Da man nicht weiß, was genau zwischen euch vereinbart war ist die Beurteilung schwierig.
Generell beginnt das Widerrufsrecht erst mit Zugang der Ware zu laufen. Auch wurde durch die Änderung des § 312d BGB ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts auf den Fall begrenzt, dass der Dienstleistungsvertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Dies entspricht auch der aktuellen AGB Formulierung von handybude.de
Für den Fall, dass Sie über uns im Zusammenhang mit der Bestellung von Ware, die aufgrund eines gleichzeitigen Abschlusses eines Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen vergünstigt ist, oder ohne Bestellung von Ware Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen abgeschlossen haben, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Quelle: http://www.handybude.de/handy/agbs.php
Eine vollständige Erfüllung dürfte bei Mobilfunkvertrgen (meiner Meinung nach) aber erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sein, da es sich dabei um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Von "vollständiger Erfüllung" kann m.E. keine Rede sein.
Insofern würde ich mal abwarten, wie sich handybude verhält, 31 E-Mails sind natürlich auch nicht ohne. Ansonsten: Schreiben mit Bitte der Bestätigung des Widerrufs bis zu einem bestimmten Datum. Erfolgt die Reaktion nicht fristgemäß musst Du Dir überlegen wie viel Stress Dir das ganze wert ist und ob es nicht doch Details gibt, die eine andere Betrachtung rechtfertigen könnten. Der nächste Schritt heißt dann Verbraucherzentrale oder Anwalt.
Gruß,
Bexman