Beiträge von dham

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    Original geschrieben von rmol
    Kann ich bestätigen, ist bei mir genauso. Habe nun schnell wieder mein Girokonto als Amazon-Verrechnungskonto angegeben, fürchte nur das ist zu spät für die folgende Abrechnung (am 1.). Mal sehen ob ich dann auch 'ne Fehlbuchung bekomme...


    Zumindest Lastschriften von Amazon/LBB scheinen also nicht korrekt zu funktionieren.


    Hm, da fällt mir ein - kann man die Amazon-Karte von einem Barclay-Konto einziehen lassen?

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    Original geschrieben von polli
    Vielleicht war ja das Angebot Betrug und herkömmlich gar nicht zu kalkulieren? Also die Kunden Nutznieser des Betruges?


    Was soll denn an der Vermittlung von Telefonverträgen Betrug sein, selbst wenn dabei mehr ausgezahlt als eingenommen wurde ist das noch lange kein Betrug, sondern nur dämliches wirtschaftliches handeln. Sich hier neue Tatsachen/Anklagen zusammen zu fantasieren bringt gar nichts.



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    Original geschrieben von polli Ein Insolvenzverwalter versucht offiziell den Schaden der Gläubiger möglichst niedrig zu halten und dazu holt er die Gelder zurück welche unrechtmäßig geflossen sind. Ob in diesem Fall unrechtmäßig Gelder geflossen sind scheint strittig und wäre somit im besten Fall juristisch zu prüfen.
    Natürlich sind sich hier alle Kunden einig dass keine Rückzahlung erforderlich ist, also müsste man mal ausgiebig mit der "Gegenseite" diskutieren welche Argumente vorliegen.


    "Diskutieren" ohne anwaltliche Hilfe bei rechtsrelevanten Tatsachen sollten die meisten Leute besser unterlassen. Potentiell beraubt man sich durch zuviel Geplapper nämlich auch eigener Chancen.


    Der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt der Gläubiger, der handelt von Amts wegen und vor allem auch für die eigene Tasche. Er kann einen Anteil der Insolvenzmasse behalten, ob diese Masse sich durch gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Zurückzahlungen vergrößert hat, kann ihm da völlig egal sein. Da zusätzlich noch Kosten für anwaltliche Tätigkeiten (wie Mahnungen) aus der Insolvenzmasse entnommen werden dürfen, macht es natürlich gleich doppelt soviel Spass tätig zu werden. Ganz egal wie das Mahnverfahren ausgeht, der Insolvenzverwalter der nebenbei noch Anwalt ist kann bei dem Prozess nur gewinnen. Entweder bekommt er Geld aus der Insolvenzmasse (wenn der Gläubiger nicht zurück zahlt) oder er bekommt Geld vom Gläubiger (wenn er zurück zahlt) und mehr Geld durch die Anteile an der Insolvenzmasse. Da lohnt es sich selbst für völlig unstrittige Tatsachen tätig zu werden, wenn man es irgendwie begründen kann.

    Eigentlich kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der Begriff 'inkongruente Deckung' so weit gefasst ist wie er hier verstanden wird. Ich glaube - und das ist meine total ungebildete Laienmeinung - dabei geht es viel eher um nicht erwartbare Auszahlungen, wie z.B. Überweisungen die vor Zahlungsterminen erledigt werden oder durch Zwangsvollstreckung. Wenn man mit 131 ohnehin alles in einem 3 Monatsraum anfechten könnte, wäre der wissentliche Aspekt von 130 doch völlig überflüssig?


    Ich habe dazu diesen Fall gefunden, der mir ein ganz ähnlicher Problemfall zu sein scheint. http://www.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/news_5509.html Ganz interessant ist auch das verlinkte Orginalurteil in PDF-Form.


    Aus dem Urteil lese ich heraus, wer nicht mit einer Zwangsvollstreckung gedroht hat, der hat auch keine inkongruente Handlung erzwungen. Da das BGH selbst bei einem Vollstreckungsbescheid diese Wirkung verneint, dürfte es auch bei einem Mahnbescheid nicht zutreffen. Genausowenig beweist dies ein wissen um die Insolvenz. Wichtiger dürfte dann schon sein, was in Mahnbriefen mal schnell als Drohung rein geschrieben wurde.

    Bei Windows Mobile würde Nokia wirklich alles aus den Händen geben und kann so gut wie nichts an der Software selbst entwickeln. Der Sinn dieser Strategie entzieht sich mir, ausser das man sich unter MS Kumpels noch einen Gefallen schuldet... Ich find es aus Verbrauchersicher zwar prima, dass MS selbst die ganze Softwarepflege übernimmt, aber es stünde im krassen Gegensatz zu allen bisherigen Äußerungen.

    Ich würde das zwar nicht in ein Schreiben an die Telekom packen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom vor einem Gericht mit so einer Rechnung durchkommen würde. Das steht weder im Verhältnis zu den Kosten die der Telekom entstanden sind, noch zu den durchschnittlichen Preisen die die Telekom für einen Monat Internetversorgung verlangt, noch den EU Richtlinien (auch wenn diese per Gesetz erst einmal nur im Ausland gelten). Die Telekom kann sich mit ziemlicher Sicherheit nicht einfach aus aller Verantwortung damit heraus reden, dass irgendwo, irgendwann mal die Datenpreise benannt wurden. Solche ungewöhnlichen Rechnungen müsste schon viel eher mal die Alarmglocken läuten lassen.

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    Original geschrieben von altaso
    @ dham


    Nein. Diese Chancenrechnung ist doof :cool:
    Warum sollte ein Vodafone Teilnehmer öfter angerufen werden als ein o2 Teilnehmer? Ist er ein Star? Verstehste?


    Du verstehst scheinbar die Rechnung nicht. Erstens geht meine Berechnung schlicht und ergreifend nur davon aus, wie hoch die Chance für den Netzbetreiber ist, dass ein Gespräch nach draussen geht und zweitens ist die Chance für jeden Teilnehmer gleich verteilt.



    Es ist schonmal völlig überflüssig die Erklärung mit 4 Netzbetreibern zu verkomplizieren. Ob es 2, 4 oder 200 Mitspieler sind ist völlig egal.


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    Original geschrieben von altaso
    Konnte ich den :apaul: einwenig beseitigen :top:


    Nein, deinen Ausführungen kann ich wenig abgewinnen. Ich weiss auch nicht was du mir erklären willst. Bei meiner Berechnung stehen am Ende für alle Netzbetreiber die selbe Zahl an externen Gesprächen, gleichgültig wieviele Teilnehmer sie haben. Dementsprechend auch dieselben Kosten und eine Veränderung der Kosten je Gespräch betrifft alle genauso stark/schwach.