Beiträge von Bexman

    Interessant, dass das Thema jetzt gerade in diesem Zusammenhang angesprochen wird.


    Auch ich bin auf der Suche nach einer preiswerten Kombination Handy / Vertrag über mehrere Angebote gestolpert, die ausschließlich im Kleingedruckten auf eine solche Nutzungsgebühr hinwiesen...


    Grundsätzlich ist ein solches Finanzierungsangebot ja nicht zu verachten, wenn jedoch groß in den Überschriften und Vertragsangaben "keine monatliche Grundgebühr / Mindestumsatz" beworben wird, im Kleingedruckten aber eine Nutzungsgebühr von 12-17€ / Monat versteckt wird, stößt mir das schon sauer auf. Ob eine solche Klausel nicht als "überraschend" gelten müsste kann ich nicht abschließend beurteilen, läge aber nahe.


    War fast versucht, zu bestellen und das ganze rechtlich überprüfen zu lassen ;)


    Aber man ist ja ehrlich.


    Fazit: Nutzungsgebühr deutlich ausweisen, dann klappt's auch mit den Kunden.


    Gruß,
    Bexman

    Ich mir ebenfalls nicht. Ist es ein Spy-Pic, dann wird SE ohnehin nicht damit einverstanden sein...
    Oder SE hat gesagt, "hier gibt's das Foto, entfremde es aber vorher soweit, dass keiner was erkennt..." :D
    Das halte ich für extrem wahrscheinlich und mindestens genauso sinnvoll.



    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von BlueSkyX
    Hier könnte die Lage durchaus anders aussehen, da die teilnahme ja kostenlos war und man die 40 € explizit für die Software gezahlt hat. Und eine rechnung gibt es auch dazu.


    Hat denn schon jemand aus der Verwaltung sein Paket bekommen? Sind das die gleichen Versionen mit den selben Hinweisen?


    Das geht tatsächlich schon eher in die Richtung.


    Wenn Microsoft jedoch auch hier "Not for resale" Versionen verkauft, müsste dies zunächst gerichtlich für unrechtmäßig erklärt werden.


    Ich glaube auch hier wird man bei einer "Schutzgebühr" in höhe von etwa 5% des üblichen Verkaufspreises nicht davon ausgehen, dass ein Gericht dies als "Veräußerung" in dem Sinne einstuft, dass die Erschöpfung eintritt.


    Auch von Unternehmen gekaufte Volumenlizenzen dürfen nach einem gerichtlichen Urteil wohl nicht weiterverkauft werden.


    Insofern gilt hier wohl das gleiche: Keine Erschöpfung eingetreten, Wiederverkauf unzulässig.


    Abgesehen davon: In jedem Bericht zu den Urteilen, dass OEM Software weiterverkauft werden darf, steht am Ende, dass die nicht die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Zwischenhändler ausschließt, der das Programm entgegen der OEM-Bestimmungen an den anderen Händler weiterveräußert hat.


    Also Vorsicht!


    Gruß,
    Bexman

    Ihr könnt gern jeder einzeln den Anwalt kontaktieren, und euch folgende Ergebnisse in unterschiedlich langen Ausführungen (je nach Budget für die Anwaltskosten) anhören:


    Eine Lizenz kann völlig unterschiedlicher Natur sein und die Befugnisse, die der Lizenznehmer hat sehr genau spezifizieren.


    In diesem Fall hat Microsoft für die Lizenzen bestimmt, dass diese unveräußerlich sein sollen. Da die Software nicht verkauft, sondern verschenkt (bzw. als Zugabe mitgegeben) wurde, ist dies auch nicht wie bei OEM oder SBE Versionen unzulässig.


    Folge ist: Die Lizenz gestattet nicht, die SW zu verkaufen, rechtlich ist dies nicht angreifbar. Der Erschöpfungsgrundsatz ist nicht eingetreten, daher kann MS den Verkauf auch untersagen.


    Sollte die SW aus irgendeinem Grund nicht aktiviert werden können oder später von MS (zum Beispiel bei einem Update) deaktiviert werden, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten, oder sogar Erfüllung verlangen. In diesem Moment wird's teuer. Abgesehen davon, dass es weitere Konsequenzen haben könnte.


    Man kann hier stundelang rumdiskutieren, leider wird hier viel rechtlich Falsches behauptet oder Normen fehlinterpretiert.


    Insofern: Glaubt es einfach. Oder geht zum Anwalt (wie es hier schon getan wurde) und hört euch das ganze in etwas komplexer und teurer an.


    Ärgerlich für diejenigen, die sich nur aus Profitgründen zur Roadshow bewegt haben. Jeder der die Software auch nutzen möchte hat doch immernoch ein Superschnäppchen gemacht, welches ich nicht ausschlagen würde.


    Gruß,
    Bexman

    Welche Displayfolie würdet ihr für das P990i empfehlen?


    Hatte früher auf meinem Handspring mal eine "rauhe" Folie, die war mir zu stark gemustert und hat die Qualität des Bildes doch stark gemindert. Auf einem anderen Gerät habe ich ebenfalls mal eine Schutzfolie gesehen, diese war aber etwas "gummiartig" und hat das Schreiben etwas erschwert.


    Mit welcher Folie erhalte ich ein Schreibgefühl, das am ehesten dem ohne Folie entspricht? Bei eBay preist natürlich jeder Verkäufer seine Folien als "die besten" an...


    Gruß,
    Bexman

    Cheesy & alle anderen:


    Das Eigentum an der Software ist nicht auf euch übergegangen. Ihr habt lediglich eine Lizenz geschenkt bekommen.


    Diese Lizenz bezieht sich lediglich auf die Nutzung der Software.
    Der Erschöpfungsgrundsatz nach §69c Nr. 3 UrhG (von Desert Foxx zitiert) bezieht sich lediglich auf das "in Verkehr bringen" im Wege der Veräußerung.


    Kein Gericht der Welt wird den Vertrag zur Roadshow Teilnahme als Kaufvertrag über Vista und Office deuten.


    Insofern stellt die Veräußerung einen Urheberrechtsverstoß dar. Als Folge eines Verkaufs (auch das wurde hier schon angesprochen, ich möchte es aber nochmal in aller Deutlichkeit sagen), kann der Käufer nach deutschem Recht nicht nur vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern auch Erfüllung verlangen.


    Das heißt, er kann die Lieferung der Retailversionen verlangen, der Verkäufer muss ihm diese liefern.


    Kann also schnell richtig teuer werden, abgesehen von den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.


    Und bitte vermeidet diese Vergleiche mit dem Auto etc.: Wir sprechen hier von Immaterialgüterrechten, und dort geht es nicht um Eigentum sondern um Nutzungsrechte.


    Ein von Europcar gemietetes Auto darf auch nicht ohne Zustimmung nach Polen gefahren werden, sonst wird das Fahrzeug sichergestellt.



    Glaubt mir, ich weiß wovon ich spreche.


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von gargoil
    ... zur zeit erkennt Vista aberb die zur Verfügung stehenden Blauzahnprofiele des M600i nicht.


    Oh. Das wusste ich nicht, muss dann ja ein Widcomm-Problem sein, oder?
    Wenn er die Profile erkennt, sollte sich die Synchronisation mit Doppelklick oder über das Kontextmenü eines der beiden Profile starten lassen (auch ohne die PC Suite).


    Erkennt Vista gar kein BT-Profil?!


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von maba
    naja, sieht irgendwie wie das 600er aus, das es bei t-mobile gibt.mit nem lustigen Oil Filter drübergelegt.


    Allerdings :D
    Sieht mehr nach Photoshop als nach Bewegungsunschärfe / schlechte Aufnahmebedingungen aus ;)


    Gruß,
    Bexman

    Also laut Whitepaper des P990i werden folgende BT-Profile unterstützt:


    Synchronisation Profile.
    SyncML OBEX Binding.


    Damit sollte doch ohne zusätzliche Software mit Outlook synchrnoisiert werden können? Hat das noch niemand ausprobiert?


    Gruß,
    Bexman