Beiträge von orlet

    sollte ganz einfach gehen:


    Rechner booten, auf der zweiten Bildschirmseite kommt eine grobe Übersicht über die Hardware, die in dem grossen weiss eingerahmten Viereck.


    PAUSE-TASTE einmal drücken.


    in der linken Hälfte nachschauen, wie Deine IDE-Geräte plaziert sind. Nummer eins ist idR. die Festplatte. Für uns wichtig: wo ist das CD-ROM? Zweite, dritte oder vierte Stelle?


    Wenn zwei oder vier: Die alte Platte auf Slave jumpern, bei CD=3 auf Master.


    Jetzt PC aus, aufschrauben, Kabel vom CD-ROm an alte Platte und neu booten.


    unter XP kann es sein, dass Du erst in Systemsteuerung-Verwaltung-Datenträgerverwaltung der alten Platte einen LW-Buchstaben zuweissen musst.


    Orlet


    Auch wenn es viel zu spät ist, vielleicht als Tipp für Mitleser:
    Der Käufer sollte den verkäufer auffordern, ihm die genaue Postanschrift zu nennen, um diese Ausseinandersetzung schriftlich zu führen.


    so hat er im Zweifelsfall wenigstens eine Postanschrift, an die er eine Klage zustellen kann. Dass ist zwar nicht viel, aber dennoch reicht oft die reine Anforderung der Postanschrift, den Verkäufer umzustimmen.


    In meinem Fall war er dann einverstanden, dass Geschäft sausen zu lassen. Warum er mir dann eine Ebay-Mahnung reingedrückt hat, bleibt unverständlich. Wahrscheinlich wusste er nicht, dass man die EBAY-Abschluss-Gebühren auch zurückerhält, wenn man angiebt: Im beiderseitigem Einverständnis nicht zustande gekommen"


    Orlet