Zitat
Du postest schon Tatsachen, allerdings solche die scheinbar noch in der Entwicklung sind.
Solange Du mit dem Verkäufer nicht abschließend die Sachlage geklärt hast, sollte man davon absehen die Klärung öffentlich zu betreiben.
Das war alles was ich sagen wollte.
Wenn es soweit ist, dass es nichts mehr zwischen euch zu klären gibt, da die Sache inzwischen bei einem Anwalt liegt, oder mobilcom oder der Verkäufer den Sachverhalt geklärt hat usw. kannst Du gern hier ein abschließendes Statement geben.
Da hier jedoch über Fakten diskutiert wird (wer hat welche E-Mail wem wann geschickt usw.) die kein Leser nachvollziehen kann, halte ich es in dieser Form nicht für sinnvoll.
Mein Fazit bisher: handybude.de stellt rechtlich höchst zweifelhafte Produktbeschreibungen bei eBay ein.
Ansonsten sollte man diesen Thread wieder mehr den Fakten widmen.
Gruß,
Bexman