Ich habe nochmal auf den Kontoauszug bei Amazon geschaut, da steht "RUECKLAST; ANG. NICHT EIND." also Rücklastschrift; Angabe nicht eindeutig. Bleibt die Frage ob jetzt diese Angabe Interpretation ist oder der Vermerk der im Brief der LBB bzgl. nicht existentem Konto angegeben war.
Bezüglich der nicht eindeutigen Angaben ist mir noch eine andere Variante eingefallen. Die Lastschrift zieht die LBB unter Angabe der eigenen Kreditkartenkontonummer als Verwendungszweck ein. Diese ist 16 stellig wie bei normalen Kreditkartennummern. Bei der Commerzfinanz kann man neben der Möglichkeit das Geld direkt per Kontonummer zu überweisen, auch die Variante mit einem Sammelkonto und der Angabe der eigenen Kartennummer als Verwendungszweck nutzen.
Falls das bei der Commerzfinanz irgendwie so geschaltet wäre, dass 16stellige Ziffern im Verwendungszweck mitinterpretiert werden, könnte dies zu einem Widerspruch zwischen Kontonummer und Kartennummer führen. Mir ist allerdings schleierhaft wieso dies bei einer Lastschrift als Zuordnungskriterium genutzt werden sollte.