Es müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein, dass man Dich anrufen und Dir irgendwelche Produkte anbieten darf:
1. Der Konzernweiten Einwilligungsklausel muss zugestimmt worden sein.
und
2. Es liegt keine Ablehnung für Telemarketing vor.
Was dies bedeutet, will ich nun im Einzelnen erläutern:
Der folgende Text nennt sich Konzernweite Einwilligungsklausel:
Zitat
Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten aus meinen Verträgen mit den Unternehmen der Deutschen Telekom AG und der T-Mobile Deutschland GmbH zwischen diesen Unternehmen ausgetauscht werden. Sie dürfen von diesen einzeln oder gemeinsam bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Beendigung des jeweiligen Vertrages folgt, zur Kundenberatung, Werbung und Marktforschung verwendet werden. Meine Vertragsdaten sind die bei diesen Unternehmen zur Vertragserfüllung (Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung, Abrechnung von Entgelten) erforderlichen und freiwillig angegebenen Daten. Ich kann meine Zustimmung jederzeit gegenüber einem der genannten Unternehmen widerrufen.
Grundvoraussetzung, dass man Dir überhaupt IRGENDEINE Form von Werbung zukommen lässt, ist die Zustimmung zu dieser Einwilligungsklausel.
Bei irgendeiner Gelegenheit ist in Deinen Kundendaten hinterlegt worden, dass Du diesem Text zugestimmt hast.
Das kann bei T-Mobile gewesen sein, es kann aber auch bei T-Home, T-Online oder einem anderen Unternehmen aus dem Telekom-Konzern passiert sein.
Man kann dem auch selbst - unbewußt - zustimmen. Beispiel: Für Prepaid-Karten kann man ein Bonus-Guthaben bekommen, wenn man der Direktaufladung und gleichzeitig dem oben genannten Text zustimmt.
Die Werbung kann aber auf verschiedenen Wegen kommen: Per Brief, per E-Mail, per Kundenmagazin, usw., z.B. eben auch durch diese lästigen Anrufe. Diese Anrufe nennen sich in der Fachsprache Telemarketing.
Man kann durchaus der Einwilligungsklausel zustimmen, aber gleichzeitig dem Telemarketing ausschließen. Dann bekommt man als Kunde nur Werbung per Brief, per E-Mail, per Kundenmagazin, usw.. Es kann ja durchaus nützlich sein, dass man alle 3 Monate mal schriftliches Info-Material über neue Produkte, die vielleicht interessant für mich sind, bekommt.
So halte ich es selbst auch bei meinen eigenen Verträgen: Einwilligungsklausel ja, aber Telemarketing abgelehnt.
Zu den lästigen Werbe-Anrufen: Ich will das nicht schön reden, es ist echt lästig.
Das machen Call-Center, die von T-Mobile eine Provision dafür bekommen, wenn sie dem Kunden ein Produkt (kann ein Tarif, eine Option, eine Vertragsverlängerung, usw. sein) verkaufen. Da hat wohl ein Call-Center immer wieder versucht, Dich zu erreichen, um diese Produkte (können ja mehrere Produkte und daher mehrere Anrufe gewesen sein!) anzupreisen.
Du hast Dich darüber beschwert, Deine E-Mail war eine Zeit lang in der Warteschleife. Es ist klar: So lange die E-Mail in der Warteschleife hängt, hat noch niemand eingetragen, dass Du der Einwilligungsklausel widersprichst. Daher gingen die Anrufe so lange weiter, bis der Mitarbeiter aufgrund Deine E-Mail das Häkchen zur Zustimmung zu der Einwilligungsklausel gelöscht hat.
Und seitdem hast Du die gewünschte Ruhe, die Call-Center rufen Dich nicht mehr an.
Wegen der Bonner Akad. Gesellschft für DV- und Management Training, Bildung und Beratung mbH: Ich kann zwar nicht erklären, was das nun sein soll. Aber das ist ganz sicher kein Call-Center, das Dir ein Produkt verkaufen will. Die rufen nämlich mit den 0800-Nummern an und sie sitzen auch nicht in Bonn.
Das kann auch einfach nur Zufall sein - z.B. wenn diese Firma sich schlichtweg verwählt hat.