Beiträge von HHFD

    Die Herausgeber dieses recht bekannten Buches: https://www.amazon.de/dp/384873964X sind Stammgast in der FOCUS-Liste Deutschlands bester Kanzleien für Familien- und Erbrecht.


    Allerdings befindet sie sich in Dresden. Wenn es um größere Summen und/oder kompliziertere Fälle geht (Vermögen im Ausland und/oder ausländische Verfahrensbeteiligte), wäre das eventuell eine Überlegung wert, da die Kanzlei auch international gut vernetzt ist.


    URL: http://meyer-goetz-oertel.de

    Hi, es soll monatlich ein Fax-Rundschreiben versendet werden. Ist hierfür die Fax-Funktion der FritzBox geeignet? Habe leider keine Box zum testen hier.


    Wie könnte man sonst effektiv Faxe automatisch an ca. 500 Empfänger versenden?


    Auch kostenpflichtige Lösungen kommen in Frage, kostenlose wären natürlich noch besser.


    Es handelt sich um einen o2-DSL-IP-Anschluß, falls das eine Rolle spielt.


    Vielen Dank!


    HHFD

    Es gibt externe USB-Kartenleser für SIM-Karten, damit müßte man das recht komfortabel erledigen können. Suche nach "SIM card reader".


    Bei den Telefonen gibt es 2 Möglichkeiten:


    1. jedes Telefon per BT/IR oder Kabel an den PC anschließen, und mit z. B. der Software des Telefonherstellers die Daten extrahieren. Hierfür gg. ein altes Notebook o. ä. verwenden, bei alten Telefonen am besten mit Windows XP.


    2. SIM ins Telefon hinein, Speicher von Telefon auf SIM kopieren, SIM am PC auslesen. Problem könnte evtl. sein, daß der Speicher der SIM nicht groß genug ist, um den Inhalt des Telefons komplett aufzunehmen.




    Die Frage ist aber, ob der Aufwand lohnt. Die Rufnummern ändern sich doch bei den meisten Leuten alle paar Jahre. Anscheinend hast Du diese Frage für Dich bereits mit ja beantwortet.




    Nicht nur das. Selbst Attrappen sind unzulässig und begründen ggf. einen Unterlassungsanspruch.


    Überdies kann man nachts leicht erkennen, ob es sich um eine Attrappe handelt oder nicht (einfach die Kamera durch eine Digitalkamera ansehen).



    Wenn mit Hilfe des Videos die Geschwindigkeit durch Gutachter ermittelt wurde, wurde es als Beweismittel zugelassen und eingesetzt.


    Das deckt sich mit meinen Erfahrungen: im Strafprozess kommt es zum Einsatz, sobald es um Leib und Leben oder hohe Sachschäden geht, und andere Beweismittel nicht vorliegen.



    Zum Thema Parkraumüberwachung: manche Fahrzeuge bestromen den Zigarettenanzünder auch dann, wenn die Zündung ausgesschaltet ist (viele VW zum Beispiel). Schon mal geschaut, wie das beim Dodge RAM ist?


    Wenn man nämlich immer Strom anliegen hat, kann man jede beliebige Cam nehmen, nicht so ein auffälliges iPhone, bei dem sich dann nachts eventuell noch der Bildschirm einschaltet, weil ein neues iOS-Update verfügbar ist.


    Wenn der Strom nicht permanent am Anzünder liegt, kann man aber ein Kabel von der Batterie verlegen.


    Eine 100Ah-Batterie, die der RAM mindestens haben wird, hält locker 24h Daueraufnahme, so daß man den Wagen dann auch noch starten kann. Viel länger sollte man ihn aber nicht stehenlassen, irgenwann ist die Batterie leer.


    Gruß


    HHFD

    Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Tu dir den Gefallen und investiere das Geld für zB eine Roav. Wenn Dashcam dann wirst du einen Grund haben? Eventuell einen Unfall auswerten? Dazu wird das iphone nicht reichen da es dafür bestimmte Vorraussetzungen gibt. Die Dashcam würde nach Unfall komplett zerlegt werden (Bildlich gesprochen) Die Software muss nachweislich 30 sekündige Aufnahmen liefern die anschliessend immer wieder überschrieben werden usw.


    Das bezweifle ich aber, oder gibt es neuerdings ein Gesetz, in dem Dashcams reglemetiert werden?


    In Deutschland ist m. W. die Rechtslage so: Ob eine Aufnahme - ganz gleich woher sie stammt - als Beweismittel zugelassen wird, entscheidet der Richter. Hier findet regelmäßiig eine Interessenabwägung statt. Eine Aufnahme, die den Verursacher eines Kratzers zeigt, wird eventuell nicht zugelassen. Zeigt einen Aufnahme derselben Kamera dagegen, welcher PKW einen Radfahrer gerammt hat, der dabei verletzt wurde, wird sie sehr wahrscheinlich zugelassen.


    Der Nutzer einer Dashcam kann im Falle eines Unfalls mit ungeklärter Schuldfrage und hohem Sach- oder gar Personenschaden davon ausgehen, daß die Aufnahme in einem Strafverfahren herangezogen wird.


    Bei Zivilprozessen sind die Hürden höher. Wenn man glaubhaft versichert, daß man die Aufnahme erst dann manuell gestartet hat, nachdem das Schadenereignis begonnen hat, stehen die Chancen für eine Verwertung gut, sofern keine anderen Beweismittel zur Klärung beitragen können.




    Werden wie bei unserem Threadersteller im ruhenden Verkehr PKW beschädigt oder Diebstähle begangen, geht man zur Polizei und gibt denen die Aufnahme mit. I. d. R. freuen die sich über derart hilfreiches Beweismaterial. Über die Herkunft des Videos muß und sollte man vorerst keine Auskunft geben.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    Sind die Payback-Punkte bereits ungesperrt gutgeschrieben worden? Dann diese Payback-Punkte - falls nicht schon geschehen - auszahlen, ggf. Karte kündigen und neue Karte beantragen.


    Ich glaube nicht, daß Yello Payback-Punkte zurückfordert, denn diese kannst Du ja gar nicht liefern bzw. kann man diese nicht kaufen.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    im Anschreiben zur Umstellung steht, man könne seine alte Telefonanlage behalten.


    Gilt das auch z. B. für alte ISDN-Anlagen aus den 90ern (mit serieller Schnittstelle)? Habe im Bekanntenkreis so einen Fall - er möchte seine Anlage gern weiterbenutzen. Marke und Modell erfrage ich noch, ist ein weiß/roter Kasten.


    Vielen Dank schonmal....


    HHFD