Beiträge von HHFD

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    Original geschrieben von autares
    Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Immobilien vor Inflation geschützt sind.


    Erkläre mal bitte genauer, verstehe nicht, warum.


    Vor einer starken Inflation hätte ich jedenfalls lieber eine Villa im Wert von 1 Mio gekauft, als 1 Mio auf dem Bankkonto.


    Es mag ja sein, daß man während einer Inflationsblase die Immobilie nicht adäquat verkauft bekommt (z. B. für 100 Billionen EURO). Aber DANACH, wenn eine Währungsreform die Geldschwemme und Bankguthaben vernichtet hat, steht man mit einer Immobilie mit Sicherheit besser da.



    Gruß


    HHFD

    Hi


    jedweder Finanzberater, auch Banken, machen das nicht aus Nächstenliebe, sondern wollen Provision kassieren.


    Bevorzugt wird nicht das für den Kunden sinnvollste Produkt, sondern i. d. R. das, was am meisten Provision bringt angeboten. (Gilt auch für Versicherungen, da werden einem teils völlig überflüssige Produkte feilgeboten.)


    Ist wie bei den Mobilfunkverträgen: man sieht an den Shops vor allem Werbung für die Tarife, die hohe Provisionen bringen, die anderen werden meist etwas stiefmütterlich behandelt.


    Nun haben wir das Problem, daß dem Dollar und auch dem EURO hohe Inflationsraten bevorstehen (>1 Billion Dollar wurde allein zur vorläufigen Rettung des amerikanischen Finanzsystems gedruckt, bei den EUROs sieht es nicht viel besser aus, auch hier wurden hunderte Millarden einfach mal so auf den Markt geworfen, und auch Griechenland wird einen dreisteligen Millardenbetrag benötigen).


    Und das ist erst der Anfang, nicht das Ende der Finanzkrise.


    Somit wird man mit Finanzanlagen, gleich welcher Art, allenfalls die Inflation teilweise kompensieren können.


    Mein Rat: etwas kaufen, was einen inneren Wert hat, selbst wenn die Währungen zusammenbrechen.


    Also ein Grundstück, eine Immobilie, meinetwegen auch Silber oder Gold. Durchaus auch auf Pump, denn in einer Inflation werden Schulden nach und nach entwertet.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    kann man eigentlich eine SIM mit o2o und gebuchtem Internet-Paket M zum Surfen am Laptop im UMTS-Stick benutzen?


    Die Frage stellt sich nämlich gerade; bei einem Kumpel, wo weder DSL verfügbar noch UMTS-Empfang möglich ist, wäre doch so eine Karte ein guter Ersatz fürs analoge Modem.


    Die Grenze von 200MB spielt dabei ja keine Rolle, weil dort wie gesagt sowieso nur GPRS möglich ist.


    Er würde also den o2 o gar nicht nutzen sondern nur das Internet-Paket M für 10 EUR im Monat, das ja dann auch monatlich kündbar wäre falls doch irgendwann DSL mögich ist.


    Habe ich einen Denkfehler oder würde das (auch technisch) funktionieren?


    Gruß


    HHFD

    Hi


    eine wichtige Frage:


    wie lange dauert es, bis man an der Empfängerkarte über das Guthaben verfügen kann? Habe 15 EUR (1x10, 1x5) transferiert, die 2 Bestätigungs-SMS kam auch schon am Ziel-Handy an, doch die Kontoabfrage liefert immer noch <1 EUR.


    Wie lange dauert das im Schnitt von Bestätigungs-SMS bis zur tatsächlichen Gutschrift?


    Gruß


    HHFD

    Hi


    bekommt man für die Vermittlung von Freikarten tatsächlich Provision??


    Bei Vertägen nachvollziehbar, aber für potentielle Schubladenkarten schon erstaunlich.


    Gruß


    HHFD

    Zitat

    Original geschrieben von HDM1
    ICh glaub nicht, die Letzte Liste mit dem Marktanteil in SüdWest Deutschland hat nichts gezeigt, das Vodafone viel an O2 verloren hat.
    Ich hoffe eher das die Leitstungen der Tarife erhöht werden. Aber eine Laufzeit ist unheimlich wichtig für eine Unternehmen um langfristig planen zu können. Wenn dann wird das nur ne Sonderaktion in der Region sein.


    Die lezte Liste der Marktanteile berücksichtigt aber nicht diejenigen, zahlreichen Nutzer, die (leider) noch xx Monate eine teure VF oder D1 Flat laufen haben und nutzen (müssen), aber trotzdem schonmal rein vorsorglich einen o2 o 40 EUR abgeschlossen haben. Denn der o2 o verursacht ja keine laufenden Kosten.


    Somit schadet es nicht, den einfach mal abgeschlossen zu haben, wenn dann der VF/D1-Vertrag ausläuft kann mann dann den o2 o nutzen. Bis dahin nutzt man natürlich die VF-Superflat, weil man schließlich nicht doppelt zahlen will (VF-Flatrate + Kostenairbag).


    VF reagiert schon richtig, schon jetzt dürfte die Zahl derjenigen, die nur noch ihre Superflat "absitzen" um dann in den o2 o zu wechseln, erheblich sein.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    das ist ja hochinteressant. Vodafone gerät wahrscheinlich unter Zugzwang durch o2.


    Jetzt versucht Vodafone, die Marketingstrategie von O2 1:1 nachzumachen.


    Eine Alle-Netze-Flat für 40 EUR exklusiv in einer Stadt anbieten, das kennen wir doch schon ....


    Leider aber doch keine 1:1 Kopie, Laufzeit 24 Monate, keine SMS inclusive und wenn man nicht telefoniert, zahlt man trotzdem 39,95 EUR.


    Aber es bewegt sich was am Markt, und das ist gut so.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    nein, Du hast leider kein Widerrufsrecht, da der Kaufvertrag nicht über Fernkommunikationsmittel (= Internet, Telefon), sondern per Direktkontakt im Saturn zustande kam.


    Wenn Rücknahme, dann auf Kulanz.


    Menschen machen Fehler, daher am Besten nur auf Gedrucktes (auch Kleingedrucktes :-) !!!) verlassen und nichts auf Aussagen/Versprechungen/Zusagen von Menschen geben. Ist leider so ....


    Gruß


    HHFD

    Hi


    leider sieht es schlecht aus.


    Mietminderungen sind nur für Mängel möglich, die nach Mietvertragsunterzeichnung entstehen bzw. bemerkt werden.


    Sind Mängel schon vor Unterzeichnung bekannt, so sollte die Pflicht zur Beseitigung entweder im Mietvertrag oder gesondert z. B. im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Andernfalls gilt, daß schon vorher bekannte Mängel eben in die Mietzinsverhandlungen mit eingehen (also von vornherein geringere Miete, wenn man dies oder das in Kauf nimmt). (Ist wie bei Gebrauchtwagen, ich zahle eben weniger, wenn ein Auto ein paar Hageldellen hat, kann dann aber nicht Beseitigung vom Verkäufer verlangen.)


    Leider vermute ich, daß Du die Mängel schon vorher kanntest, was sich nicht zuletzt auch in der reduzierten Kaution ausdrückt. Die Kaution aber hat mit alldem gar nichts zu tun.


    Wenn Du nicht schriftlich vereinbart hast, daß die Kaution in voller Höhe erst nach Mängelbeseitigung gezahlt werden muß, ist leider der Vermieter im Recht.


    Gruß


    HHFD