Beiträge von HHFD

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    Original geschrieben von phonefux
    Hast du dafür einen Beleg, dass "VW" das so macht? Bislang geht es nur um eine einzige Motorenbaureihe (EA 189).


    Ob VW das wirklich so macht? Seltsame Frage. Der Motor ist von VW entwickelt worden, wird (u. a.) in VW-Fahrzeugen verbaut, und ferner hat Winterkorn (VW-Vorstandsvorsitzender) die Manipulationen zugegeben.



    Drei Szenarien dürften besonders beunruhigend sein:


    1. Der Verlust der Betriebserlaubnis der Fahrzeuge (wird in Deutschland wegen der Lobbypolitik nicht passieren, evtl. aber im Ausland). Betroffene Fahrer könnten dann versuchen, als Schadensersatz ein regelkonformes Fahrzeug zu verlangen.


    2. Klagen gegen VW, besonders aus umweltbewußten Bundesstaaten wie Kalifornien. Es finden sich aber sicher auch einige Asthmatiker, die sich eigens ein schadstoffarmes Fahrzeug gekauft haben. Es finden sich gegen eine kleine, gutachterliche Aufwandsentschädigung aber sicher auch Ärzte, die eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Asthmatikers bescheinigen, und dies auf die zahlreichen Rußpartikel zurückführen, denen der Patient in seiner Garage ausgesetzt war. Und es finden sich ganz bestimmt auch Anwälte, die hohe Schadenersatzforderungen durchzusetzen versuchen. Produkthaftung ist in den USA eine unschöne Sache.



    3. Die Ausweitung auf AUDI, VW, Seat, Skoda


    4. Die Tatsache, daß jedes Land (und jeder betroffene Käufer), in dem VW-Fahrzeuge mit dem betreffenden Motor verkauft werden, nach seinen jeweiligen Gesetzen gegen VW vorgehen kann. Da haben die Rechtsabteilungen gut zu tun, die in jedem Land drohenden Gefahren abzuschätzen.



    Wenn man schon manipuliert, dann richtig. Zum Beispiel mit der Möglichkeit von OTA-Updates, um nachträglich (z. B. ab einem bestimmten Kilometerstand oder nach einer bestimmten Anzahl an Betriebsstunden) neue Firmwareupdates rauszubringen.



    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von skyrimimi
    Was im Zweifel auch garnichts gebracht hätte, da das Bußgeld schon fällig wird wenn man das Handy in der Hand hält. Telefoniert werden muss dabei nicht.


    Im Allgemeinen hast Du Recht, in meinem speziellen Fall hätte mich dieser Nachweis aber wahrscheinlich ebenfalls gerettet, weil der Polizeibeamte das Telefon an meinem Ohr gesehen haben will. Es gibt - außer telefonieren - kaum ein realistisches Nutzungsszenario, bei dem man das Telefon ans Ohr hält.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    diese Frage habe ich mir auch schon einmal intensiv gestellt, als ich von der Polizei (zu Unrecht) des Telefonierens am Steuer bezichtigt wurde.


    Ergebnis: ich habe mit telekommunikationsbezogenen Mitteln (Rechnung, EVN, Gesprächsprotokolle) keine Möglichkeit gefunden, das Nichtführen eingehender Gespräche zu beweisen.


    Ich habe es dann zwar auf andere Weise nachweisen können; diese Möglichkeit kommt hier aber nicht in Frage.


    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von homo novus
    Ich häng mich mal hier dran. Seit heute wird bei mir über dem TT-Logo die Zeichenfolge "[[(217703==1]] [/[(217703==1]]" angezeigt. Tritt das Verhalten noch bei anderen auf?



    Hier auch, allerdings andere Ziffern. Wahrscheinlich nur eine Debugausgabe.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    ich überlege auch, von der Amazon Visa KK auf die kostenlose Flex umzusteigen, da das kostenfreie Jahr nun bald endet.


    Sehe ich das richtig daß
    a.) die Flex keine Zinsgebühren erhebt, wenn man zeitnah per Überweisung zahlt? Bei der normalen KK scheint das ja nicht der Fall zu sein.
    b.) die sonstigen Gebühren/Vorteile (Amazon-Punkte) identisch sind?


    Bzw. würde ich es dann so handhaben, daß ich gleich z. B. 1000 EUR auf Vorrat auf das KK-Konto überweise, damit ich nicht bei jeder Bestellung einzeln überweisen muß.


    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von Handyfan96
    Eine Spanne anzugeben ist auf jeden Fall nicht ratsam, man wird dann immer davon ausgehen, dass du ja auch mit der kleinsten Summe innerhalb der Spanne zufrieden wärst. Ein guter Tipp ist nur ein Gehalt anzugeben, es begründen zu können und am besten keine glatten Tausender nennen, krumme Werten erhöhen die Hemmschwelle in glatten Beträgen runterzuhandeln.


    Hmm, sehe ich anders. Ich fände es befremdlich, wenn jemand mit einer Gehaltsvorstellung von 53.784 EUR p. a. daherkommt.


    Da würde ich annehmen, der Bewerber hat das bundesweite Durchschnittsgehalt aus irgendeinem Bewerbungsratgeber abgeschreiben, und ist daher nicht zu selbständigem Denken fähig.


    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von Snooker
    Interessant... Du möchtest eigentlich 55.000,00 € verdienen, rundest aber auf Zehntausender ab, und lässt dich am Ende auf 47.000,00 € ein. So ganz kann ich das nicht nachvollziehen.


    Stimmt, war ein schlecht gewähltes Beispiel.


    Wenn ich 55k haben möchte, schreibe ich natürlich dann runde 60k in das Anschreiben.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    ich würde meinen Gehaltswunsch zwar angeben, aber nicht auf den Tausender genau. Sondern nur auf den Zehntausender:


    "Mein Gehaltswunsch liegt in der Größenordnung von 50.000 € p. a." ist besser als
    "Mein Gehaltswunsch liegt in der Größenordnung von 55.000 € p. a."


    Das hat der AG erstmal eine Größenordnung, läßt aber dennoch beiden Seiten Verhandlungsspielraum und man verliert auch nicht das Gesicht, wenn man sich dann mit 47 K€pa zufrieden gibt.


    Ebenfalls könnte man darauf verweisen, daß das Fehlen oder Vorhandensein sonstiger Gratifikationen (Dienstwagen, vergünstigter Erwerb der eigenen Produkte usw.) den Gehaltswunsch noch beeinflussen können.


    Gruß


    HHFD