ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von jof
Keine gute Idee.
Der Gefilmte (und anschließend zur Rede gestellte?) ist natürlich mit dem Klammerbeutel gepudert und antwortet: "ach so, nur eine Atrappe... Na dann ist ja nix dagegen einzuwenden."
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10). Das gilt auch für einen gemeinsam mit anderen genutzten Zugang zum eigenen Grundstück. Denn die Beobachtung verletzt Betroffene in ihrem besonders geschützten, allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
(Quelle: https://www.mopo.de/522834)
Nicht nur das. Selbst Attrappen sind unzulässig und begründen ggf. einen Unterlassungsanspruch.
Überdies kann man nachts leicht erkennen, ob es sich um eine Attrappe handelt oder nicht (einfach die Kamera durch eine Digitalkamera ansehen).