Hi
allein schon ein Gerüst rechtfertigt mindestens 5% Minderung, mit Lärm und evtl. Folie vor den Fenstern sind es bis zu 30%!
Ein Raum ohne Fenster bei -14°C sollte gar nicht berechnet werden dürfen. Denn: dieser ist wohl wie ein im Winter unbeheizter Raum zu betrachten, und hier sind 100% Minderung zulässig.
Also: die Räume ohne Fenster ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche setzen, und die Dauer ins Verhältnis zu einem vollen Kalendermonat setzen, und entprechend mindern.
Vom Schadenersatz, weil die Heizkörper ja wegen der Frostschutzfunktion permanent heizten, will ich gar nicht spechen.
125 EUR sind mit Sicherheit zu niedrig angesetzt!
Gruß
HHFD