Beiträge von jansen

    Hab mit Suche und Memorystick bootfähig nix gefunden ..


    Woran kann ich erkennen ob ein Memorystick bootfähig ist ?


    Es soll da unterschiedliche Varianten geben und evtl. muss man das
    ganze per Software erst freischalten. Kann man bsp. WIN 98 auf den Stick
    laden und gleichzeitig noch andere Daten oder kann der Stick nur eine von beiden Versionen ?


    Aktuell würde mich interessieren, ob der Hama Stick 1 GB vom letzen MediaMarkt
    angebot bootfähig ist - hab ihn mir gekauft aber es steht nichts explizit dabei.
    Bisher hab ich auf meine Anfrage bei Hama noch keine Antwort bekommen.


    Wer kann mir weiterhelfen auch mit allg. Infos über bootfähige Memsticks ..


    MfG


    Jansen

    Kann hier mal jemand die 0800 Nummer posten, die der Tchibo Call By Call
    Adapter anwählt ?


    Welche Töne werden denn von der Hotline zur Aktivierung des Adapters übertragen ? Hat schon mal jemand den Adapter auseinandergenommen und
    den eingebauten Mikroprozessor gecheckt ?


    MfG


    jansen

    Schade, dass es mit Lunux also nicht klappt - die USB RS 232 Replikatoren
    haben leider keine Linux Treiber ..


    Also bleibt doch nur die WIN 98 Variante. Die Festplatte würd ich natürlich
    schon hardwaremässig deaktivieren :)


    Wodurch zeichnet sich ein bootfähiger Memorystick eigentlich aus ?
    Ist der aktuell angebotene Aldi MP3 Stick Player bootfähig ?


    An was kann man das festmachen bzw. woran kann man das erkennen ?


    MFG

    Hab mich missverständlich ausgedrückt - auf den Stick können ruhig Viren kommen, aber die Festplatte soll unter allen Umständen verschont bleiben.


    Bild mir ein dass ich nen Stick ohne grosse Verluste über einen Fremdrechner Viirenfrei bekomme, was ich bei einer Festplatte mit Bootsektorviren nicht so einfach und noch dazu ohne mechanische Abnutzung schaffe.


    Knoppix kann ich zumindest bei mir vergessen - nur mein Laptop unterstützt das booten von CD, dafür hat er nur ein Softmodem, bei dem das Modem durch zusätzliche Software emuliert wird. WLAN nutzt mir leider nix.


    Deswegen die Idee mit Windows, dort könnte ich zur Not doch auch einen USB to Seriell Treiber mitinstallieren und dann via COM Port Hardwaremodem surfen ..


    Wie kann ich mit Linux und einem Softmodem - wie in den meissten Laptops eingebaut - surfen ???

    Hab grad so eine Testzeitschrift von Chip in der Hand - da werden
    CD/DVD Brenner getestet - für Subnotebooks. Die Dinger sehen von
    der Bauform her alle gleich aus - das heisst doch aber nicht dass
    es bei allen Herstellern eine Norm zu geben scheint ? Die IBM
    Subnotebooks habe meiner Meinung nach keinen genormten
    Schlitz für diese Laufwerke - oder täusch ich mich ?


    Steh aktuell vor der Frage ob ich mir ein T oder R Notebook hole und
    da wäre diese Frage schon relevant für mein Kaufentscheidung !


    MFG

    Servus,


    ich will aus Virenschutztechnischer Sicht mit einem 512er MB
    Stick, auf dem WIN 98 installiert werden soll, ins Netz.


    Worauf muss ich achten, ausser dass das Bios das booten von USB aus untersützen muss ? Was ist mit der kritischen Stelle - WIN 98 - USB Stickerkennung ? Normalerweise geht das doch nur, in dem ich auf das fertig aufgesetzte Betriebssystem den Treiber installiere ...


    Funktioniert meine Idee trotzdem und wieviel Speicherplatz braucht 98 mit Internet-explorer ?



    THX

    Suche ein solches Gerät, also quasi die Medion Einsteckkarte als USB Version.


    Gibts sowas evtl. auch mit einem Ausgang, bei dem man direkt nen Fernseher zusätzlich anschliessen kann ??



    mfg

    Ihr macht hier anscheinend einen grundsätzlichen Denkfehler !


    Es muss nur einer den Begriff Raubkopie reinbringen und schon wird so getan


    als würde sich das allein darauf beziehen ! Die Seriennummer ist sehr wohl von


    grosser Bedeutung wenn es beispielsweise darum geht, einer bekannten


    Person nachzuweisen, dass ein bestimmter Datenträger auch mit seinem


    Equipment hergestellt wurde ! Allein das Wissen, dass es so ist, ist nicht


    gerichtsverwertbar.