Beiträge von HHFD

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    Original geschrieben von bernbayer
    Das sehe ich völlig anders.Wenn von den Vorwürfe gegen Wullf vor Gericht nichts übrig bleibt,dann gab es auch keinen Grund der den Rücktritt gerechtfertigt.



    Offenbar gab es doch einen Grund, denn er ist ja nunmal zurückgetreten. Einen Grund, den Wulff gut kannte.


    Wulff konnte damals allerdings noch nicht wissen, daß die - für mich zweifelsohne gegebene - Vorteilsnahme und Klüngelei - vor Gericht so schwer nachweisbar sein wird, weil alle Beteiligten zusammenhalten.


    Das etwas nicht nachweisbar ist heißt nicht, daß es nicht stattgefunden hat. Wulff ist schließlich selbst Anwalt.





    Gruß


    HHFD

    Hi


    selbst wenn "überwiegend" nicht stimmen sollte, so ist nicht zu leugnen, daß der Anteil Nichtdeutscher in Haftanstalten mehrfach größer ist als der Anteil Nichtdeutscher in der Gesamtbevölkerung. Dies erstmal in Bezug auf den deutschen Paß. Würde man - politisch inkorrekt - die Herkunft heranziehen, so ergäbe sich leider ein noch deutlicheres Bild.


    Jeder kann selbst entsprechende Schlüsse ziehen. Die eigentliche Schwierigkeit ist, wie man politisch angemessen reagiert, also das Problem - und es ist ein Problem - moderat löst, ohne gleich in Extreme abzugleiten. Leider gibt es politisch offenbar nur zwei Richtungen: die Integrationsbefürworter von Mitte/Links, und die extremen Ablehner. Zumindest für mich sind beide nicht wählbar. Eine Strömung, die sachlich und rechtsstaatlich Zuwanderung steuern will, scheint es nicht zu geben. Es wird auch immer schwieriger, eine solche zu etablieren: Je mehr Wähler selbst Zuwanderer sind, desto schwerer wird der Einzug ins Parlament.


    Andere Staaten lassen gezielt nur qualifizierte Einwanderer zu; hiervon könnte sich Deutschland gern eine Scheibe abschneiden.


    Pressekodex wurde bereits genannt, und das Verwässern der Statistik durch Paßdeutsche auch.


    Interessant für die Bewertung der Statistik ist auch folgende Frage - kann dies jemand beantworten?: Wenn ein Straftäter sowohl den deutschen, als auch einen weiteren Paß innehat - zählt er dann in der Statistik zu den deutschen oder nichtdeutschen Tatverdächtigen/Verurteilten?


    Gruß


    HHFD

    Hi


    ich möchte einen älteren PC aufrüsten, und stolpere über die DDR2-Angaben.


    Laut Beschreibung bei EBAY sind manche der 2GB-DDR2-800-Module explizit nur für SIS/VIA/NVIDIA-Chipsätze geeignet, und ausdrücklich nicht für Intel.


    Warum würden die nicht funktionieren? Worauf muß man in der Bezeichnung achten, wenn nichts zur Eignung dasteht?


    Ich dachte immer, DDR2-800 ist eine Sorte, die in alle Mainboards mit dem entsprechenden Slot paßt.


    Hier mal solch ein Zitat aus EBAY #260794283938:
    •Leistungsmerkmale: Unbuffered
    •Versorgungsspannung: 1.8 V
    •RAM Riegel bulk (sicher verpackt)
    •Dieser Speicher ist nur mit AMD/ATI/VIA/nVidia/nForce und SIS Chipsätzen kompatibel


    Danke und Gruß


    HHFD

    Zitat

    Original geschrieben von TheOidter
    mindestens ein großer und ein kleiner, soweit ich mich erinner.


    Danke! Das war es! Mindestens ein Großbuchstabe muß drin sein.


    Und WTF Apple? So ein grober, elementarer Übersetzungsfehler darf im Premiumbereich einfach nicht passieren. Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß Kunden das Produkt entnervt zurückgeben oder den Support nerven, weil es schon an der Paßwortvergabe scheitert.


    Und nur Kleinbuchstaben und Zahlen macht ergonomisch durchaus Sinn. SHIFT auf dem Touchscreen nervt doch immer etwas.


    Gruß


    HHFD

    Zitat

    Original geschrieben von morsum
    Ich empfehle Einschreiben mit Rückschein. Nur der Rückschein wird als Beweis der Zustellung gewertet.



    Auch ein Rückscheineinschreiben beweist außer, daß ein Briefumschlag die Gegenseite erreicht hat, nichts. Der Umschlag kann auch leer gewesen sein.


    Daher genügt i. d. R. ein Einwurfeinschreiben oder ein Fax. Das ist gängige Praxis, und wird als i. d. R. auch als ausreichender Beweis angesehen.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    man kann davon ausgehen, daß sämtliche Daten mindestens 6 Monate gespeichert werden.


    Wenn ein Unternehmen angibt, es speichere die Daten nur soundso viele Tage, dann schließt das nicht aus, daß die Daten vor der Löschung an andere Unternehmen oder Behörden zwecks Archivierung weitergegeben werden - Datenschutz hin oder her.


    Wenigstens die NSA hat die Daten der letzten Jahre vorliegen, und sicher haben auch die BKAs/LKA/Verfassungsschützer Backups....


    Gruß


    HHFD

    Moin


    eher gefriert die Hölle, als das Talkline einen eher aus dem Vertrag läßt.


    Also: Abschließen, unmittelbar nach Erhalt von Telefon und SIM kündigen (Einwurfeinschreiben), Kündigungsbestätigung abwarten, und alles gut abheften.


    Fortan regelmäßig die Kontoauszüge prüfen, ob tatsächlich nur die GG abgebucht wird. Besser: Dauerauftrag über die GG einrichten.


    Die Karte sollte dann auch tatsächlich in der Schublade liegen, und niemand sollte ein Gespräch von Talkline annehmen. Ein einfacher Anruf kann schon diverse zugebuchte Optionen oder gar Partnerkarten zur Folge haben.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    unter diesen Voraussetzungen gibt es keinen Grund, Teile der Kaution einzubehalten.


    Du solltest umgehend die Rückzahlung fordern.


    Dann können die sich auch bis zum 31. 12. 2014 mit der Abrechnung Zeit lassen.


    Gruß


    HHFD

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das ist in dieser Pauschalität falsch.


    Nun etwas ausfürlicher:


    Wenn der Vermieter etwas einbehält, darf er sich nicht bis zum 31. 12. 2014 Zeit lassen, sondern muß abrechnen, sobald es ihm möglich ist.


    550 EUR ist auch ein ziemlich hoher Betrag - andererseits liegt eine komplette Heizperiode im noch abzurechnenden Zeitraum.


    Um wieviel wurde die Vorauszahlung erhöht? Es sollten mindestens 20, besser 30-50 EUR pro Monat gewesen sein.


    Wenn die Vorauszahlung also __angemessen__ erhöht wurde, ist der Einbehalt einer derart großen Summe ungerechtfertigt, und Du kannst die Auszahlung der einbehaltenen Kaution fordern.


    Falls die Vorauszahlung nur um 20 EUR erhöht wurde, kann der Einbehalt durchaus gerechtfertigt gewesen sein, allerdings muß dann der Vermieter zeitnah abrechnen.


    Gruß


    HHFD