Beiträge von Bexman

    Hallo,


    für meine Schwester suche ich einen Vodafone Tarif mit Frei-SMS. Telefonie eher wenig, eine Flatrate ist daher nicht erforderlich. Maximal 50 Inklusivminuten würden etwa benötigt, im Zweifel auch ohne.


    Sie ist unter 25, so dass auch Studenten- / Schülertarife in Frage kämen.


    Folgende Geräte wären interessant (Bevorzugt in dieser Reihenfolge):
    - SE W760
    - SE T650 / 700
    - SE K770


    Wäre für Angebote dankbar.


    Schöne Grüße,
    Bexman

    Die Frage lässt sich ohne Weiteres nicht beantworten, wie bei jeder entsprechenden Frage nach dem 'besseren' oder dem 'besten' Gegenstand. Ist ein Sportwagen, ein Kombi oder gar ein Van das bessere Auto? Je nachdem.


    Wenn Dich persönliche Präferenzen interessieren: das iPhone sieht toll aus und hat eine weitgehend gut durchdachte Oberfläche. Allerdings kann ich mit einem Smartphone ohne Copy & Paste, Hardware QWERTZ-Tastatur, Multitasking, MMS, einem E-Mail Client ohne vernünftige Möglichkeiten hinsichtlich der Anhänge nichts anfangen. Habe daher kurz mit dem iPhone geliebäugelt, mich aber dann umso entschiedener dagegen entschieden.


    Wenn Dich die genannten Kritikpunkte nicht stören könntest Du damit glücklich werden.


    Beim G1 stört mich noch ein wenig die fehlende direkte Outlook-Synchro und die eingeschränkten Bluetooth Funktionen (wie beim iPhone übrigens ebenfalls). Dennoch finde ich das G1 recht reizend und denke, es wird mein nächstes Telefon. Zumindest bis das Palm Pre da ist und sich mit dem G1 messen muss.


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Meiner Meinung trifft das genau zu.
    Gib doch kurz ein Wort zur Herkunft deiner Kenntniss oder deiner Profession damit ich nicht mehr lange zweifeln muß sondern aufgrund deiner Ausbildung glaube ;-)


    Um auf Dein Argument einzugehen: die genannten Kriterien müssen bei Vertragsschluss vorgelegen haben. Ich hatte als Beispiel ja den Kreditvertrag genannt, bei welchem der Darlehensnehmer den Vertrag trotz exorbitanter Zinsen unterschreibt, da er in einer Zwangslage steckt und somit sonst keinen Ausweg sieht. Das dürfte bei einem Mobilfunkvertrag wohl nie vorliegen, da der Kunde den Vertrag wohl selten existenziell benötigt und sich daher auf jedwede Kondition einlässt. Überdies müsste dies bei Vertragsschluss vorliegen und nicht erst später.


    Um die Zweifel auszuräumen: juristisches Staatsexamen ;)


    Der 'Wucher' gehört damit jedenfalls nicht zu den juristischen Argumenten, mit denen man einen solchen Rechtsstreit gewinnen würde.


    Schöne Grüße,
    Bexman

    ...und das bei einem Handy welches wohl primär bei technikaffinen Nutzern ankommen wird. Die werden bestimmt nicht merken, dass man auch mp3s als Klingeltöne nutzen könnte ;)


    Ich verstehe ja die betriebswirtschaftliche Situation der Netzbetreiber, aber sowas hat mit begründeten Überlegungen nur wenig zu tun. Bleibt zu hoffen, dass sich das offene Betriebssystem in dieser Hinsicht auszahlen wird - selbst bei der extrem restriktiven Apple-Politk scheint mit Sweettooth ja Abhilfe auf dem Weg zu sein.


    Freue mich dennoch immer noch darauf, das G1 mal persönlich unter die Lupe zu nehmen.


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Da hat Rudi recht. Wucher liegt nicht nur bei Ausnutzung einer Zwangslage vor, sondern auch bei einem krassen Missverhältnis. Das hat auch nix mit Dauerschuldverhältnis o.ä. zu tun! Aber man muss VF erstmal nachweisen, dass sie das vorsätzlich machen. Und das wird schwer, bis unmöglich!


    Nur um das hier korrekt zu Ende zu bringen: ;)
    Das genannte krasse Missverhältnis stellt lediglich die objektive Voraussetzung der Anwendbarkeit dar. Zusätzlich muss auch ein subjektives Element vorliegen.


    Gemäß § 138 Abs. 2 BGB muss der Vertrag unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche geschlossen werden.


    Wucher ist wirklich nicht anwendbar...


    Gruß,
    Bexman

    Danke, na immerhin. Jetzt gilt nur noch die MMS Frage zu klären.
    Bei den günstigen Preisen fürs G1 bin ich ja schon sehr versucht es einfach mal zu probieren. Im schlimmsten Fall nutze ich es ein paar Monate und vertreibe mir mit dem G1 die Zeit bis das Palm Pre in Deutschland erhältlich ist ;)


    Gruß,
    Bexman

    Danke für den Link. Beim Lesen kamen mir aber doch zwei Fragen auf, vielleicht können die G1 Besitzer kurz Stellung nehmen:


    - kann das G1 wirklich nicht direkt MMS empfangen? Laut Focus muss man sich immer erst auf einer Internetseite einloggen, ähnlich wie es die Tools fürs iPhone lösen.
    - Dreht der Lagesensor den Bildschirm nicht automatisch?


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    ... dementsprechend ist meiner Meinung nach Wucher auch ein Argument wenn man mit nem Anwalt versuchen würde das Geld zurück zu holen (ich bin kein Anwalt - ein Fachmann könnte diesen Gedanken vielleicht schnell verwerfen).


    Muss ich leider hiermit tun. 'Wucher' i.S.d. BGB ist bei diesem Sachverhalt nicht gegeben.


    Nur zur Info: 'Wucher' liegt bei einem Kreditgeschäft vor, dass unter Ausnutzung einer Zwangslage zustande gekommen ist. Wenn der Darlehensgeber also bspw. 30% Zinsen verinbart, da der Darlehensnehmer das Geld dringend benötigt.


    Also: an die Kulanz appelieren oder zahlen.


    Gruß,
    Bexman

    Frag doch mal nach der Deinem Tarif zu Grunde liegenden Preisliste, dort werden die Preise ja benannt sein.


    Das Internet By Call extrem teuer ist, ist bekannt. Wobei mir dennoch fast 40 € / MB reichlich hoch vorkommen. Ich dachte immer, die Preise lägen um 20 € / MB - was immer noch Wucher ist, aber immerhin fast die Hälfte wäre.


    Frag mal nach und informiere uns über das Ergebnis...


    Gruß,
    Bexman