Beiträge von Bexman

    ...da es aber gerade so einen Spaß macht:


    Ja, auch ich würde mein P1i jederzeit wieder kaufen. Bin sehr zufrieden, nutze es für die mobile E-Mail Kommunikation, für mobiles Internet, für Office unterwegs (habe allerdings auf 'Docs To Go' umgestellt, finde es deutlich besser als das vorinstallierte Office), zum Musikhören (fehlt mir im Moment nur der 8GB M2 Stick) und nicht zuletzt zum telefonieren.


    Würde im Moment auch gegen kein anderes Telefon tauschen. Hatte gerade einen HTC Touch in der Hand (urgs, die Oberfläche geht ja gar nicht - abgesehen von einem sehr schönen Scrolleffekt im Telefonbuch), ein iPhone (zu viele Funktionen fehlen: UMTS, Copy & Paste etc.)... Ich würd mich wieder fürs P1i entscheiden.


    Zumal die Tastatur der Renner ist, so zügig konnte ich noch auf keinem Telefon tippen (mal abgesehen von solchen Backsteinen wie dem Nokia Communicator).


    Mal schauen was 'Paris' und das X1 so bringen - im Moment würd ich das P1i nicht hergeben.


    Gruß,
    Bexman

    Flyertom


    Die Frage ist berechtigt. Allerdings erschien mir der Weg über den Händler zunächst der rechtlich vorteilhaftere, da sich hier direkte vertragliche Ansprüche ergeben, die Garantie des Herstellers ist ja freiwillig. Außerdem war mir bekannt, das Fuji aufgrund irgendeiner Systemumstellung recht lange Bearbeitungszeiten zu dem Zeitpunkt hatte, ich habe daher gehofft bei amazon würde vielleicht direkt getauscht.


    Da ich ja extra vorher bei amazon angefragt habe, ob und wie dort die Gewährleistungsabwicklung von statten ginge fühlte ich mich mit meiner Entscheidung auf der sicheren Seite, zumal mir auch von Fuji die Bestätigung vorlag, dass der Defekt ohne weiteres zu beheben sei.


    Dass amazon sich gegen meinen expliziten Wunsch nach Nachbesserung oder Nachlieferung verhalten würde konnte ich ja nicht voraussehen.


    Ein Mitarbeiter der Hotline bestätigte mir gegenüber sogar die vor mir geäußerte Vermutung: die Kaufpreiserstattung wird von amazon aus Kostengründen bevorzugt. Als ich nämlich auf seinen Hinweis, meine Kamera sei nicht reparabel auf die schriftliche Aussage Fujis verwies, teilte er mir mit dass es auch gut sein könne, das gar kein Reparaturversuch erfolgt sei, da sich dies für amazon nicht rechne... 'wenn wir jeden Artikel erst versuchen würden zu reparieren oder an den Hersteller zu schicken, wissen Sie was das für uns für ein_Aufwand wäre?'.


    Tja, damit hat sich amazon in diesem Fall explizit gegen meinen Wunsch und gegen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften verhalten, daher mein Grimmpegel. Aber jetzt drehen wir uns im Kreis.


    Beim nächsten mal bin ich schlauer: entweder woanders bestellen oder den Weg über die Garantie des Herstellers wählen.


    Gruß,
    Bexman

    Danke für den Tipp, vielleicht werde ich das bei Gelegenheit mal machen.


    Eigentlich hatte ich das Thema schon ein bisschen abgehakt, da mir als Student leider Zeit und Geld für ein gerichtliches Verfahren fehlen. Allerdings merke ich doch, dass ich immer noch Bluthochdruck bekomme, sobald der Name amazon fällt. Vielleicht sollte ich daher tatsächlich mal nach Luxemburg schreiben.
    Mit der Hotline diskutieren ist in der Tat sinnlos und mit der Rechtsabteilung wird man auch nicht verbunden.


    'Freundlich' sind meine Briefe fast ausnahmslos immer, vor allem wenn ich mit Hotlines / Kundenbetreuungen kommuniziere. Schließlich können die Mitarbeiter meist nichts für das Verschulden des Ladens (egal um wen es jetzt geht), insofern versuche ich meist meinen persönlichen Ärger zu unterdrücken, um gemeinsam eine Lösung zu finden.


    So, nun aber genug OT, eigentlich geht es hier ja um Schnäppchen. Wollte mir nach den vorangegangen Kommentaren mir aber nicht nehmen lassen, auch mal die Kehrseite der 'Massenabfertigung' aufzuzeigen.


    Schöne Grüße,
    Bexman

    Nein, der Artikel war kein Systemfehlerschnäppchen sondern ganz regulär (sogar etwas teurer als bei anderen Anbietern) gekauft worden.


    Der Preisanstieg wurde dadurch verursacht, das die Kamera zwischenzeitlich nicht mehr hergestellt wurde, die Nachfrage aber weiterhin hoch ist.


    Sicher kann man sich auch mit der Garantie an den Hersteller wenden, allerdings kann es unter Umständen günstiger sein, sich an den Verkäufer zu wenden. Amazon teilte mir bei einer Vorabanfrage ja sogar mit, dass bei einer Einsendung zunächst versucht würde die Kamera beim Hersteller reparieren zu lassen.


    Später gab ein Hotline-Mitarbeiter mir gegenüber jedoch zu, dass dies aus Kostengründen häufig nicht gemacht werde, da es sich für amazon nicht rechne.


    Und zum letzten Beitrag: ich erwarte von amazon ja gar nicht, sich sofort zum höheren Preis einzudecken.


    Wenn der Laden jedoch unzulässigerweise meine Kamera verschlampt und die Reparatur verweigert, ist der Kaufvertrag immer noch gültig. Und der verpflichtet nunmal, dem Käufer die Ware zu verschaffen. Das sogenannte 'Beschaffungsrisiko' liegt insofern bei ihm, allein die Tatsache, dass er die Ware nicht zum gleiceen EK bekommt führt noch nicht zur Unmöglichkeit im Sinne des BGB, die dem Verkäufer erlauben würde die Lieferung zu verweigern.


    Nochmal: ich finde es ja auch grds. nicht nur in Ordnung sondern sehr kulant, dem Käufer auch für gebrauchte Artikel den Preis zurück zu erstatten. Auch dazu wäre amazon rechtlich nicht ohne Weiteres verpflichtet.


    ABER: in meiner Situation hatte ich halt keinerlei Interesse an dieser Lösung und habe dies auch immer wieder zum Ausdruck gebracht. Was dann folgte war die Erfahrung, dass außerhalb der 'Routineabläufe' das reinste Chaos wartet und die Kompetenz zu wünschen übrig lässt.


    Daher mein persönlicher Ärger und die Feststellung, dass der Service in 'Sonderfällen', die nicht von der automatisierten Retourenbearbeitung erfasst werden sehr zu Wünschen übrig lässt - und in diesem Fall auch nicht mit dem deutschen Kaufrecht in Einklang steht.


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Eine FUJI F20/30/31? :)


    Gut erkannt ;) Seit 3 Monaten trauere ich jetzt der Kamera hinterher, bin aber bisher einfach nicht bereit wegen eines Fehlers von amazon den doppelten Preis zu zahlen...


    Ist reine Spekulation, aber es würde sich bei solchen Artikeln für den Laden ja auch lohnen dem Käufer den Kaufpreis zu zahlen, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen und anschließend über den Marketplace weiter zu verkaufen...


    Gruß,
    Bexman

    Um meine Erläuterung nicht so kommentarlos dastehen zu lassen, hier mal ein kurzer Auszug meines Leidensweges mit amazon.de:


    Digitalkamera zwecks Reparatur eingeschickt, als Anlage hatte ich ein Schreiben beigelegt, das explizit meinen Wunsch nach Nachlieferung oder Nachbesserung zum Ausdruck brachte. Grund: Ich hatte die Kamera sehr liebgewonnen und wollte eben nicht das Geld zurück.


    Nachdem wochenlang keine Rückmeldung kam, fragte ich nach dem Stand der Dinge. Antwort: Es tue amazon leid, dass ich über den Verlauf nicht korrekt informiert worden sei - kein Problem, kann ja vorkommen. Da die Kamera nicht reparabel sei, habe man mir den Kaufpreis wieder gutgeschrieben.


    Moment: Erstens habe ich ausdrücklich den Nachweis, dass die Reparatur ohne jedes Problem beim Hersteller möglich gewesen wäre, es handelte sich nur um den Austausch eines kleinen Ersatzteils.
    Zweitens wollte ich mein Geld nicht zurück. Ich will meine Kamera.


    Dies habe ich also amazon.de freundlich mitgeteilt.


    Antwort von amazon: Die Kamera sei nicht mehr erhältlich, man könne nichts für mich tun.


    Ich mich also wieder an amazon gewandt, mit dem Hinweis, dass ich - wie bereits, mehrfach mitgeteilt - nicht den Kaufpreis wünschte, sondern meine (oder ein anderes Modell gleichen Typs) Kamera wiederhaben möchte. Außerdem freundlich darauf hingewiesen, dass das deutsche Kaufrecht gerade die Nacherfüllung vorschreibe. Ich bot amazon sogar an, mir die kaputte Kamera zurückzusenden, ich würde mich dann selbst um die Reparatur kümmern (der Hersteller hatte mir ja mitgeteilt, dass dies kurzfristig und unproblematisch möglich sei).


    Antwort: Die Kamera sei leider nicht mehr auffindbar (??! das größte Internetversandhaus hat keinerlei Trackingsystem für Retouren?), man könne mir nicht weiterhelfen. Allerdings enthielt die Antwort den freundlichen Hinweis, die Kamera sei noch über den Marketplace erhältlich. Stimmt. Zum doppelten des Preises den ich neu für die Kamera zahlte. Mein Hinweis, dass amazon durch den Kaufvertrag zur Lieferung der Kamera verpflichtet sei: die Kamera sei ja nicht mehr erhältlich. Diese Aussage ist nachweislich falsch: amazon selbst hat sie nicht mehr gelistet. Erhältlich ist sie noch -wie amazon mir ja selbst mitteilte (!) in diversen Marketplace Shops, bei eBay, bei amzon England uvm.


    Meine Frage, ob ich bitte mit einer rechtskundigen Person sprechen dürfe wurde abgelehnt.


    Toll: Erst verhält sich der Verein rechtsmissbräuchlich, wenn man dann darauf zu sprechen kommen möchte wird man abgewimmelt. Meine Frage ob es denn wirklich im Interesse von amazon sei, dass die Geschichte sofort vor Gericht geklärt werden müsse, ohne mich vorher einmal mit der Rechtsabteilung sprechen zu lassen wurde mit dem Hinweis quittiert: "Rufen Sie halt Ihren Anwalt an.". Aufgelegt.




    Mein Fazit:
    Amazon verhält sich tatsächlich sehr kulant, was die Rückerstattung des Kaufpreises angeht. Es scheint für das Unternehmen im Ergebnis günstiger, sofort den Kaufpreis zu erstatten, ohne Reparatur- oder Austauschversuche zu unternehmen.


    Dies mag für viele Kunden auch eine willkommene Lösung sein, insofern verstehe ich, dass hier viele auch zufrieden mit dem Laden sind. Allerdings entspricht dies nicht dem deutschen Kaufrecht.


    Wenn man einmal eben diese Standardabwicklung nicht wünscht, rennt man gegen die Wand. Viel schlimmer finde ich aber das ignorante Verhalten im Anschluss. Auf konkrete Rechtsfragen wird (wohl mangels Kenntnis des Call-Center Personals) gar kein Bezug genommen. Anfragen an die Rechtsabteilung bleiben unbeantwortet.


    Ergo: Mir sind 200,-€ Schaden entstanden (Differenz des Kaufpreises und des Wiederbeschaffungswerts), bei amazon verhallen alle Anfragen diesbezüglich in den Weiten der Call-Center.


    Für mich: Nie wieder.


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von dadash
    genau!!!
    außer Bücher...Amazon ist sch**se...


    Ich mochte es kaum glauben, wie unfähig sich der Laden erst bei einer Inanspruchnahme der Gewährleistung anstellte. Unglaublich, eigentlich ein klarer Fall für den Anwalt. Nur stellt sich immer die Frage, ob der Aufwand und die Nerven, die man investieren muss das ganze Wert sind. Das schlimmste ist, dass man den Kontakt nicht direkt per E-Mail sondern immer nur über das Webformular herstellen kann. Und dann erreicht man jedesmal Typen, die Probleme haben den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu verstehen. Die Bitte, mit einer rechtskundigen Person sprechen zu dürfen um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden wird immer abgelehnt. Saftladen. Mal schauen, wenn ich bald mal ein wenig Zeit und Lust habe...


    Bestellen werde ich jedenfalls nichts mehr, was evtl. mal kaputt gehen könnte und man auf die Gewährleistung angewiesen ist.


    Gruß,
    Bexman