Zitat von dem ersten Link obenKommune darf Fernwärme vorschreiben
Gibt es an Ihrem Gebäudestandort ein Fernwärmenetz, so darf Ihre Kommune Sie dazu verpflichten, diese Fernwärme zur Beheizung Ihres Gebäudes zu nutzen. Ob die Kommune von diesem Recht Gebrauch macht, klären Sie am besten im Vorfeld mit ihr ab.
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Ende für 30 Jahre alte Heizungen: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html