Gutes Argument, aber besser es verbockt ein Fachmann, denn der hatte reelle Chancen es zu wissen, was nötig ist ![]()
Beiträge von Nokiahandyfan
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Derzeit gibt's 6 Monate für 9,99€ und danach auch recht günstig.
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Wenn man die Einschätzung von Techniker schriftlich hätte, dann könnte man schon die Pflicht zur Abhilfe beim Vermieter suchen. Insbesondere wenn sich dann auch nachweisen lässt, dass dieser technisch ungeeignete Kabel verbauen lassen hat. Der kann sich dann ja an die ausführende Firma wenden. Bis das Problem behoben ist, würde ich auf eine Alternative (Internet via Kabelanschluss oder LTE bestehen).
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Das sind Spekulationen. Kann man sicherlich auch nicht generalisieren, weil jede Gemeinde selbst und jährlich in der Hand hat, wie sie ihren Hebesatz gestaltet. In Thüringen wird darauf durch das Land leicht Einfluss genommen, so wirkt sich der Hebesatz auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen aus. Heißt konkret, wenn es sich die Kommune leisten kann die Grundsteuer B eine Hebesatz unter 395 (vom Hundert =3,95) zu erheben, dann wird so gerechnet, als hätte sie Grundsteuereinnahmen mit einem Hebesatz von 395.
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Hat RWE schon mitgeteilt, welcher Schaden für sie entstanden ist?
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So bin ich bisher mit der Karte eines verstorbenen Verwandten verfahren. Karte existiert allerdings schon lange vor Registrierungspflicht und hat noch Guthaben die meine Haltwertszeit überstehen dürfte (bei 9 Cent/min reicht Guthaben für rund 157 Jahre).
mal eine indiskrete Frage, die Du nicht beantworten brauchst, wenn du nicht willst:
Wozu brauchst du die SIM noch? Wenn die nur Zeit zur Unterhaltung des Betriebs benötigt? Die zur Vermeidung der Kündigung getätigten Anrufe stellen doch sicherlich keinen Nutzen für Dich da?
Wenn es nicht auszahlbares Guthaben ist, könnte ich es teilweise verstehen. Ist es auszahlbares Guthaben, dann würde ich versuchen die Karte auf mich umschreiben zu lassen. Man kann ja teilweise auch angeben, dass einem der Vorbesitzer nicht bekannt ist, man aber dennoch rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.
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https://efahrer.chip.de/news/k…konkraftwerk-raus_1011141
649€ Anlage von maxxisun bis 15.02.23
Zur SchuKo Verbindung:
ZitatIm Ernstfall kann der Betreiber damit nachweisen, dass er sich durch Einhaltung der VDE Norm an die allgemein anerkannten Regeln der Technik gehalten hat und damit rechtliche Nachteile vermeiden.
Die Balkonkraftwerk Stromeinspeisung ins Hausnetz mittels Standard Schuko Stecker ist nicht VDE normkonform. Dies heißt aber explizit nicht, dass der Betrieb mit einem Schukostecker nicht unsicherer bzw. weniger legal ist als mit einer Wielandsteckdose.
Quelle: https://www.homeandsmart.de/ba…teckdose-schuko-steckdose
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Hat er denn einen Zugang zum Onlineportal? Welche Kundenhotline ist auf der SIM gespeichert?
Womit man es relativ sicher erkennen kann, ist auf der SIM-Karte.
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20 Euro Wunschgutschein on top-
https://www.smartweb.de/news/h…ile-ab-sofort-erhaeltlich
CODE: WUNSCH20
einzugeben ganz rechts. Wird nämlich nicht offensichtlich im Bestellprozess abgefragt.