Hi Chevygnon,
zu einigen Punkten des Threades ein paar Anmerkungen, auch wenn sie für Dich jetzt vielleicht nicht mehr so aktuell sein sollten:
Insolvenz:
Durch einen Insolvenzantrag einer Fa. ändert sich an den bestehenden Arbeitsverträgen erstmal gar nix. Hauptzweck einer Insolvenz ist erstmal nur, der Geschäftsführung jegliche Verfügungsgewalt zu entziehen. Diese wird künftig vom Insolvenzverwalter ausgeübt. Als "neuer Chef" darfder Insolvenzverwalter selbstverständlich Kündigungen aussprechen, wobei er sich wie der frühere Chef ganz einfach an die bestehenden Kündigungsfristen und -vorschriften halten muss (Dein Fall siehe die Kommentare der Mama).
Es ist in einer solchen Situation also überhaupt nicht notwendig, dass ein Arbeitnehmer selber kündigt. Kommt aber auch immer auf den InsVerwalter an: Will er noch ein paar Aufträge der Firma abschliessen, um noch Geld reinzuholen oder so schnell als möglich die Fa. runterfahren.
Nichtsdestotrotz muss der Verwalter ganz regulär kündigen. Will er die AN los werden, ist es ganz normal, dass er jede Gelegenheit nutzen wird, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Da kann man nur sagen: Zähne zusammenbeissen!
Nun zum Geld: Theoretisch kann sich die Insolvenz über Jahre hinziehen. Denn solange regelmässig Geld aufs Konto kommt, muss der AN nicht kündigen und der Insolvenzverwalter hat offensichtlich eine Dreh gefunden, die Fa. zu retten.
Ist kein Geld da, kommt idR auch nix mehr aufs Konto. Aber auch in diesem Fall sollte der AN nicht kündigen, noch nicht. Denn das Arbeitsamt zahlt Insolvenzgeld für die letzen drei Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen kein Geld gezahlt wurde. Also könnt Ihr noch drei Monate ohne Bezahlung arbeiten, Euer Geld bekommt Ihr trotzdem. Ist nur das Problem der Zwischenfinanzierung. Unter Umständen ist es sinnvoll, sogar 4 oder mehr Monate weiterzuarbeiten. So konnte ich z.B. eine Arbeitslosigkeit vermeiden, hae dafür einen Monat Lohn eingebüsst. Dafür eine saftige Steuerrückerstattung, da ja die Vorasuzahlungen auf 12 Monate Gehalt ausgelegt sind, ich aber letztendlich nur 11 Monate Gehalt erhalten hatte.
Soweit dazu.
Irgendwo weiter oben war was mit Schäfchen im Trockenen. Sicher gibt es auch solche Fälle. Aber häufig haften die GF mit Ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Fa. (sonst rücken die Banken nämlich nix raus!). Da ist nix mit trockenen Schäfchen.
Und zu Deinem aktuellen Problem:
Für mich liest sich das so, dass Dein AG darauf spekuliert, daß Du selber kündigst, aus Furcht, das Verlangen auf Versetzung sei gerechtfertigt. Ob dem so ist weiss ich leider nicht, aber das Arbeitsamt sollte dabei eine gute Anlaufstelle sein. Wurden eigentlich alle Mitarbeiter von der Nachfolgefirma übernommen? Dann gelten die Betriebszugehörigkeiten zur alten Firma nämlich auch für die Neue. Wichtig bezüglich Kündigugsfristen.
Orlet