Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Der Angeklagte hatte aus meiner Sicht glaubhaft zugestanden, dass er mit der Tat den größten Fehler seines Lebens begangen hat.
Wir können nicht in den Täter hineinschauen. Möglicherweise hat er auch nur eine von seinem Anwalt ausgefertigte Erklärung auswendig gelernt und vorgetragen. Ebenfalls gut möglich, daß er den Tod tatsächlich aufrichtig bedauert weil jemand gestorben ist und auch, weil nun (endlich) Haft droht .
Allerdings bleibt angesichts der Vorstrafen keine andere Möglichkeit, als ihn ein paar Jahre aus dem Verkehr zu ziehen. Auch wenn das bei ihm keine erzieherische Wirkung haben sollte, ist doch wenigstens die Stadt um einen Gewalttäter ärmer.
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich denke, dass hier niemand bestreiten wird, dass die vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellte Resozialisierung von Tätern de facto kaum oder vielleicht auch gar nicht stattfindet. Eine für Jugendliche (und letztlich die Gesellschaft) wirklich fatale Folge.
Fatal ist es für die Gesellschaft - wie man sieht - nur, wenn sich der Täter weiterhin in der Öffentlichkeit bewegen darf. Jedenfalls findet eine Sozialisierung erst recht nicht ohne Haft statt. Wenn irgendetwas hilt, dann eine Haftstrafe. Ohne Haft wird er auch nächstes Mal ausrasten und zuschlagen. Auch wenn die Haft nichts bringen sollte, wird er aber wenigstens an der Begehung weiterer Straftaten gehindert.
Ich entnehme Deinem Beitrag, daß Du Haftstrafen ablehnst. Aber was schlägst Du stattdessen zur Sozialisierung (und dem Opferschutz) vor? Delphinschwimmen in der Karibik und Anti-Aggressionstraining zählen nicht. Letzteres hat bei Onur U., der in Berlin Jonny K. zu Tode getreten hat, gar nichts bewirkt.
Die jugendlichen Intensivtäter gehen doch teilweise schon mit der Einstellung ins Gericht, daß außer ein paar Sozialstunden nicht passieren wird. Das wird m. E. auch viel zu lange so praktiziert. Spätestens bei der 2. Tat muß es Arrest geben - zum Beispiel 14 Tage Haft von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr (so daß Schule und Ausbildung weiterhin absolviert werden können). Das wirkt besser als jedes Anti-Gewalt-Training, das die Heranwachsenden kichernd, kaugummikauend und am Handy herumspielend absolvieren.
Zum Vergleich: Onur U. hat für gezielte Tritte gegen den Kopf 4,5 Jahre bekommen. (Übrigens wurde trotzdem keine Tötungsabsicht unterstellt!) Sanel M. hat 3 Jahre für einen Fausthieb gegen den Kopf bekommen - ich finde, die Relationen stimmen.
Gruß
HHFD