Beiträge von HHFD

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    Original geschrieben von rmol
    Bin da zwar Laie, aber "in der Haftung" hätte ich dich gerade auch mit der Kameraaufzeichnung gesehen - denn die beweist ja, dass du länger hättest warten können... und dass die Auffahrt zu schmal für euch beide war, wenn ein sicherer Abstand eingehalten werden soll.



    Bein Einfahren in eine Tiefgarage schaut man ja auf eine Menge anderer Dinge: Ist die Schranke richtig offen, komme ich mit dem linken Außenspiegel am Bedienpult vorbei, wo ist die Bordsteinkante usw. Ich kann wenigstens nachweisen, daß ich Schritt gefahren bin und nach Sichtung des Radlers so weit wie möglich nach links ausgewichen bin.


    Ich kann eben nur den Radler nicht verstehen: wenn ich in seiner Position wäre, hätte ich mich schleunigst auf den Gehsteig begeben. Man muß doch damit rechnen, daß der Autofahrer unaufmerksam ist und/oder gar nicht so nah am linken Bordstein fahren kann/oder will (wegen eventueller Kratzer an den Alufelgen usw.).


    Ich kenne Kandidaten, die insbesondere in Tiefgaragen hineinbrettern, weil der Auspuffsound da so schön widerhallt.


    Ich bin sogar der Meinung, daß ein kleingewachsender Heißsporn, der in einem SUV (oder Porsche) da sportlich-engagiert hineinfahren will, den Radler aufgrund des Blickwinkels u. U. erst hätte erkennen können, wenn es zu spät ist.


    Wie gesagt, die Kamera ist - in diesem Fall günstig - ganz oben an der Windschutzscheibe angebracht, meine Augenhöhe ist ca. 10cm darunter.


    Am Anfang des Videos sieht man auch, wie dunkel es darin ist. Die Kamera reguliert das dann später noch etwas, so daß es heller erscheint als es tatsächlich war.


    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von rmol
    Hast du dich mal in die Lage des Radfahrers versetzt? Er muss mit Muskelkraft eine Steigung bewältigen - Absteigen hält ihn lange auf. Außerdem weiß er bei Antritt nicht, wann sich für dich die Schranke öffnet - er könnte es auch noch vorher schaffen, so dass du wegen der Schranke sowieso nicht fahren kannst. Effektiv hast du durch ihn ca. 1 Sekunde Zeit verloren... deshalb so einen Aufstand?
    ...
    Mit gegenseitiger Rücksicht - die du ja geübt hast - ist für beide Platz, und deshalb muss man da auch nicht auf Fehlern des anderen herumreiten.


    Ich sehe das ja auch entspannt, solange nichts passiert. Aber was, wenn er zwischen Bordstein und Fahrzeug stürzt und sich verletzt? Da war wirklich nicht viel Platz. Dann ist man ganz schnell als Autofahrer in der Haftung.


    Überdies ist er auf der falschen Seite gefahren. Ich fand die Situation jedenfalls (für den Radfahrer) gefährlich.


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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Beim dritten (Rampe) hätte ich wohl nichtmal mit der Wimper gezuckt. Man sieht ihn ja kommen und kann sicherheitshalber einfach stehenbleiben. Grundsätzlich bergauf vor bergab und von mir aus auch gern zugunsten dessen, der die anstrengendere Fortbewegung hat.


    Das kommt im Video schlecht rüber, aber ich habe ihn erst relativ spät erkennen können: als ich stand, habe ich natürlich aus dem Fenster zum Bedienknopf der Schranke geschaut, dann war er durch die Schranke verdeckt (ich sitze etwas tiefer als die Kamera), und dann erst habe ich ihn gesehen, als er unbelechtet und dunkel gekleidet im Dämmerlicht auf der falschen Seite entgegenkam.


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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Beim vierten sehe ich garkein Problem. Auf der rechten Spur kann wegen des einzuhaltenden Sicherheitsabstands sowieso nicht überholt werden. Auf der linken Spur hingegen spielt's keine Rolle, ob rechts einzel- oder doppelspurig gefahren wird. Wir haben ja in den letzten Jahren zumeist mit Erstaunen gelernt, daß Nebeneinanderfahren keineswegs an seltene Bedingungen (Pulk) gebunden ist. Und wenn man die eigene Spur schon wegen des Abstandes sowieso verlassen muss, dann sollte daraus weder Gefahr, noch Aufregung entstehen. (-:=


    Du hast vollkommen Recht, man muß hier vollständig auf die linke Spur, um einen Radfahrer zu überholen. Aber: wenn der linke Radfahrer fast am Mittelstreifen fährt, reicht der Platz nicht mehr für 1,5 m Seitenabstand. Dann hat man die Wahl: hinterhertrödeln, oder mit zu geringem Abstand überholen.


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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    P.P.S.: Was mir erst angesichts des Rampenvideos so richtig aufgefallen ist: Einerseits sitzt das Fahrerauge zwar höher, andererseits die Kamera mittiger und unbehinderter. Beide sehen also nicht gleich und zumindest bei Verläufen am Rand kann schon das der entscheidende Bewertungsunterschied sein.


    Stimmt, die Perspektive ist etwas anders... Meine Kamera ist oben links angebracht, also sitze ich etwas tiefer.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    ein Jahr ist vergangen, und es hat sich wieder einmal gezeigt, daß eine Onboard-Kamera unverzichtbar ist. Es folgen 3 Szenen, in denen bei kleinster Unaufmerksamkeit ein Fahrradfahrer hätte verletzt werden können. Gleichzeitig der Appell an alle, kein Telefon während der Fahrt zu bedienen oder sich anders ablenken zu lassen: das wäre hier wohl schiefgegangen.


    Natürlich ist alles anonymisiert; keine Personen oder Kennzeichen sind erkennbar.


    Wäre es zu einem Unfall gekommen, hat man als Autofahrer äußerst schlechte Karten, weil Fahrradfahrer schwächere Verkehrsteilnehmer sind. Derart grobes Fehlverhalten läßt sich wohl nur per Video nachweisen.


    Betonen möchte ich, daß es natürlich auch korrekt fahrende Fahrradfahrer und ebenso auch mehr als genug autofahrende Chaoten gibt.


    1. Ein Fahrradfahrer taucht im Winter völlig unbeleuchtet aus dem Nichts auf. Dies auf der linken Spur einer (innerstädtischen) Fernverkehrsstraße. Richtig gemein wird es dann, wenn man dem Fahrradfahrer ausweicht, dabei aber ein Fahrzeug auf der rechten Spur trifft, und der Radfahrer einfach flieht.


    Video 1



    2. Wie 1., nur am Tage.


    Video 2


    3. Ein Fahrradfahrer fährt die Rampe einer schmalen, einspurigen Tiefgarageneinfahrt hinauf und obwohl er sieht, daß ich die Schranke passieren muß, steigt er nicht ab.


    Video 3


    4. Zwei Rennradfahrer fahren seelenruhig nebeneinander her und verhindern ein Überholen: der erforderliche Seitenabstand kann so nicht eingehalten werden.


    Video 4



    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von Printus
    Wie oft ist es denn vorgekommen, dass ein Bewerber auf diese Weise eine Stelle bekommen hat? Oder listest du nur eine theoretische Möglichkeit auf, die es aber in deinem Unternehmen gar nicht gibt?


    Das ist zwar nicht die Regel, aber tatsächlich schon mehrfach vorgekommen: einerseits, weil der Bewerber oder der Arbeitgeber nicht schon beim Vorstellungsgespräch, sondern erst innerhalb der Probezeit bemerkt, daß es nicht paßt. Dann wird der Zweitplazierte kontaktiert.


    Zweitens bewerben sich des öfteren Menschen mit anderen als den gesuchten Qualifikationen. Hier kam es auch schon vor, daß dann eine freiwerdende Stelle gar nicht erst ausgeschrieben wurde, weil man schon "en passant" einen passenden Bewerber gefunden hatte.



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    Original geschrieben von Printus
    Und bekommen die Bewerber trotzdem eine entsprechende Antwort auf die Bewerbung oder gehört dein Laden zu den ca. 40%, die es nicht mal nötig haben, sich überhaupt bei einem Bewerber zu melden?


    Das kommt auf den Kommunikationsweg an. Bewerbungen per E-Mail sowie schriftliche Bewerbungen mit Angabe einer E-Mail-Adresse werden per E-Mail beantwortet, telefonische Rückfragen werden telefonisch beantwortet. Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden zurückgesandt.


    Allerdings werden schriftliche Bewerbungen ohne Angabe einer E-Mail-Adresse tatsächlich nicht beantwortet, und zwar aus ökologischen Gründen. Allein durch diese Maßnahme wird ca. ein Papierpaket pro Jahr eingespart, und natürlich der Transport- und Zustellaufwand. Wir senden übrigens auch keine Werbung o. ä. per Post, sondern tun dies - wenn überhaupt - elektronisch.


    Somit bekommen ca. 80% der Bewerber eine ordnungsgemäße Absage. Von den restlichen 20% fragen 25% irgendwann nach, was denn aus der Bewerbung geworden ist. Diese bekommen dann die Auskunft, daß, falls keine Einladung zum Vorstellungsgespräch vorliegt, es diesmal leider nicht geklappt hat. Die anderen 75% wissen, daß es hier wie bei einem Date ist: wenn das Mädchen nicht zurückschreibt, hat sie kein Interesse. Es ist nicht die SMS irgendwo verlorengegangen und auch nicht das Handy der Angebeteten defekt.



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    Original geschrieben von Printus
    Was mich an solchen Aussagen stört ist, dass man von Bewerbern einen lupenreinen Auftritt erwartet: Bewerbungsunterlagen auf der Höhe der Zeit, ohne jeden äußeren Makel und ohne jedweden Rechtschreibfehler. Jederzeitige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit.


    Nein, diese Erwartungshaltung besteht keineswegs, und wäre Wunschdenken. Es sind immer ca. 50% dabei, die von vornherein herausfallen. Das ist doch ganz normal. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Nur wer sich schriftlich vernünftig äußern kann, kommt in die engere Auswahl.



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    Original geschrieben von Printus
    Wenn es aber umgekehrt um die Erwartungen an ein Unternehmen geht - und in diesem Fall die Erwartung, geltendes Recht zu beachten - wird das, weil es lästig ist, nicht ernst genommen.


    Ich behaupte, daß die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen die diesbezüglichen Regelungen nicht einhält. Beleuchten wir doch mal den Aufwand, den man betreiben müßte.


    1. Zunächst ist jede Bewerbung schriftlich als Einwurfeinschreiben (oder Einschreiben mit Rückschein) zu beantworten.


    2. Das per Sendungsverfolgung ermittelte oder auf dem Rückschein abgelesene Einwurfdatum ist um 2 Monate zu erhöhen, und ein entsprechender Termin zu vermerken.


    3. Zum Termin müssen dann die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden. Vernichten ist bekanntlich unzulässig.


    Man muß also 2 Postsendungen pro Bewerber versenden, und zwar in zeitlich eng vorgegebenem Rahmen. Laufen die 2 Monate beispielsweise während der Weihnachtsfeiertage ab, hat jedes auch noch so perfekte Unternehmen sofort eine unzulässige Überschreitung der Aufbewahrungsfrist am Hals. Denn wenn hier schon auf jeder Vorschrift herumgeritten wird muß festgestellt werden, daß auch eine Überschreitung der Frist um 4 Tage bereits unzulässig ist.


    Wer dies in seinem Unternehmen so handhaben möchte und auch mal an einem Feiertag gern Briefe frankiert, um dem Gesetzgeber zu gefallen, kann dies gern tun. Ich bin da tolerant.



    Der Aufwand bei Bewerbungen per Mail ist noch höher:


    Am Tage des Fristablaufes ist die E-Mail des Bewerbers aus sämtlichen Postfächern und vom Server des E-Mail-Providers zu löschen. Letzteres geschieht nämlich nicht unbedingt automatisch mit der Löschung im Posteingang.


    Ferner hat der Administrator die Bewerberdaten aus jedem (u. U. gepacktem) Backup zu entfernen. Dies ggf. täglich, weil ja jeden Tag die Frist eines anderen Bewerbers ablaufen könnte. Selbst die Entfernung einer einzigen E-Mail aus beispielsweise einer archivierten PST-Datei ist ein unglaublich hoher Aufwand, den ganz sicher niemand betreibt!


    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß irgendjemand die Vorschriften wirklich korrekt umsetzt.


    Insofern sollte es meiner Meinung nach nicht heißen:


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Wer nicht in der Lage ist, sein Geschäft nach den hier geltenden Gesetzen zu führen, hat vom Markt zu verschwinden...


    sondern: Wer sein Geschäft nach allen hier geltenden Gesetzen führt, wird vom Markt verschwinden.



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    Original geschrieben von Printus
    Nö. Oder lässt Du Bewerbern Gesetzesverstöße oder suboptimale Bewerbungen durchgehen weil es doch genügt, das selber als Sinnvoll Erachtete zu erfüllen?


    Letzeres nein, ersteres definitiv JA!


    Ein Bewerber, der mit gesundem Menschenverstand gesegnet ist und in der Lage ist, selbständig zu denken und verantwortungsbewußt zu handeln ist mir sympathischer als ein stets angepaßter Mitläufer/Paragraphenreiter/Soldat.


    Beispiel: ein Bewerber kommt im Dunklen ohne Beleuchtung am Fahrrad. Das ist für mich nicht akzeptabel. Kommt er dagegen mit einer (gesetzlich zwar nicht nicht zulässigen) LED-Stirnlampe, ist das für mich OK.


    Früher waren ja auch batteriebetriebene Leuchten nicht zulässig, sondern nur dynamobetriebene. Auch hier ist mir ein Bewerber sympathischer, der trotzdem mit einem batteriebetriebenen Licht fuhr als derjenige, der an seinem Carbon-Rennrad einen Dynamo montiert hatte. Warum? Weil es trotz Illegalität sinnvoll und vernünftig ist und ich damals selbst so gehandelt habe, weil ich ich den Vorteil des Lichtes bei stehendem Fahrrad höher gewichtet hatte als irgendeine Vorschrift oder 10 EUR Bußgeld. Letztendlich gibt einem in diesem Fall die träge Gesetzgebung doch noch irgendwann recht.



    Gruß



    HHFD

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    Original geschrieben von mws55



    Bitte noch um Nennung und Anschrift des Unternehmens.


    Kommt gern mitsamt dem Geschäftsbericht an Deine Postanschrift.


    Zwischen den Mentalitäten "streng nach Vorschrift" und "sinnvoll mit Augenmaß" bestehen nunmal Unterschiede, und die Erfahrung zeigt, daß "streng nach Vorschrift" nicht immer die bessere Variante ist.


    Man bindet als Unternehmen in Deutschland doch ohnehin schon soviel Zeit und Ressourcen mit der überbordenden Bürokratie und den zahllosen Zwangsmitgliedschaften und -gebühren. Und dann hat man die Wahl, sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren, oder aber penibel jede noch so kleine Vorschrift zu beachten. Dies soll jedoch keineswegs ein Aufruf zur Gesetzlosigkeit sein.


    Anzumerken ist noch, daß die Vorschrift, Daten nach 2 Monaten zu löschen, in der Praxis viel öfter verletzt wird, als auf den ersten Blick sichtbar: nämlich wenn die Bewerbung per E-Mail erfolgt. Abgesehen vom längeren Verweilen im Postfach des Personalverantwortlichen, der sich sicher nicht den Wecker stellt, wenn die Bewerbung von Hans Meier 2 Monate gereift ist, liegen erstens diese oftmals auch auf dem Server des Diensteanbieters länger als 2 Monate, und zweitens schlummern sie im Backup der Unternehmens-IT. Soll der Admin da die alten Streamerbänder vom vorigen Jahr nochmal zurückspielen, die Daten löschen, und wieder sichern? Auch hier wird niemand diesen Aufwand betreiben. Eben Augenmaß: der Admin wird sagen, daß die Backups verschlüsselt sind und niemand Zugriff hat. Das sollte doch genügen.



    Dagegen wird dort, wo wirklich massiv gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wird, viel zu lasch geahndet. Als Beispiel nenne ich mal Facebook, die mit dem E-Mail-Paßwort der Nutzer deren Postfach durchstöberten, und die gefundenen Kontakte desjenigen dann mit Werbung beglückten. Dies traf dann eben auch Personen, die niemals mit Facebook etwas zu tun hatten. Was ist passiert? Nichts, was Facebook irgendwie wehgetan hätte.


    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von Mozart40
    Bei einer Stellenausschreibung bleibt die Bewerbungsmappe Eigentum des Bewerbers. Daher kann er auch eine Rückgabe verlangen. Nur bei Initiativberwerbungen ist es zwar keine Pflicht aber dennoch üblich. Man könnte jetzt noch darüber streiten, ob der AG die Unterlagen zurück senden muß oder man diese abholen muß.


    Gruß Kai


    Richtig. Fremdes Eigentum wird zumindest bei uns keinesfalls vernichtet. Sondern vorgehalten für den Fall eines Rücksende- bzw. Abholwunsches, aber auch für den Fall der Freiwerdung einer weiteren solchen Stelle: dann kann man die Bewerber nämlich auch später noch kontaktieren. Diese hätten sich im Falle einer Ablehnung beim ersten Versuch nämlich wahrscheinlich nicht nochmals beworben. Das Vorgehen ist also auch für den Bewerber von Vorteil!


    Im Übrigen haben nur die Personalverantwortlichen Zugriff auf die Bewerberdaten, welche auch nicht elektronisch erfaßt (eingescannt) werden und dann in irgendeinem Firmennetzwerk herumgeistern. Dies finde ich - bezogen auf den Datenschutz - wesentlich bedenklicher.


    Das mit dem "Stadtteil" war ein bildhafter Vergleich. Gemeint ist damit die Schwemme an Bewerbungen, die einen bei der Ausschreibung bestimmter Berufe ereilt. Diese Bewerbungen sind so lieblos und liederlich ausgefertigt, daß offensichtlich ist, daß sie nur der Ruhigstellung der Arbeitsagentur dienen. Der muß man bekanntlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorweisen.


    Mir ist im Übrigen bekannt, daß dieses Vorgehen nicht optimal ist; diesbezügliche Belehrungen sind aber unnötig. Vernichten ist hier jedenfalls keine Option, auch wenn das andere so handhaben mögen.



    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von mws55
    "Dürfte" ist immer ein untrügliches Zeichen dafür, dass jemand vollkommen ins Blaue hinein spekuliert und keinerlei Wissen dahinter steht. :rolleyes: ;)


    Wie viele Paragraphen brauchst du denn noch? Archivieren ist illegal. Zumindest wenn es den gesetzlichen erlaubten Zeitraum überschreitet, s.o. Also weg damit. Entweder vernichten oder auch zurückschicken, wenn die Unterlagen durch das Unternehmen ausdrücklich angefordert wurden und nicht ohne Aufforderung zugeschickt wurden.



    Ich schrieb deswegen dürfte, weil bei der Wahl zwischen Verletzung irgendwelcher Datenschutzvorschriften und einer Straftat zweifelsohne der Datenschutzverstoß das geringere Übel sein dürfte.


    Es gibt nämlich Unternehmen, die die hohen Rücksendeaufwand und die entsprechenden Kosten eventuell hunderter Bewerbungen nicht tragen können oder wollen, andererseits diese Kosten aber auch nicht vom Bewerber erhalten (haben).


    Dann hat man die Wahl: doch alles selbst zahlen, Datenschutz verletzen oder Straftat begehen.


    Sehe ich das richtig?


    Allein die Portokosten können leicht 1.000 EUR erreichen, nämlich wenn mal von der Arbeitsagentur ein ganzer Stadtteil zur Bewerbung auf eine Stelle genötigt wird.


    Ich zum Beispiel zahle keinen Cent für das Rückporto und archiviere lieber. Manchmal liegt allerdings ein frankierter Rückumschlag bei; das geht dann in Ordnung.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    normalerweise wird das zurückgesandt, oder die Unterlagen verstauben in irgendeiner Ecke. Eine Pflicht zur Aufbewahrung ist mir nicht bekannt.


    Aber man wird sich nach 2,5 Jahren wohl kaum an einen einzelnen Bewerber erinnern, und falls doch macht sich wohl niemand die Mühe, diesen Kandidaten aus dem großen Stapel herauszusuchen.


    Aber die Existenz der alten Unterlagen ist doch eigentlich auch unproblematisch, es sei denn, die weichen im Zeitraum vor der ersten Bewerbung inhaltlich erheblich voneinander ab.....



    Gruß


    HHFD

    Hi


    ich habe eine Frage zur Synchronisation, bin aber absoluter Newbie....


    Ist es möglich, Kalender, Kontakte und E-Mails per Kabel mit dem Outlook eines Windows-PC zu synchronisieren?


    Irgenwie will das einfach nicht gelingen. E-Mails funktionieren, aber die Kalendereinträge funktionieren nicht.


    Im entsprechenden iTunes-Dialog ist auch gar kein Kalender auch gar nicht anklickbar, lediglich die E-Mail-Konten können dort ausgewählt werden.


    Es handelt sich um einen ganz normalen Strato-Mailaccount und den Standard-Outlook-Kalender.


    Woran könnte das liegen?


    Danke und Gruß


    HHFD