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Original geschrieben von Printus
Wie oft ist es denn vorgekommen, dass ein Bewerber auf diese Weise eine Stelle bekommen hat? Oder listest du nur eine theoretische Möglichkeit auf, die es aber in deinem Unternehmen gar nicht gibt?
Das ist zwar nicht die Regel, aber tatsächlich schon mehrfach vorgekommen: einerseits, weil der Bewerber oder der Arbeitgeber nicht schon beim Vorstellungsgespräch, sondern erst innerhalb der Probezeit bemerkt, daß es nicht paßt. Dann wird der Zweitplazierte kontaktiert.
Zweitens bewerben sich des öfteren Menschen mit anderen als den gesuchten Qualifikationen. Hier kam es auch schon vor, daß dann eine freiwerdende Stelle gar nicht erst ausgeschrieben wurde, weil man schon "en passant" einen passenden Bewerber gefunden hatte.
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Original geschrieben von Printus
Und bekommen die Bewerber trotzdem eine entsprechende Antwort auf die Bewerbung oder gehört dein Laden zu den ca. 40%, die es nicht mal nötig haben, sich überhaupt bei einem Bewerber zu melden?
Das kommt auf den Kommunikationsweg an. Bewerbungen per E-Mail sowie schriftliche Bewerbungen mit Angabe einer E-Mail-Adresse werden per E-Mail beantwortet, telefonische Rückfragen werden telefonisch beantwortet. Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden zurückgesandt.
Allerdings werden schriftliche Bewerbungen ohne Angabe einer E-Mail-Adresse tatsächlich nicht beantwortet, und zwar aus ökologischen Gründen. Allein durch diese Maßnahme wird ca. ein Papierpaket pro Jahr eingespart, und natürlich der Transport- und Zustellaufwand. Wir senden übrigens auch keine Werbung o. ä. per Post, sondern tun dies - wenn überhaupt - elektronisch.
Somit bekommen ca. 80% der Bewerber eine ordnungsgemäße Absage. Von den restlichen 20% fragen 25% irgendwann nach, was denn aus der Bewerbung geworden ist. Diese bekommen dann die Auskunft, daß, falls keine Einladung zum Vorstellungsgespräch vorliegt, es diesmal leider nicht geklappt hat. Die anderen 75% wissen, daß es hier wie bei einem Date ist: wenn das Mädchen nicht zurückschreibt, hat sie kein Interesse. Es ist nicht die SMS irgendwo verlorengegangen und auch nicht das Handy der Angebeteten defekt.
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Original geschrieben von Printus
Was mich an solchen Aussagen stört ist, dass man von Bewerbern einen lupenreinen Auftritt erwartet: Bewerbungsunterlagen auf der Höhe der Zeit, ohne jeden äußeren Makel und ohne jedweden Rechtschreibfehler. Jederzeitige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit.
Nein, diese Erwartungshaltung besteht keineswegs, und wäre Wunschdenken. Es sind immer ca. 50% dabei, die von vornherein herausfallen. Das ist doch ganz normal. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Nur wer sich schriftlich vernünftig äußern kann, kommt in die engere Auswahl.
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Original geschrieben von Printus
Wenn es aber umgekehrt um die Erwartungen an ein Unternehmen geht - und in diesem Fall die Erwartung, geltendes Recht zu beachten - wird das, weil es lästig ist, nicht ernst genommen.
Ich behaupte, daß die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen die diesbezüglichen Regelungen nicht einhält. Beleuchten wir doch mal den Aufwand, den man betreiben müßte.
1. Zunächst ist jede Bewerbung schriftlich als Einwurfeinschreiben (oder Einschreiben mit Rückschein) zu beantworten.
2. Das per Sendungsverfolgung ermittelte oder auf dem Rückschein abgelesene Einwurfdatum ist um 2 Monate zu erhöhen, und ein entsprechender Termin zu vermerken.
3. Zum Termin müssen dann die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden. Vernichten ist bekanntlich unzulässig.
Man muß also 2 Postsendungen pro Bewerber versenden, und zwar in zeitlich eng vorgegebenem Rahmen. Laufen die 2 Monate beispielsweise während der Weihnachtsfeiertage ab, hat jedes auch noch so perfekte Unternehmen sofort eine unzulässige Überschreitung der Aufbewahrungsfrist am Hals. Denn wenn hier schon auf jeder Vorschrift herumgeritten wird muß festgestellt werden, daß auch eine Überschreitung der Frist um 4 Tage bereits unzulässig ist.
Wer dies in seinem Unternehmen so handhaben möchte und auch mal an einem Feiertag gern Briefe frankiert, um dem Gesetzgeber zu gefallen, kann dies gern tun. Ich bin da tolerant.
Der Aufwand bei Bewerbungen per Mail ist noch höher:
Am Tage des Fristablaufes ist die E-Mail des Bewerbers aus sämtlichen Postfächern und vom Server des E-Mail-Providers zu löschen. Letzteres geschieht nämlich nicht unbedingt automatisch mit der Löschung im Posteingang.
Ferner hat der Administrator die Bewerberdaten aus jedem (u. U. gepacktem) Backup zu entfernen. Dies ggf. täglich, weil ja jeden Tag die Frist eines anderen Bewerbers ablaufen könnte. Selbst die Entfernung einer einzigen E-Mail aus beispielsweise einer archivierten PST-Datei ist ein unglaublich hoher Aufwand, den ganz sicher niemand betreibt!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß irgendjemand die Vorschriften wirklich korrekt umsetzt.
Insofern sollte es meiner Meinung nach nicht heißen:
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Original geschrieben von Printus
Wer nicht in der Lage ist, sein Geschäft nach den hier geltenden Gesetzen zu führen, hat vom Markt zu verschwinden...
sondern: Wer sein Geschäft nach allen hier geltenden Gesetzen führt, wird vom Markt verschwinden.
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Original geschrieben von Printus
Nö. Oder lässt Du Bewerbern Gesetzesverstöße oder suboptimale Bewerbungen durchgehen weil es doch genügt, das selber als Sinnvoll Erachtete zu erfüllen?
Letzeres nein, ersteres definitiv JA!
Ein Bewerber, der mit gesundem Menschenverstand gesegnet ist und in der Lage ist, selbständig zu denken und verantwortungsbewußt zu handeln ist mir sympathischer als ein stets angepaßter Mitläufer/Paragraphenreiter/Soldat.
Beispiel: ein Bewerber kommt im Dunklen ohne Beleuchtung am Fahrrad. Das ist für mich nicht akzeptabel. Kommt er dagegen mit einer (gesetzlich zwar nicht nicht zulässigen) LED-Stirnlampe, ist das für mich OK.
Früher waren ja auch batteriebetriebene Leuchten nicht zulässig, sondern nur dynamobetriebene. Auch hier ist mir ein Bewerber sympathischer, der trotzdem mit einem batteriebetriebenen Licht fuhr als derjenige, der an seinem Carbon-Rennrad einen Dynamo montiert hatte. Warum? Weil es trotz Illegalität sinnvoll und vernünftig ist und ich damals selbst so gehandelt habe, weil ich ich den Vorteil des Lichtes bei stehendem Fahrrad höher gewichtet hatte als irgendeine Vorschrift oder 10 EUR Bußgeld. Letztendlich gibt einem in diesem Fall die träge Gesetzgebung doch noch irgendwann recht.
Gruß
HHFD