Beiträge von orlet

    klingt für mich, also wären da unterschiedliche Einstellungen hinterlegt:
    2-pass-Codierugn bei PAL, heisst erstmal ein Testlauf, um die optimale Bitraten zu ermitteln, dann einer zweiter, scharfer Schuss.


    Wählt man die Codierform, hat man unten rechts ein Drop-Down-Feld mit CBR und VBR. Scheinst Du wohl unterschiedliche Einträge zu verwenden.


    CBR=über das gesamte File eine Constante Bit Rate, da braucht es keinen Testlauf.


    VBR= Die Bitrate schwank, um Platz zu sparen bei wenig bewegten Scenen und trotzdem die nötigen Informationen (hohe Bitrate) für schnelle, bewegte Scenen zu ermöglichen. Dass "Wissen" um die Schenlligkit der einzelnen Scenen wird halt im Testlauf ermittelt

    Hi Chevygnon,
    zu einigen Punkten des Threades ein paar Anmerkungen, auch wenn sie für Dich jetzt vielleicht nicht mehr so aktuell sein sollten:


    Insolvenz:
    Durch einen Insolvenzantrag einer Fa. ändert sich an den bestehenden Arbeitsverträgen erstmal gar nix. Hauptzweck einer Insolvenz ist erstmal nur, der Geschäftsführung jegliche Verfügungsgewalt zu entziehen. Diese wird künftig vom Insolvenzverwalter ausgeübt. Als "neuer Chef" darfder Insolvenzverwalter selbstverständlich Kündigungen aussprechen, wobei er sich wie der frühere Chef ganz einfach an die bestehenden Kündigungsfristen und -vorschriften halten muss (Dein Fall siehe die Kommentare der Mama).


    Es ist in einer solchen Situation also überhaupt nicht notwendig, dass ein Arbeitnehmer selber kündigt. Kommt aber auch immer auf den InsVerwalter an: Will er noch ein paar Aufträge der Firma abschliessen, um noch Geld reinzuholen oder so schnell als möglich die Fa. runterfahren.
    Nichtsdestotrotz muss der Verwalter ganz regulär kündigen. Will er die AN los werden, ist es ganz normal, dass er jede Gelegenheit nutzen wird, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Da kann man nur sagen: Zähne zusammenbeissen!


    Nun zum Geld: Theoretisch kann sich die Insolvenz über Jahre hinziehen. Denn solange regelmässig Geld aufs Konto kommt, muss der AN nicht kündigen und der Insolvenzverwalter hat offensichtlich eine Dreh gefunden, die Fa. zu retten.


    Ist kein Geld da, kommt idR auch nix mehr aufs Konto. Aber auch in diesem Fall sollte der AN nicht kündigen, noch nicht. Denn das Arbeitsamt zahlt Insolvenzgeld für die letzen drei Monate des Arbeitsverhältnisses, in denen kein Geld gezahlt wurde. Also könnt Ihr noch drei Monate ohne Bezahlung arbeiten, Euer Geld bekommt Ihr trotzdem. Ist nur das Problem der Zwischenfinanzierung. Unter Umständen ist es sinnvoll, sogar 4 oder mehr Monate weiterzuarbeiten. So konnte ich z.B. eine Arbeitslosigkeit vermeiden, hae dafür einen Monat Lohn eingebüsst. Dafür eine saftige Steuerrückerstattung, da ja die Vorasuzahlungen auf 12 Monate Gehalt ausgelegt sind, ich aber letztendlich nur 11 Monate Gehalt erhalten hatte.


    Soweit dazu.


    Irgendwo weiter oben war was mit Schäfchen im Trockenen. Sicher gibt es auch solche Fälle. Aber häufig haften die GF mit Ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Fa. (sonst rücken die Banken nämlich nix raus!). Da ist nix mit trockenen Schäfchen.


    Und zu Deinem aktuellen Problem:
    Für mich liest sich das so, dass Dein AG darauf spekuliert, daß Du selber kündigst, aus Furcht, das Verlangen auf Versetzung sei gerechtfertigt. Ob dem so ist weiss ich leider nicht, aber das Arbeitsamt sollte dabei eine gute Anlaufstelle sein. Wurden eigentlich alle Mitarbeiter von der Nachfolgefirma übernommen? Dann gelten die Betriebszugehörigkeiten zur alten Firma nämlich auch für die Neue. Wichtig bezüglich Kündigugsfristen.


    Orlet

    nachdem ich, Asche auf mein Haupt, nochmals einen Thread eröffnet habe, so will ich doch noch etwas zur Lösung beitragen:


    Bei Outlook2002 gibt es oben, bei den Kopfzeilen, einen gelben Balken. Klickt man da einmal drauf, wird die weiter oben beschriebene Option für diese eine Mail umgeschaltet.


    So kann man die Option anlassen (weil manchmal sehr sinnvoll), die TT-Mail aber umschalten und sinnvoll nutzen,



    Orlet

    Hallo,
    mir geht es um die Mail, mit welcher man über neue Beiträge in Threads benachrichtigt wird.



    Wie Ihr seht, ist in dem Link ein Zeilenumbruch, damit fehlt das letzte t und man kommt eben nicht zum ersten ungelesenen Beitrag, sondern zum Anfang des Threads.


    Ist das Absicht? Oder eine falsche EInstellung von mir? Oder könnt Ihr das ändern?


    Danke


    Orlet

    also ich kann die bisherigen Einwände nicht immer nachvollziehen. Einzig das Handels-Argument kann stichhaltig sein:


    Wird Dir nachgewiesen, dass Du wiederholt, erwerbsmässig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren vertickst, bist Du Gewerbetreibender mit all dem ganzen Rattenschwanz. Privatverkauf in seiner reinsten Ausführung ist nunmal, das Waren, die man selbst einmal genutzt hat, werden nach einer gewissen Nutzungsdauer an einen Dritten weiterveräussert.


    Ein einzelnes Streckengeschäft (So heisst dieses Verfahren, ist in der regulären Wirtschaft gar nicht so unüblich) könnte dafür ein Indiz, aber kein Beweis sein.


    Weiteres Manko: Du gibst Deine Einkaufsquelle preis. Kannst wetten, Dein Kunde surft als erstes auf deren Seite und erkennt nun, dass er die Ware hätte billiger bekommen können. Frust vorprogrammiert, Ärger nicht ausgeschlossen (obwohl Du selbtverständlich im Recht bist.)


    Und dann solltest Du auch bedenken, dass bei evtl. Problemen der Abstimmungsaufwand wesentlich höher ist. Und es soll schon vorgekommen sein, dass Versandhändler statt wie vereinbart auf Rechnung auf Nachnahme raussenden. Dein Ebay-Partner steigt Dir garantiert aufs Dach.


    Orlet

    ich überlege schon, ob ich mitbiete! Nee, im Ernst:


    Ist doch mal ein richitig geiler Dummy, der kann ja fast alles, was das richtige Handy auch kann. Ich kenne mich ja mit dem echten Telefon nicht so aus. Aber das, was dieser Dummy kann, reicht mir. Und wenn schon der Dummy so geil ist, muss ja das Handy der absolute Brüller sein. Was kann das denn mehr als der Dummy?


    Wo war hier der mit dem RA-Bruder? Weil, ich vermute mal, ich muss mir die Lieferung der Ware einklagen :p


    Orlet


    Mist, meine I-Tags sind alle.

    hab noch was:


    Damit Du mal siehst, welche Betriebsarten für eine AP alles möglich sein können:


    http://www.longshine.de/phpbb2/viewtopic.php?t=1062


    Nicht neidisch sein, dafür können die nur 22MBits,


    Zu Deinen Geräten:


    Letzer Hoffnungsschimmer könnte die Konfiguratuion des Routers sein. Laut Handbuch gibt es die Option: "Enable Wireless Access Point", die per default aktiviert.


    Du kannst mal versuchen, die zu deaktivieren. Entweder, der schaltet damit das Wireless total ab, dann A..karte. Oder der schaltet damit in den Client-Modus. Dann ist er von aussen zwar auch nicht sichtbar, aber es wäre ja genau das, was wir wollen. Ich gebe zu, ist nur ein Schimmerchen.


    Orlet
    (den WLAN fasziniert, ebenso PowerLine)

    nun hab´ ich ja ganz schlechte Nachrichten für Dich:


    Habe gerade die Anleitung überflogen, so wie es scheint, ist eine Anmelden an einem anderen AP nicht vorgesehen, ebensowenig ein Bridging.


    Vorschlag:
    Bring´ das Dingens dem Händler zurück, Begründung: Fehlen wesentlicher Eigenschaften.
    Laut http://www.netgear-info.de/pro…load/Datenblatt_WG602.pdf
    ist es möglich, diesen AP mit anderen AP zu verbinden.
    Evtl. sagt auch der Standard aus, dass sich ein AP auch im "Client"-Modus betreiben lassen muss, müsstest Du aber recherchieren. Dann würde auch ein Verstoss gegen den beworbenen IEEE-Standard vorliegen.


    Diese Werbeaussage muss der Hersteller gegen sich gelten lassen. Also hast Du ein Anrecht auf Wandlung (gegen einen AP, der das wirklich kann) oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.


    Statt dessen kaufe eine WLAN-Karte, z.B. die NetGear WAG311


    Mit dieser kannst Du Dich sicher problemlos (?) mit dem AP im Router verbinden.


    Orlet


    PS: Die Argumention für den Kaufrücktritt ist mit der heissen Nadel gestrickt, also vielleicht gerade für einfache Verkäufer nicht sofort einsichtig. Richte Dich also auf etwas Widerstand ein.


    PPS: Wer hat sich eigentlich diese Konstellation ausgedacht?