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Original geschrieben von max4you
@ HHFD: Ob die 15% übernommen wurden, wirst du erst auf der Rechnung erkennen können. Von einer Anfrage bei der Hotline würde ich abraten. Damit riskierst du auch immer die Korrektur. 20% sind bisher hier noch nicht gemeldet worden. Könnte aber auch daran liegen, dass weniger SoHo o2os umgestellt wurden. Ich werde es aber heute mal testen. EDIT: Umstellung ist erfolgt, mal sehen, ob die 20% übernommen werden :top:
Viele Grüße
Dann mal viel Erfolg, daß das klappt! Werde es auch versuchen...
Wenn das funktioniert, dann baue ich mir einen Schrein für o2 und huldige diesem Netzbetreiber früh, mittags und abends!
Überhaupt haben die ein gutes Marketing. Die künstliche Verknappung des 40er Airbags führt doch irgendwie zu einem Muß-ich-auch-haben-Effekt. Und wenn irgendwann als Städte "infiltriert" sind kann das ein richtig guter Umsatzbringer sein. Denn je mehr Personen den 40er haben, desto weniger Fremdnetzkosten hat o2.
Einziges Problem ist noch, daß der Tarif wegen geringer Provisionierung in den Handyshops kaum beworben wird, so daß dort dem Ottonormaluser immer noch lieber ein Laufzeitvertrag mit 24 Monaten MVLZ untergejubelt wird. Aber es ist nur eine Frage der Zeit bis sich das herumspricht, und wenn die D1/2 und E+ nicht bald nachziehen, dann werden die viele Kunden verlieren.
Gruß
HHFD
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Hi
wenn man einen 51er/48er o2o per Hotline auf 40 EUR umstellen läßt, woran merkt man denn dann anschließend, ob man die 15 oder 20% Rabatt (versehentlich) beibehalten hat? Sieht man das irgendwo?
Daß 15% schon geschafft wurden wissen wir ja, hat jemand 20% auf den o2o geschafft (durch Umstellung eines SoHo 48EUR o2o auf 40 EUR)?
Gruß
HHFD
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Hi
die größte Schwierigkeit dürfte sein, ein Visum zu bekommen.
Der Rest sollte über die Botschaft machbar sein. Die Behörden sollen wohl ganz hilfsbereit sein. Die organisieren zur Not eine Eskorte bzw. Polizeibegleitung für gefährliche Touren.
Den Zustand der Autobahnen in SA kenne ich nicht, aber die in den VAE sind traumhaft, viel besser als in Deutschland, weil beleuchtet und teilweise wunderschön von Blumen und Palmen umsäumt. Wenn nur nicht alle 2km diese blöden Kästen auf dem Mittelstreifen stehen würden ...
Gruß
HHFD
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Hi
das würde man mathematisch wohl eher "indirekten Beweis" nennen.
Gruß
HHFD
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Original geschrieben von StevenWort
Doch, die Mailbox wird auch vom Airbag abgedeckt.
Du hast recht, da habe ich was falsches geschrieben. Sorry...
Gruß
HHFD
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Original geschrieben von minddiver
Moin,
kann das sein das O2 mich mit dem O2o 40 bescheisst?
Meine Rechnung beträgt 56€ brutto inkl. Internet Pack M.
Viele Grüße
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Zusätzlich zu oben genanntem sind auch Mailboxabfragen bei o2o NICHT kostenlos und auch nicht vom Airbag abgedeckt. Beim o2 on schon.
Gruß
HHFD
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Original geschrieben von FloHech
Gibts nichts sowas von Halterhaftung? Glaube mal gelesen zu haben, dass bei Unklarheiten der Halter haftet...
Bei Parken usw. ja, aber nicht bei Geschwindigkeitsübertretungen.
Ansonsten müßten die sich ja nicht die Mühe machen und die Person identifizieren.
Gruß
HHFD
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Original geschrieben von peterpetersen
Die Hauptfrage ist eigentlich, ob man die Garantie/Gewährleistung braucht. Wenn das Gerät wirklich gut ist, wird er den Service nie in Anspruch nehmen müssen 
Wirklich? Schonmal in 'ner Targa-Filiale gewesen? Also ich noch nie 
Zwar ist Lidl der Alleinvermarkter von Targa, dennoch ist das nicht ein Laden. Man kann ja auch nicht sagen Aldi = Medion (stimmt zwar meistens, aber egal)
Gruß
pp
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Ich habe einfach mal dem TE geglaubt, der schrieb:
Zitat
Ich habe mir letzte Woche einen Targa Now Nettop-PC direkt bei Targa gekauft .
Gruß
HHFD
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Edit: ^^^^ ein sehr hilfreicher Beitrag
Hi
auch für Verlobte gilt m. W. Zeugnisverweigerungsrecht, für einen Freund hingegen nicht.
Vor der Polizei mußt Du nichts sagen und mußt auch nicht hingehen, nur wenn etwas vom Gericht kommt solltest Du unbedingt! hin.
Das Problem wird sein, daß die Recherche in der Firma evtl. weiterführen wird, also müßten die in der Firma auch dichthalten.
Gruß
HHFD
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Original geschrieben von Coltan
Ok das mit der Garantie ist dann wohl so ne freiwillige Sache aber die gesetzliche Gewährleistung geht nie verloren bei ner Ram Aufrüstung,
Genau so ist es. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen (beim Händler einforderbar), die Garantie kann verlorengehen (meist Herstellergarantie).
Dummerweise ist hier Händler == Hersteller, somit ist es schwer, mit seinen Forderungen durchzukommen.
Aber eine RAM-Aufrüstung, fachgerecht durchgeführt, ist kein Grund, die Gewährleistung zu verweigern. Die Frage ist, ob man es deswegen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will...
Gruß
HHFD