Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Rechtlich werden wir hier Beide nichts machen bzw. machen können. 
Da irrst du dich aber gewaltig.
Warum siehst du einfach nicht ein, dass du mit der Lügerei angefangen hast?
Die Verkäuferin kann auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Im Zweifelsfall sogar Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, z.B. wenn sie den Gegenstand nur noch billiger verkaufen kann.
Du würdest wirklich gut daran tun, wie bereits mehrfach geschrieben, wenn du *endlich* deine Rechthaberei sein lässt und auf die Verkäuferin zugehen, dich entschuldigen und die Sache abwicklen, also bezahlen, würdest.
Deine Ausflüchte nach der Methode "ja, die hat aber gelogen" sind langsam nur noch lächerlich. Du hast eine Bezahlung vorgetäuscht, die definitiv nicht erfolgt ist, sogar, wie du eingeräumt hast, nicht erfolgen konnte. Die Frage ist nur in wie weit du diesen Umstand beim Verschicken des Belegs kennen musstest. Von daher könnte man dir eventuell schon Vorsatz vorwerfen und damit liegt der Betrugsversuch bei *dir*. Im Zweifelsfall wird das ein Gericht entscheiden.
Ich frage mich sowieso, wieso du hier lieber rum diskutierst, als die Situation zu bereinigen, oder willst du einfach nur unbedingt Recht haben?
Sorry, aber ich habe inzwischen wenig Verständnis für dein Verhalten, zumal du anscheinend nicht im geringsten *deine* Fehler einsiehst.