Bei der DKB werden beim Festgeld die Zinsen sogar alle 3 Monate gutgeschrieben und verzinst.
Beiträge von Nokiahandyfan
-
-
Die Arbeitsagentur sagt grundsätzlich 12 Monate. Heißt Ausnahmen könnten ggf. bewilligt werden.
-
Habe das gerade mal geprüft. Tatsächlich hat man den Bußgeldkatalog geändert. Nun ist nur noch der erste Monat nach Fälligkeit ohne Verwarngeld. Oder meint das jetzt schon, dass der zweite Monate unmittelbar nach dem "Fälligkeitsmonat" anfängt?
Nachtrag: Tatbestandsnummer 329113"
Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um mehr als 2 Monate bis 4 Monate überschritten."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/29-stvzo/
Ersten zwei Monate sind also weiterhin frei.
-
Es brauchte nicht erst Corona. Bei meinen Eltern hat das schon immer per Postkarte oder Brief oder Anruf geklappt. Inzwischen gehts natürlich auch per Internet.
Da wo ich wohne hat man extra die Satzung geändert, weil sich unternehmen pro Haushalt ein Vermögen verdient haben und es die Solidargemeinschaft zahlen durfte, dass ein paar Nasen nicht in der Lage waren das selbst zu übermitteln.
-
Theoretisch gibts keinen aufkommensneutralen Satz der auf alle passt. Es hängt ja immer auch vom Bodenrichtwert ab. Einfamilienhäuser sind teurer als Mehrfamilienhäuser oder WEG.
-
Davon gehe ich auch stark aus. Aber Hauptsache ne Verwarnung wenn der TÜV nen Monat drüber ist.
Hier gurken zahlreiche rum. Da geht einem jedes Mal der Zapfen wenn da was passiert, Unfall oder Parkschaden.
Erst ab mehr als 2 Monate drüber erhältst Du ein Verwarngeld. Aber auch nur dann, wenn Du tatsächlich den Wagen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit vorgeführt hast.
Szenario C: Mein Unfallgegner ist nicht versichert
Heißt das nun, dass ich Pech gehabt habe, falls das Auto nicht versichert ist? Nein. Auf Anfrage beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtete uns eine Sprecherin: "Wer in Deutschland von einem unversicherten ukrainischen Auto geschädigt wird, hat dadurch keinen finanziellen Nachteil". In einem solchen Fall komme die Verkehrsopferhilfe, eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer, dafür auf.
-
Nein, ein Heimaturlaub reicht nicht aus. Man müsste sich schon abmelden. Prüfen dürfte das die Polizei und das Ordnungsamt. Vermutlich wird es aber nicht geprüft.
-
Wenn man zu sofort portieren will, dann muss nicht überall das Opt-In gesetzt sein. Manche wollen ja ggf. auch erst zum 30.11.2024 portieren.
-
Woher weißt du das er aus der Ukraine war?
An dem weißen UA auf blauen Grund, bevor das AC kam. So wie bei italienischen Kennzeichen ein weißes I auf blauem Grund ist.
-
Heute fuhr ein grüner Bus an mir vorbei. Sah aus wie Flixbus. Allerdings stand das so ungefähr auf kyrillisch drauf. Kennzeichen soweit ich mich erinnere war AC, aber definitiv aus der Ukraine.