Beiträge von telethommy
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Wer so dringend ein Desire haben möchte - warum schaut Ihr nicht hier im Board in: Biete und Tausche, da stehen doch einige drin, alle unter 400 Euronen... Und alle sofort verfügbar.
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Hallo,
ich biete meine soeben von T-Mobile gelieferten nagelneuen zwei HTC Desire.
Ich benoetige nur die beiden Vertraege, die Handys brauche ich nicht und biete sie daher hier an. Nagelneu, nicht geoeffnete Verpackung.
Preis bei Abnahme eines Handys: 360 Euro incl. Porto (bei Selbstabholung 5 Euro Rabatt) nach Vorabueberweisung (Kontodaten gebe ich Kaeufern bekannt) direkt am Tag nach Geldeingang (bei Selbstabholung natuerlich gegen sofortige Barzahlung).
Preis bei Abnahme beider Handys: 690 Euro incl. Porto (bei Selbstabholung 5 Euro Rabatt) - also nur 345 Euro pro Stück! - nach Vorabueberweisung (Kontodaten gebe ich Kaeufern bekannt) direkt am Tag nach Geldeingang (bei Selbstabholung natuerlich gegen sofortige Barzahlung).Ich wohne an der Stadtgrenze von Hannover und benötige nur den Vertrag von T-Mobile, nicht aber das Handy.
Lieferschein liegt in Kopie bei (ist fuer zwei Handys, da ich zwei Vertraege geschlossen habe, daher nur die Kopie). Natuerlich bekommt der/diejenige, der/die beide Handys nimmt, dann auch den Originallieferschein.
Der Preis ist fest und nicht verhandelbar.
Ich bin kein Haendler und verkaufe hier privat, daher keine Gewährleistung oder Garantie oder Rücktrittsrechte. Nach dem Motto: Schnaeppchen machen. Gekauft ist gekauft.
Bei Interesse bitte PN an mich.
Falls sich hier niemand meldet, muss ich es wieder bei ebay einstellen und dann wirds definitiv mindestens 30 Euronen teurer, da ich die Gebuehren ja wieder reinholen muss... dort werden die Handys derzeit immer noch um 400 Euro gehandelt.
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Original geschrieben von cellphones
Ich bin kein Rechtsanwalt und juristisch auch ein Noob, aber drei Sachen weiß ich:1) Rechtschutz zu haben ist Pflicht!
2) Datenweitergabe, nur weil es einer will, muss noch lange nicht heißen, dass es so okay ist!
3) Nur weil Miles'n'More sagt, dass der Weiterverkauf verboten sei, heisst es noch lange nicht, dass es rechtens ist.
zu 1) Zumindest ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Ob sie in einem solchen Fall tätig werden, ist zweifelhaft.
zu2) Es will nicht nur einer (Du meinst sicherlich ebay bzw. M&M), sondern der Verkäufer und auch der Käufer haben sich gegenüber ebay ausdrücklich damit einverstanden erklärt, indem sie am Handel bei ebay teil nehmen. Somit sind die Bedingungen rechtlich verbindlich für beide Seiten. Einen Rechtsverstoß sehe ich hier nicht. Wenn dem so wäre (die Bedingungen existieren schon recht lange), wären schon Klagen dagegen erhoben worden und auch erfolgreich gewesen.
zu 3) M&M sagt nicht nur, dass der Weiterverkauf verboten ist, sondern es gehört zu den Teilnahmebedingungen. Auch hier haben die Teilnehmer ausdrücklich diese Bedingungen akzeptiert, die damit rechtlich verbindlich werden.
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Stimmt, Zumutbarkeit kann man ja so oder so auslegen...
Bleibt also fest zu stellen, dass Ebay durchaus die Möglichkeit hat (bis jemand dagegen klagt und diese Klage dann auch gewinnt...), Dritten Auskünfte zu erteilen über Name und Adresse eines Verkäufers oder Käufers. Daher kann ich auch jedem nur abraten, über Ebay irgendwelche Meilengeschäfte zu tätigen.
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Original geschrieben von faby
Interne Nutzung/Verarbeitung (der Punkt 6) vs. Weitergabe an Dritte sind aber zwei verschiedene Sachen, ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, wenn ebay mit LH das "auf dem kurzen Dienstweg" praktiziert. Interessant ist da eher Punkt 8, welcher die Weitergabe an Dritte regelt, wobei ich auch da nichts finde, was wirklich auf LH zutreffen würde.Du hast Recht, Punkt 6 trifft hier nicht zu, aber Punkt 8 ist dafür eindeutig:
Soweit die Übermittlung der Daten des Verkäufers an Dritte (hier: Lufthansa) nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willigt jeder Verkäufer ein, dass eBay seinen Namen und seine Anschrift, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten (und die liegen hier durch Vertragsverstoß vor) erforderlich ist, an diesen übermittelt.
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Original geschrieben von faby
Und der Verkauf von LH Meilen ist nicht rechstwidrig. Man verstößt damit gegen die Teilnahmebedingungen von LH und gegen die Grundsätze von ebay, keine Frage. Es ist aber eine legale Transkation. Genauso verbietet eventim in seinen AGB den Weiterverkauf von Eintrittskarten, das juckt aber auch keinen, weil es ebenso legal ist. Hier wiederum schreitet ebay nicht ein.Nicht rechtswidrig, aber vertragswidrig. Und damit wäre ebay "handlungsfähig" im Sinne der vom Verkäufer akzeptierten Statuten.
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Original geschrieben von E51-user
Nein, du trägst die M&M-Nummer des Käufers bei T-Mobile ein und fertig.Verstößt das nicht gegen die Statuten von miles and more und T-Mobile? Nicht, dass dann ein Rausschmiss aus Miles and More wegen einer solchen Sache erfolgt...
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Original geschrieben von kollege
wie sieht's momentan mit LH Meilen aus?Wie soll's damit aussehen? Es gibt sie fuer bestimmte Neuverträge, im Bereich der GK-Verträge für alles ausser M2M. 5.500 Meilen pro Neuvertrag für "normale" Vielflieger, 15.500 Meilen für "FF, SEN und HONs". Dazu noch in einer Sonderaktion 7500 Meilen obendrauf für die Blackberry Webmail Option.
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Original geschrieben von rayJ
kann ich dir sagen,dürfen sie nicht...
damit haben sie gegen das gesetz verstoßen.So?
Dem ist nicht so, denn jeder Nutzer von ebay erklärt seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, in der unter anderem unter Punkt 6 steht,dass der Nutzer einwilligt, dass ebay, ... bei Vorliegen zu dokumentierender (hier von Miles and More) tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten... nutzen darf, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von ... sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen von ebay erforderlich sind....
Und ebay darf noch viel mehr, weil seine Nutzer dem zustimmen müssen, bevor sie in den Handel einsteigen. Schau Dir mal die gesamte Erklärung an.