. der T-Com plötzlich auch das Vertragsverhältnis mit der T-Online berühren soll.


    bezüglich der rechnungsabwicklung habe ich bereits etwas geschrieben.



    soviel wie ich in erinnerung habe, war der flat-zugang mitnichten an einen bestimmten anschluss gebunden sondern man konnte sie auch woanders nutzen - auch wenn dies ggf. mit weiteren kosten (minutenpreise - selbst mit isdn war das dann imho möglich) verbunden ist.

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    Original geschrieben von MasterBee
    An welchen RA soll man sich wenden? An den eigenen oder den, der durch die Telekom beauftrag wurde?
    Der braucht doch gar nicht mit einem reden, oder? Entweder Vollstreckung oder Gerichtsverfahren bei Einspruch oder nicht?


    Oder es sich um CS gehandelt hat weiß ich nicht. Werde ich in Erfahrung bringen.


    Das mit der Einzugsermächtigung finde ich komisch.
    Zum einen berufen sie sich darauf, dass es 2 getrennte Firmen waren und das man hätte getrennt kündigen müssen. Aber die EE geht der 2. Firma trotzdem verloren.Fnde ich etwas merkwürdig.


    natürlich an den gegnerischen anwalt wenden und versuchen so gut wie möglich zu klären.


    du hast t-online zu keinem zeitpunkt eine einzugsermächtigung erteilt. du hast der telekom vollmacht erteilt, die rechnungsabwicklung für t-online (und andere wie z.b. call by call) vorzunehmen. als du den vertrag gekündigt hast, hast du natürlich auch diesen part gekündigt.

    doch, die flat von T-Online war immer getrennt zu kündigen.
    Das wurde lediglich über die Telekom rechnungstechnisch abgewickelt, genauso wie z.b. callbycall verbindungen. Nach wegfall der einzugsermächtigung und vertragsbeziehung mit der telekom, kann diese nichts mehr für t-online abrechnen und einziehen.
    da die telekom offiziell keine daten an andere unternehmen weitergeben darf (sonst ist das geschrei hier ja auch wieder groß, wenn sie das macht), weiß logischerweise auch t-online nichts von deiner neuen adresse.
    rechnungen und mahnungen können dann per post nicht zugestellt werden und letztendlich gibt t-online die sache an den anwalt, damit dieser die anschrift beim einwohnermeldeamt ermittelt etc. pp


    du wirst aus der nummer schlecht rauskommen. ruf doch den anwalt mal an, schildere, daß du davon ausgegangen bist, daß t-online auch gekündigt wird wenn du der telekom kündigst. vielleicht kannst du dann einen vergleich mit zahlung einer teilsumme raushandeln. der rechtsanwalt kriegt sein geld so oder so, ob vom schuldner oder von t-online ist ihm wohl egal...

    entgegen dem trend hier würde ich dennoch auch mal beim augenarzt vorbeischaun. der macht auch mehr als "nur" die sehstärke zu bestimmen. der verlust der sehkraft kann verschiedene ursachen haben, u.a. auch krankheiten welche ein optiker nicht erkennen kann und darf.


    auch muss man sich beim optiker im klaren sein, daß dieser auch was verkaufen will. das heisst jetzt nicht, daß er einem eine brille andreht, obwohl die augen o.k. sind. aber es wird einem beim optiker gerne zahlreiche "extras" angedreht, die man garnicht braucht, oder ein glas der marke XY obwohl des die gleiche Qualität auch von Firma ZY gibt zum halben preis - eine brille kann dadurch wahnsinnig teuer werden.
    da kannste auch mal den in der hinsicht unabhängigen augenarzt vorher fragen, welche extras wirklich für dich was bringen würden.


    bei der Postbank wird zweimal gebucht. einmal vormittag und einmal am späten nachmittag.
    die postbank gehört aber in jedem falle zu den langsamsten banken in deutschland.


    vor allem bei geldeingängen rechne damit, daß die postbank mindestens 1 tag länger als andere banken braucht, bevor es gutgeschrieben ist. - da nützt es dann auch nichts, dass zweimal am tag gebucht wird.


    hausintern kommen überweisungen am selben tag an, dauert normalerweise nur ein paar minuten. zur sparcard dauert es 1 tag - es wird aber mit der korrekten valuta gebucht, daher kein zinsverlust.


    bargeldabhebungen am postbank automaten siehst du idR sofort online. cash-group abhebungen idR als vorgemerkten umsatz innerhalb minuten/wenigen stunden. bei anderen banken kann es ein paar tage dauern - wird dann aber mit der entsprechenden valuta gebucht.

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    Original geschrieben von bierinfos
    Worin soll der Ekel bestehen?
    Pauschale Aussagen, dass gebrauchte Matratzen eklig sind, finde ich nicht nachvollziehbar.


    w*xflecken und m*schischleim von fremden leuten finde ich persönlich schon eklig.