Beiträge von HHFD




    Nicht nur das. Selbst Attrappen sind unzulässig und begründen ggf. einen Unterlassungsanspruch.


    Überdies kann man nachts leicht erkennen, ob es sich um eine Attrappe handelt oder nicht (einfach die Kamera durch eine Digitalkamera ansehen).



    Wenn mit Hilfe des Videos die Geschwindigkeit durch Gutachter ermittelt wurde, wurde es als Beweismittel zugelassen und eingesetzt.


    Das deckt sich mit meinen Erfahrungen: im Strafprozess kommt es zum Einsatz, sobald es um Leib und Leben oder hohe Sachschäden geht, und andere Beweismittel nicht vorliegen.



    Zum Thema Parkraumüberwachung: manche Fahrzeuge bestromen den Zigarettenanzünder auch dann, wenn die Zündung ausgesschaltet ist (viele VW zum Beispiel). Schon mal geschaut, wie das beim Dodge RAM ist?


    Wenn man nämlich immer Strom anliegen hat, kann man jede beliebige Cam nehmen, nicht so ein auffälliges iPhone, bei dem sich dann nachts eventuell noch der Bildschirm einschaltet, weil ein neues iOS-Update verfügbar ist.


    Wenn der Strom nicht permanent am Anzünder liegt, kann man aber ein Kabel von der Batterie verlegen.


    Eine 100Ah-Batterie, die der RAM mindestens haben wird, hält locker 24h Daueraufnahme, so daß man den Wagen dann auch noch starten kann. Viel länger sollte man ihn aber nicht stehenlassen, irgenwann ist die Batterie leer.


    Gruß


    HHFD

    Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Tu dir den Gefallen und investiere das Geld für zB eine Roav. Wenn Dashcam dann wirst du einen Grund haben? Eventuell einen Unfall auswerten? Dazu wird das iphone nicht reichen da es dafür bestimmte Vorraussetzungen gibt. Die Dashcam würde nach Unfall komplett zerlegt werden (Bildlich gesprochen) Die Software muss nachweislich 30 sekündige Aufnahmen liefern die anschliessend immer wieder überschrieben werden usw.


    Das bezweifle ich aber, oder gibt es neuerdings ein Gesetz, in dem Dashcams reglemetiert werden?


    In Deutschland ist m. W. die Rechtslage so: Ob eine Aufnahme - ganz gleich woher sie stammt - als Beweismittel zugelassen wird, entscheidet der Richter. Hier findet regelmäßiig eine Interessenabwägung statt. Eine Aufnahme, die den Verursacher eines Kratzers zeigt, wird eventuell nicht zugelassen. Zeigt einen Aufnahme derselben Kamera dagegen, welcher PKW einen Radfahrer gerammt hat, der dabei verletzt wurde, wird sie sehr wahrscheinlich zugelassen.


    Der Nutzer einer Dashcam kann im Falle eines Unfalls mit ungeklärter Schuldfrage und hohem Sach- oder gar Personenschaden davon ausgehen, daß die Aufnahme in einem Strafverfahren herangezogen wird.


    Bei Zivilprozessen sind die Hürden höher. Wenn man glaubhaft versichert, daß man die Aufnahme erst dann manuell gestartet hat, nachdem das Schadenereignis begonnen hat, stehen die Chancen für eine Verwertung gut, sofern keine anderen Beweismittel zur Klärung beitragen können.




    Werden wie bei unserem Threadersteller im ruhenden Verkehr PKW beschädigt oder Diebstähle begangen, geht man zur Polizei und gibt denen die Aufnahme mit. I. d. R. freuen die sich über derart hilfreiches Beweismaterial. Über die Herkunft des Videos muß und sollte man vorerst keine Auskunft geben.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    Sind die Payback-Punkte bereits ungesperrt gutgeschrieben worden? Dann diese Payback-Punkte - falls nicht schon geschehen - auszahlen, ggf. Karte kündigen und neue Karte beantragen.


    Ich glaube nicht, daß Yello Payback-Punkte zurückfordert, denn diese kannst Du ja gar nicht liefern bzw. kann man diese nicht kaufen.


    Gruß


    HHFD

    Hi


    im Anschreiben zur Umstellung steht, man könne seine alte Telefonanlage behalten.


    Gilt das auch z. B. für alte ISDN-Anlagen aus den 90ern (mit serieller Schnittstelle)? Habe im Bekanntenkreis so einen Fall - er möchte seine Anlage gern weiterbenutzen. Marke und Modell erfrage ich noch, ist ein weiß/roter Kasten.


    Vielen Dank schonmal....


    HHFD

    Hi,


    bei der auf SPIEGEL Online veröffentlichten Wahlprognose werden mit Hilfe des Dienstleisters Civey sowohl die Rohdaten, als auch die umgerechneten, representativen Werte angegeben.


    Mir ist bekannt, daß man gewisse Angleichungen macht, weil zum Beispiel nur Internetnutzer ihre Stimme abgegeben haben, und Menschen, die das Internet nicht nutzen, eventuell eine bestimmte Präferenz haben.


    Oder man wertet via IP die Region aus, und legt die Ergebnisse der Landtagswahlen darüber.


    Bei den meisten Parteien sind die Abweichungen gering (1-2%). Wie kommen aber die recht großen Differenzen bei CDU und AFD zustande?


    CDU: Rohdaten 23,5% Repräsentativ: 36,8% (+13,3%)
    AFD: Rohdaten 19,3% Representativ: 10,1% (- 9,2%)


    Zum Vergleich:
    SPD: Rohdaten 21,2% Repräsentativ: 21,8% (+0,6%)



    Während also die CIVEY-Nutzer ziemlich gut die anteilmäßige Wählerschaft der SPD abbilden, scheinen besonders wenige CDU-Wähler und besonders viele AFD-Wähler abgestimmt zu haben.


    Ist bekannt, welche Faktoren sich so stark auf die Rohdaten der Umfrage auswirken?


    Wird es eigentlich eine Wahlumfrage hier im TT geben? Das wäre eine nette Funktion.


    Danke und Gruß


    HHFD


    Ich sehe nicht, inwiefern ein Diesel-Cabrio einen Reisekombi ersetzen kann.


    Abgesehen davon gehört in ein Cabrio ein Benzinmotor. Für mich ist ein Diesel-Cabrio genauso unsexy wie ein Porsche 911 mit Heckgepäckträger.


    Gruß


    HHFD