Nur mal ganz kurz, da ich ein wenig Ahnung von der Materie habe und immer einen Hals bekomme, wenn ich diese Abzockgeschichten höre:
Ruhig Blut. Hier im Thread wurde viel diskutiert um leere Briefumschläge etc...
Dazu soviel: sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, kannst Du davon ausgehen, dass der Richter den Nachweis des Einschreibens ausreichen lässt.
Natürlich kann man argumentieren, dass leere Briefumschläge verschickt wurden. Dagegen spricht aber 1., dass der andere Brief (der ja wahrscheinlich am selben Datum verschickt wurde) eine Kündigung enthielt, und 2., die allgemeine Lebenswahrscheinlichkeit.
Man muss nicht jeden herbeigezogenen Zweifel ausräumen können. Der BGH vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung:
"[D]ie nach § ZPO § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters von der Wahrheit [erfordert] keine absolute oder unumstößliche Gewißheit und auch keine 'an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit', sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (BGH NJW 1989, 2948, 2949; ebenso: BGH NJW 1970, 946; BGH NJW 1994, 801).
Daher dürfte in der Regel der Nachweis des Einschreibens ausreichen. Etwas anderes mag gelten, wenn jemand behaupten würde Geld in einem Umschlag o.ä. verschickt zu haben. Da ist der Einwand bezüglich des fehlenden Inhalts schon angebrachter.
Ansonsten waren in diesem Thread schon viele gute Hinweise zu finden. Ich fasse nochmal kurz die m.E. sinnvollen zusammen, in der Reihenfolge in der Du vorgehen solltest.
1. Schreiben an die REAL Inkasso (nur als persönlicher Hinweis: die haben von mir ebenfalls bereits einmal versucht, eine rechtsgrundlose Forderung einzutreiben. Nach entsprechendem Hinweis wurde die Bearbeitung eingestellt).
Inhalt: Widerspruch gegen die Forderung. Kurzer Hinweis darauf, dass der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde. Als Nachweis die Kopie des Einschreibebelegs anfügen.
Form: Ist zwar nicht zwingend erfoderlich, aber ich würde die Kommunikation ab jetzt immer nur mit Nachweisen führen. Ideal wäre ein Fax mit Sendebestätigung, alternativ ein Einschreiben mit Rückschein.
Wenn Du Lust hast Stunk zu machen, weise auf Folgendes hin: Da Dir ein eindeutiger Nachweis des Kündigungeingangs bei Mobilcom vorliegt, musst Du davon ausgehen, dass Mobilcom wider besseren Wissens die Forderung eintreiben lässt. In diesem Fall wäre der Straftatbestand des versuchten Betrugs einschlägig. Sollte Mobilcom die Forderung weiterhin einfordern lassen, siehst Du Dich zu einer Strafanzeige veranlasst.
2. Abwarten. Solange von REAL Inkasso / Mobilcom kein Mahnverfahren angestrebt wird, brauchst Du nicht mehr reagieren. Sollte ein Mahnverfahren eingeleitet werden (ist ziemlich unwahrscheinlich) ist es wichtig rechtzeitig zu widersprechen, da ansonsten die Forderung rechtskräftig wird.
Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid eingehen, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.
Wie gesagt: das es zum Verfahren kommt ist höchst unwahrscheinlich, wenn Du Dich REAL Inkasso gegenüber klar äußerst.
Insofern: nicht verrückt machen lassen.
Viel Erfolg und lass uns bitte wissen, wie die Geschichte ausgeht.
Bexman