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Hi
man kann sich entsprechende Anregungen bei den AGBs der großen Anbieter holen, die auch auf EBAY verkaufen. MEDION und CONRAD zum Beispiel.
Die sollten rechtssicher sein. Aber bitte nicht einfach kopieren, sondern sinnvoll zusammenstellen.
Gruß
HHFD
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Hi
wenn man seine privaten Fotos und Videos irgendeiner Cloud anvertrauen will, dann reichen 16GB.
Sonst wird es schnell eng.
Allein Musik sind doch leicht 16 GB, man hört doch nicht immer nur ein Album.
Gruß
HHFD
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Hi
erst Udo Jürgens, nun Joe Cocker.
So traurig das ist, man könnte über einen "Verstorbene Prominente Sammelthread" nachdenken und hoffen, daß er nur langsam anwächst.
Gruß
HHFD
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Hi
sorry, da habe ich wohl die Begriffe durcheinandergebracht.
Ziel soll folgendes sein: Anrufer A (z. B. die Oma) ruft bei mir an (FON1). Ich sehe die Nummer auf dem Display. Ich spreche kurz mit Oma, sie will was von meiner Tochter (FON2) wissen. Also will ich das Gespräch <umleiten/weiterleiten/verbinden (was wäre hier die korrekte Bezeichnung?)>. An FON2 sieht die Tochter aber nun leider die Nummer von Anrufer A (Oma) nicht. Geht das nur mit meiner FritzBox 7270 nicht, oder geht es grundsätzlich nicht?
Vielen Dank!
Gruß
HHFD
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Hi
eventuell zählen Themenaufrufe von Suchmaschinenrobotern ja auch mit.
Gruß
HHFD
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Hi
Danke für die Antworten.
Ist das auch der Grund dafür, warum Sekretärinnen immer nochmal genau fragen, wen sie beim Chef anmelden sollen, weil der Chef einfach die Rufnummer bzw. den Telefonbucheintrag des Anrufenden nicht sehen kann?
Ist schon Schade, daß das nicht geht. Irgendjemand hat mal behauptet, bei ihm würde das funktionieren und da dachte ich: das will ich auch. Da werde ich wohl nochmals nachhaken müssen. Am Ende war es eine Rufumleitung in der Vermittlungsstelle...
Gruß
HHFD
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Hi,
ich habe eine FritzBox 7270 und mich stört, daß, wenn ich ein Gespäch intern weiterleite, die Anrufernummer (idealerweise mit ggf. dem Telefonbucheintrag) nicht weitergegeben wird.
Ist das technisch gar nicht möglich, oder habe ich etwas übersehen?
Oder benötige ich hierfür eine andere, bessere Telefonanlage?
Vielen Dank!
Gruß
HHFD
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Hi
so ich habe nochmal recherchiert, falls es jemanden interessiert:
Es gibt 2 Gerätebechersorten: für bis zu 3 Steckdosen oder für bis zu 2 Netzwerkdosen.
Die Außenabmessungen sind gleich.
Jede Unterputzdose paßt mehr oder weniger gut in die Gerätebecher hinein. Oftmals muß man hier oder da eine Plastiknase abknipsen, damit es paßt. Aber es funktioniert.
Auch bei der Abdeckplatte (die muß zwar nicht drauf, sieht aber schöner aus) mußte ich einiges abzwicken, damit sie paßt. Aber nun sitzt es.
Wie Gallium erwähnte, muß man bei der Dose darauf achten, daß die Kabelzuführung von unten (gemeint ist nicht von hinten, das würde nicht gehen) bzw. oben anstatt von links und rechts erfolgt. Sonst muß man die Dose quer zur Öffnungsrichtung des Tanks montieren, denn Verlegekabel kann man innerhalb des Bechers nicht biegen.
Gruß
HHFD
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Hi
wenn Dir eine Kündigungsbestätigung vorliegt und o2 weiterhin Beträge einzieht, kannst Du die Lastschriften ab dem Wirksamwerden der Kündigung zurückbuchen und sämtliche Mahnungen ab diesem Zeitpunkt ignorieren.
Um alles andere sollte sich der neue Mieter kümmern, das kann Dir streng genommen egal sein. Du hast alles Erforderliche getan, und es liegt offenbar nicht mehr in Deiner Macht, ob und wann der Mieter sein DSL bekommt.
Gruß
HHFD
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Re: Re: Wo kann man sich bei o2 beschweren ?
Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Du kannst den Zugang der Kündigung nachweisen, wo ist das Problem? Evtl. Abbuchungen zurück gehen lassen, Post mit Vermerk "Verstorben" ungeöffnet zurück.
Ansonsten einfach mal da anrufen 
Eventuell ist die Kündigung unwirksam (Formfehler) oder gar nicht möglich.
Dann kann das Rückbuchen teuer werden, falls die auf dem Vertrag bestehen.
Normalerweise müßte es so laufen: die Erben kündigen unter Vorlage des Erbscheins zum regulären Vertragsende.
Außerordentliche Kündigungen sind Verhandlungssache und keineswegs immer möglich.
Gruß
HHFD