Hi
die Sachlage ist völlig klar, die Unvallverursacherin wird zu 100 % zahlen müssen.
Grund: Die Geschädigte stand. Damit ist die Diskussion in aller Regel bereits beendet - wer ein stehendes Hindernis rammt, ist i. d. R. auch zu 100% Unfallverursacher (bis auf ganz wenige Ausnahmen, die hier aber nicht greifen)!
Was wäre denn, wenn an dieser Stelle ein Kind auf dem Dreirad gestanden hätte??
Die Nachbarin bekommt dafür sicher auch ein Bußgeld, wenn das die Polizei bearbeitet. Da sie vermutlich rückwärts gefahren ist, hat sie die dabei erforderliche besondere Umsicht schonmal nicht walten lassen.
Ich würde aber erst dann einen RA einschalten, falls die gegnerische Versicherung die vollständige Regulierung ablehnt. Die laienhafte Meinung der Unfallgegnerin kann nämlich von der der Versicherung abweichen.
Was sie aber tun sollte: falls es nicht nur eine Bagatelle ist, zu einem Gutachter fahren, und den Schaden schätzen lassen. Und Fotos vom eigenen und WICHTIG: dem Fremdschaden anfertigen.
Die paar EURO wegen Parkens entgegen der Fahrtrichtung kann man dann auch gern noch zahlen.
Gruß
HHFD