Beiträge von Merlin

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Im Zweifelsfalle müßte man eigentlich über irgendeine Behöre (welche?) ermitteln können, ob eine Person (von der einem ja Name und Anschrift bekannt sind) ein Gewerbe angemeldet hat.


    Ordnungsamt bzw. Finanzamt sind wohl gute Anlaufstellen dafür ... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von gummibaum
    BigBlue007


    Da stellt sich für mich die Frage, wie ich bei Ebay zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden unterscheiden soll.


    Wird z.B. Ausstellung einer Rechnung mit MwSt angeboten, oder ist ein Link oder eine Adresse zu einem Online-Shop oder einem Ladengeschäft vorhanden, ist von einem gewerblichen Anbieter auszugehen.
    Auch bei sog. "Powersellern" ist eigentlich generell von einem gewerblichen Anbieter auszugehen (wenn auch vielleicht nur nebenberuflich). Andernfalls von einem privaten Anbieter.

    Re: Re: Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    Weil der Gesetzgeber das so will!


    Falsch - das Gesetz wurde nicht deswegen erlassen, damit die Händler für die Fehler der Käufer auch noch bezahlen müssen, sondern um bei tatsächlichen Mängeln, oder wenn die Beschaffenheit der Ware absolut *nicht* den Beschreibungen entspricht dem Verbraucher mehr Rechte zu geben. Es ist *nicht* im Sinne des Gesetzes, dass man dadurch quasi einen Freibrief erhält. Wer das nicht kapiert und die Möglichkeiten rigoros ausnutzt, bzw. mißbraucht, wird sich über insgesamt steigende Preise nicht zu wundern müssen.


    Aber dann wird das gezetere wieder anfangen. Gibt ja genug Beispiele für solche Sachen.


    Daher bin *ich* der Meinung, man muss sich auch mal an die eigene Nase fassen und zu eigenen Fehlern stehen - im vorliegenden Fall, wäre es dann z.B. mindestens die Übernahme der Versandkosten, denn schließlich war der Preis für das Produkt *vorher* bekannt.


    Edit: jetzt hattest du noch was dazu editiert, was beim Schreiben der Antwort noch nicht da war ... der Sinn ist wohl jetzt etwas verschoben ;) ... naja, der geneigte Leser wird die Intention hoffentlich immer noch verstehen ...

    Kommt darauf an ...


    Bei der GEZ steht:

    Zitat


    7. Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?
    Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente – haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
    Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

    Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von jd_cort
    ein Freund hat von einem Ebay Powerseller Händler ein CD-Rom Laufwerk mit Sofortkauf gekauft, das CD-ROM Lauwerk ist allerdings zu teuer, daher hab ich ihm die Rückgabe empfohlen.


    Ich frage mich allerdings, warum man sich ein einem solchen Fall (Kauf eines CD-ROMs) nicht *vorher* über die Preise informiert? Gerade diese Rücksendungen, wobei der Verkäufer auch noch die Versandkosten zu tragen hat, führen doch dazu, dass die Preise insgesamt immer weiter angehoben werden.


    Ich würde, unabhängig von irgendwelchen Rechtslagen, mal sagen - ok, Pech gehabt, das nächste mal bin ich eben schlauer, denn warum sollte der Händler für *meinen* Fehler auch noch die Kosten tragen?

    Zitat

    Original geschrieben von TigErEntE
    Hab ich da ein Restguthaben von 2€ oder würden nur geführte Gespräche gegengerechnet?



    Vermutlich nicht. Zusätzlich zu deinen Freiminuten wird ein Mindestumsatz von 10€ pro Monat berechnet. Außerdem ist natürlich die Begrenzung der Freiminuten auf das Wochenende ins Festnetz schon eine starke Einschränkung - aber typisch für Talkline. Dann schon lieber die Frei-SMS wählen (falls man doch ab und zu mal eine SMS schreibt).


    Der Tarif ist natürlich von den Gesprächspreisen und der Taktung (60/30)auch nicht sonderlich attraktiv - aber als fast Schubladenkarte gerade noch brauchbar, den Mindestumsatz kann man ja vertelefonieren.


    Durch die kurze Gültigkeit des Angebots ist es ja leider auch fast unmöglich sich die Grundgebührbefreiung seitens Talkline bestätigen zu lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Kann ich nicht bestätigen. Ich habe mehrere Protokolle drinnen. Auch TCP/IP weil ich ab und zu mich an ein Netzwerk hänge und habe keine Probleme damit. Es kann Abhilfe schaffen, muss aber nicht.


    Wenn das TCP/IP Protokoll, vielleicht sogar noch mit automatischem Bezug der IP-Adresse, gebunden ist, dann wird in regelmässigen Abständen versucht eine Verbindung aufzubauen, bzw. auch die IP-Adresse zu bekommen. Dadurch ergeben sich die "Pausen".