Hi
muß man jetzt schon bei einfachen Mietvertragskündigungen einen Gerichtsvollzieher beauftragen?
Das wird ja immer absurder.
Man kann auch die Plakatwand vor dem Wohnhaus des Vermieters mieten und dort die Kündigung draufdrucken, oder ein Flugzeug mit einem Schleppbanner mit der Kündigung zum Vermieter entsenden.
Folgende Vorgehensweise:
1. Einwurfeinschreiben absenden, Sendungsverfolgungsbeleg ausdrucken, denn auf diesem wird Datum und Uhrzeit des Einwurfs in den Briefkasten dokumentiert. Wenn der Vermieter ein Vierteljahr in der Karibik weilt, ist das dessen Problem.
2. Zusätzlich noch ein Fax senden, Faxprotokoll incl. 1. Seite aufbewahren
Nur ein Fax kann gefährlich werden, da m. W. die Originalunterschrift benötigt wird.
Klar kann immer noch der Inhalt angezweifelt werden, aber Erfolg dürfte man damit nicht haben. Der Behauptung, es wäre nur ein leeren Blatt im Einschreiben gewesen, schenkt doch niemand Glauben.
Auch ein Zeuge der bezeugt, daß das Schreiben zum Zeitpunkt des Einwurfes den Text enthielt, kann theoretisch wertlos sein. Der Vermieter kann ja behaupten, es sei offenbar mit Zaubertinte geschreiben gewesen, und er habe nur ein leeres Blatt vorgefunden. Anfechten und Abstreiten kann man alles, aber es kommt auf die Glaubwürdigkeit an.
Gruß
HHFD