Beiträge von Bexman

    Ich denke er meint "Lizy" oder "Elena", unter welchem die M600i Nachfolger wohl laufen.


    In den Gerüchten hört man von 3,2 MP Kamera, WLAN etc...


    Marcus, wenn Du weitere Infos hast (und sei es nur der Termin für eine entscheidende Pressekonferenz), wären hier sicher viele sehr erfreut davon zu hören...


    Gruß,
    Bexman

    Also, welche Konsequenzen sich aus dem Defekt Deines Telefons ergeben steh nunmal im Gesetz, daher lässt sich das "Paragraphenschlagen" (auch wenn ich eher -reiten benutzen würde ;)) nicht vermeiden, ich werde aber versuchen, dass ganze so einfach wie möglich zu halten.


    Da nach dem Rechtsberatungsgesetz die Rechtsberatung nur durch Anwälte erfolgen darf, gebe ich hier nur eine allgemeine Darstellung der Rechtslage!


    Also, mit dem Verkäufer hast Du einen Kaufvertrag über das Telefon geschlossen, dieser wird in §433 BGB geregelt.
    Wenn dieses Telefon sich als defekt herausstellen sollte, spricht man von einem "Sachmangel", dieser ist in §433 BGB geregelt.


    Die Rechtsfolge bestimmt sich nach den §§437, 439 f.
    Diese möchte ich jetzt zur besseren Verständlichkeit nicht ausführen, sondern nur auf das Wichtigste eingehen:


    1. Grundsätzlich hast Du als Käufer die Wahl, ob Du die "Beseitigung des Mangels" (= Reparatur) oder die "Lieferung einer mangelfreien Sache" ( = Austausch) möchtest. ACHTUNG: Der Verkäufer, kann aber die gewählte Art verweigern, wenn Sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
    Kurz: Du kannst Dir zwar aussuchen was Du möchtest, der Verkäufer wird aber in der Praxis fast immer auf die Reparatur bestehen.


    2. Das Recht zur "Nacherfüllung" hat der Verkäufer zweimal, bevor Du zurücktreten kannst. Dies ergibt sich aus §440 Satz 2 BGB.
    Das bedeutet konkret in diesem Fall: Das Handy kann vom Verkäufer zweimal eingeschickt werden. Wenn nach dem zweiten Einschicken das Handy immer noch nicht in Ordnung ist - also beim dritten Defekt, kannst Du vom Vertrag zurücktreten (Viele Verkäufer / Schlaumeier bezeichnen dies als "Wandlung", nach der Schuldrechtsreform gibt es diese jedoch nicht mehr) oder den Kaufpreis mindern.


    3. Es sollten jedoch generell die folgenden weiteren Umstände beachtet werden:
    - Die Beweislage muss eindeutig sein (ist der Kauf länger als sechs Monate her, muss der Käufer grds. beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag). Sollte sich der Verkäufer hier querstellen, muss man genau überlegen. Wenn der Verkäufer keine Anstalten macht, ist dies hingegen kein Problem.


    - Wird beim dritten Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten, kann der Verkäufer unter Umständen den sogenannten "Wertersatz" für gezogene Nutzungen verlangen. Da die "Herausgabe der Nutzung" ja logischerweise nicht möglich ist.
    Wie hoch ein solcher Wertersatz ist, und ob dieser geleistet werden muss, kann nur im Einzelfall bestimmt werden. Häufig wird dieser bemessen, indem man die zu erwartende Gesamtnutzungsdauer nimmt und berechnet, zu welchen Teilen diese erreicht wurde. (Beispiel: Ein Auto hat eine Lebenserwartung von 200.000 km, der Käufer ist mit dem Auto 50.000 km gefahren, somit also ca. 25% der Gesamtnutzungsdauer. In diesem Fall könnte man als groben Richtwert 25 % Wertersatz annehmen). Dies ist jedoch häufig kein Problem und nur interessant, wenn der Verkäufer das Thema anspricht.


    Ergebnis ist also, bevor man weitere Möglichkeiten ergreift, muss das Telefon zweimal eingechickt worden sein und zum dritten Mal defekt sein.


    Ich hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben ;)


    Schöne Grüße,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von vwfreak2001
    Jetzt sind alle weg.
    Bin mal gespannt ob auch wirklich ein P990i ankommt.


    Inzwischen steht auf der Seite auch 449,-€ als Angebotspreis...
    Tja, schade eigentlich - ich hatte gerade mit dem Gedanken gespielt...


    Lasst uns mal hören ob alles sauber gelaufen ist.


    Gruß,
    Bexman

    Hi,


    ich würde equinox zustimmen, dass Code Memo relativ sicher ist.


    Durch die Lösung mit Passwort und Prüfwort gibt es ja nicht "das Passwort", welches man auslesen könnte. Das Handy verschlüsselt nur basierend auf diesem Code nach einem bestimmten Algorithmus Deine Daten.


    Jeder andere Code wird ja ebenfalls akzeptiert, Code Memo prüft ja auch gar nicht ob richtig oder falsch. Lediglich Prüfwort sowie die verschlüsselten Daten sind dementsprechend durchgemixt... Wovon der unbefugte Nutzer aber wenig mitbekommen dürfte.


    Ich würd dort keine Staatsgeheimisse hinterlegen, aber für die PINs der Karten die ich selten nutze oder die selten eine PIN-Eingabe erfordern (Kreditkarten, die PINs vergesse ich ständig) denke ich ist es sicher genug.


    Gruß,
    Bexman


    Wow, dass ist schonmal ein Unterschied. Wobei es sicherlich spannend wäre zu wissen, wie der "normale" MS Pro Duo gegen seinen "Highspeed" Bruder abschneidet.


    Gibt es vielleicht noch weitere Infos zum "No-Name" Hersteller? Bin nämlich immer noch auf der Suche nach einem preiswerten aber guten 4GB MS Pro Duo...


    Gruß,
    Bexman

    Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Gibts nen Link zum Angebot?


    Hinweise auf Schnäppchen wären schön, wenn es die Angebote noch gibt. Sonst is der Thread sinnlos?


    Lesen des Beitrags hätte es auch getan ;)
    Dort steht doch computeruniverse.net.


    Klickt man dort auf Speicher --> Speicherkarten --> Mini SD sieht man bereits oben das Angebot.


    Hier der Direktlink zum Angebot


    Gruß,
    Bexman

    Lass uns mal hören, was die Qualität so hergibt.


    Um die 10,-€ für 512MB sind natürlich wirklich preiswert, aber die Speicherkartenjonglage ist nichts für mich.


    Daher interessieren mich mindestens 2, lieber noch 4 GB damit mein W900 ansatzweise meinen iPod, den ich aufgrund wiederholter gravierender Qualitätsmängel zurückgegeben habe ersetzen kann...


    Ich freue mich auf einen Erfahrungsbericht (dann vielleicht auch mit Nennung des Anbieters)!


    Gruß,
    Bexman